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Ausbildungstarife für Beamtenanwärter und Referendare

Ein Großteil der privaten Krankenversicherungsgesellschaften in Deutschland bieten Beamtenanwärtern und Referendaren einen speziellen Ausbildungstarif für die Zeit der Anwärterschaft bzw. das Referendariat an.

Die monatlichen Beiträge dieser Ausbildungstarife für Beamtenanwärter und Referendare sind deutlich günstiger als die Prämien der Volltarife in der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Zudem sind die Prämien der Ausbildungstarife für Beamtenanwärter und Referendare in der Regel auch deutlich günstiger als der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Beamtenanwärter und Refrendare keinen Zuschuss von Dienstherr und müssen somit den vollen Beitrag leisten.  Deshalb ist ein Verbleib in der GKV in den meisten Fällen für Beamtenanwärter und Referendare finanziell unattrativ.

Beamtenanwärter und Referendare haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser liegt bei ledigen und verheirateten Beamtenanwärtern und Referendaren bei 50 Prozent, ab dem zweiten Kind steigt dieser Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Die verbleibenden Restkosten werden über den Ausbildungstarif, auch Anwärtertarif genannt, der privaten Krankenversicherung für Beamte abgesichert. Damit profitieren Anwärter und Refrendare nicht nur vom günstigen Beitrag der Ausbildungstarife, sondern auch vom Leistungsplus der privaten Krankenversicherung. 

Aufgrund der Vielzahl der Ausbildungstarife der privaten Krankenversicherung für Anwärter und Referendare ist es ratsam vor dem Abschluss einen unabhängigen Vergleich erstellen zu lassen. Auch die Ausbildungstarife der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften unterscheiden sich in Leistung und dem monatlichen Beitrag.

Wir bieten Ihnen einen kostenfreien, individuellen und unabhängigen Vergleich der verschiedenen Ausbildungstarife, nennen Ihnen die Testsieger und die Tarife, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

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