Versicherungsvergleich für Beamte

Private Krankenversicherungen unverbindlich und kostenfrei vergleichen

Aktuelles

05.03.2010

Wichtig beim Abschluss einer PKV: Die Vorvertragliche Anzeigepflicht

Beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung spielt der Gesundheitszustand des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Vor einigen Wochen griff das ZDF-Wirtschaftmagazin WISO dieses Thema auf.

Hier finden Sie den interessanten ZDF-WISO-Beitrag

Der Bericht zeigt, welche Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beizumessen ist. Gehen Sie deshalb beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung die Gesundheitsfragen im Antrag sehr genau durch und beantworten Sie diese detailliert. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann weitreichende Folgen haben, wie Sie dem WISO-Bericht entnehmen können.

01.02.2010

Kostenlosen Vergleich Dienstunfähigkeitsversicherung anfordern

Zum 01. Feburar 2010 haben wir unser Angebot erweitert und bieten Ihnen ab sofort auch Informationen und einen unverbindlichen und kostenfreien Vergleich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung an. Zwar sind Beamte, im Gegensatz zu Angestellten, besser vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall geschützt, jedoch sollte die Versorgungslücke keinesfalls unterschätzt werden. Vor allem in den ersten 5 Jahren nach der Verbeamtung besteht bei einer Dienstunfähigkeit überhaupt kein Leistungsanspruch.  …mehr lesen

14.01.2010

Über 40 Private Krankenversicherer für Beamte im Vergleich

Unsere Experten von vericherungsvergleich-beamte.de vergleichen für Sie die Angebote zur Privaten Krankenversicherung für Beamte von über 40 Krankenversicherungsgesellschaften. Dabei sind wir an keine Krankenversicherungsgesellschaften gebunden, sondern arbeiten  komplett unabhängig für Sie, sodass Sie einen wirklich objektiven PKV-Vergleich erhalten. Diesen erstellen unsere Experten für Sie kostenfrei und individuell. …zum Vergleich der PKV für Beamte

16.12.2009

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Das Team von versicherungsvergleich-beamte.de wünscht Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2010. Selbstverständlich können Sie auch zwischen den Feiertagen bei uns Ihren unverbindlichen und kostenfreien Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Beamte anfordern.

18.11.2009

Beitragsanpassungen bei der PKV für Beamte zum Jahreswechsel

Zum 01.01.2010 passen in diesem Jahr zahlreiche Krankenversicherer ihre Tarife für Beamte an. Durch diese Beitragsanpassung entsteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch macht es nicht immer Sinn dieses auch zu nutzen. Jedoch ist es empfehlenswert die Beitragsanpassung für einen Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Beamte zu nutzen. Wir erstellen Ihnen einen individuellen, unabhängigen und kostenfreien Krankenversicherungsvergleich únd nennen Ihnen die aktuellen Testsieger. Dadurch können Sie in kürzester Zeit erkennen, ob sich ein Wechsel der PKV für Sie lohnen würde.

02.10.2009

Sonderkündigungsrecht bei Umstellung von Anwärter- auf den Volltarif 

Nach Beendigung der Ausbildungszeit besteht für Beamte ein Sonderkündigungsrecht bei der Umstellung des Anwärtertarifes in den Volltarif.  Deshalb ist es empfehlenswert vor der Umstellung in den Volltarif einen Krankenversicherungsvergleich anzufordern, um zu schauen, ob andere Anbieter attraktivere Angebote hinsichtlich des Preis- Leistungsverhältnisses bieten und eine finanzielle Ersparnis ohne Leistungsverzicht möglich ist.

04. September 2009

Durch einen Krankenversicherungsvergleich lässt sich viel Geld sparen!

Sie sind Beamter und bislang noch gesetzlich krankenversichert? Oder sind Sie bereits privat versichert, sich aber nicht sicher ob das Preis- Leistungsverhältnis Ihrer privaten Krankenversicherung stimmt? Dann sollten Sie auf jeden Fall die Chance nutzen und sich einen kostenfreien und unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Beamte anfordern. Auf diese Weise erfahren Sie, ob sich ein Krankenversicherungswechsel für Sie lohnen könnte. Im Vergleich wird für Sie individuell ermittelt, ob Sie bares Geld sparen können ohne  dabei auf Leistung verzichten zu müssen.

