Altersrückstellungen
Auch in der privaten Krankenversicherung für Beamte werden Altersrückstellungen gebildet, um die statistisch steigenden Versorgungskosten im Alter nicht durch erhöhte Beiträge kompensieren zu müssen. Die von den privaten Krankenversicherern dafür gebildeten Rücklagen werden in sichere festverzinsliche Anlageformen gegeben. Neuere Gesetzesänderungen haben dafür gesorgt, dass die Altersrückstellungen bei einem Krankenversicherungswechsel unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherten in den neuen Krankenversicherungsvertrag übertragen werden können.