30. Juli 2009

Beitragsrückgewähr in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Ein Großteil der Tarife in der privaten Krankenversicherung für Beamte bieten bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres eine Beitragsrückgewähr an. Das bedeutet, Sie erhalten, je nach Krankenversicherungsgesellschaft und Versicherungstaiif beispielsweise 1-4 Monatsbeiträge zurückerstattet, wenn Sie keine Krankheitskostenrechnungen innerhalb eines Kalenderjahres beim Versicherer einreichen. Deshalb ist es aus finanzieller Sicht ratsam immer einen Überblick über die bislang vorliegenden Krankheitskosten des laufenden Jahres zu haben und somit zu kalkulieren, ob es sich überhaupt lohnt diese Kosten beim Krankenversicherer einzureichen oder ob es Sinn macht die Rechnungen zunächst aus eigener Tasche zu zahlen, da die spätere Beitragsrückgewähr deutlich höher ausfallen würde als die angefallenen Kosten.  Übrigens: Inzwischen gibt es auch Tarife für Beamte bei denen Vorsorgeaufwendungen im gesetzlichen Rahmen nicht schädlich für die Beitragsrückgewähr sind. Möchten Sie eine professionelle und kostenfreie Beratung zum Thema private Krankenversicherung für Beamte? Dann fordern Sie einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich an.

29. Juni 2009

Beamte im Ruhestand haben 70 Prozent Beihilfeanspruch

Beamte haben den großen Vorteil, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent steigt. Somit müssen lediglich 30 Prozent über die private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. Bestand zuvor lediglich ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent, verringert sich der Beitrag zur PKV durch den höheren Beihilfeanspruch. Zudem sorgen die Altersrückstellungen in der PKV für die Beitragsstabilität der privaten Krankenversicherungsbeiträge im Alter.

27. Mai 2009

Praxisgebühr und Beihilfe

Da uns immer wieder Fragen zum Thema Praxisgebühr und Beihilfe erreichen möchten wir in diesem Punkt heute für Aufklärung sorgen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen

11. Mai 2009

Nicht alle Information zur PKV beziehen sich auf Beamte

Im Bereich der privaten Krankenversicherung beziehen sich nicht alle Informationen auch zugleich auf die private Krankenversicherung für Beamte. Im Gegensatz zur PKV für Selbständige und Angestellte haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe und müssen nur die Restkosten über eine private Krankenversicherung decken. Dies gilt auch im Rentenalter. Als Versorgungsempfänger hat ein Beamter 70 Prozent Beihilfeanspruch. Auch brauchen Beamte kein Krankentagegeld absichern, da der Sold bis zu einer Dienstunfähigkeit bezogen wird. An diesen Beispielen sehen Sie, dass längst nicht jede Information zum Thema private Krankenversicherung auch zugleich auf die PKV für Beamte zutrifft. Suchen Sie also gezielt nach Informationen zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

7. April 2009

Was wird aus der PKV nach dem Referendariat?

Gerade Lehrer werden nach dem Referendariat nicht immer sofort verbeamtet, sondern oftmals zunächst angestellt. Damit verbunden ist auch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse, da der Lehrer mit dem Eintritt ins Angestelltenverhältnis wieder versicherungspflichtig in der GKV ist. Wird aber mit einer zukünftigen Verbeamtung gerechnet, könnte eine Anwartschaft auf die bisherigen Tarife der privaten Krankenversicherung Sinn machen. Dadurch wird das Einstiegsalter und auf Wunsch der Gesundheitszustand gegen einen monatlichen Beitrag “eingefroren”. Beim späteren Wiedereinstieg in die PKV macht sich die Anwartschaft bezahlt, da die Beitragskalkulation auf der Grundlage Ihres ursprünglichen, günstigeren Einstiegsalters vorgenommen wird und keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist. Idealerweise sollten Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen, um auszulooten, ob der Abschluss einer Anwartschaft auf Ihre private Krankenversicherung empfehlenswert ist. Fordern Sie sich einen unverbindlichen Vergleich an.

 14. April 2009

Rechtsreferendare nicht immer beihilfeberechtigt

Rechtsreferendare an Gerichten werden immer häufiger nicht mehr auf Probe verbeamtet, sondern sind Angestellte im öffentlichen Dienst und somit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und nicht beihilfeberechtigt. Um die individuelle Situation zu klären, sollten Rechtsrefrendare sich bei der zuständigen Personalabteilung oder der Verwaltung des Arbeitgebers genau über den Status informieren. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Referendare ist nur bei einer Anstellung als Beamtenanwärter möglich.

Zum Versicherungsvergleich