Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beamte werden von der gesetzlichen Krankenkasse, wie Selbständige und Angestellte, die Oberhalt der Jahresentgeltgrenze verdienen bewertet. Dementsprechend werden Beamte und auch Beamtenanwärter und Refrendare als freiwillige Mitglieder eingestuft.
Kein Zuschuss des Dienstherrn für Beamte in der GKV!
Im Gegensatz zum Angestellten erhalten Beamte in der GKV jedoch keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber bzw. bei Beamten durch den Dienstherrn. Somit muss ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung den kompletten freiweilligen Beitrag eigenständig tragen. Dementsprechend unterliegen Beamte natürlich nicht der Krankenversicherungspflicht in der GKV, sondern es besteht die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Entscheidet sich der Beamte für die private Krankenversicherung, beteiligt sich sein Dienstherr in Form der Beihilfe an seinen und den Krankenkosten der mitzuversichernden Familienmitgliedern. Die Höhe des Beihilfeanspruches ist abhängig von der familiären Situation und dem jeweiligen Bundes- Länderrecht.
Die Restkosten sichert der Beamte durch die private Krankenversicherung ab. Somit profitiert ein Beamter durch den Wechsel in die PKV fast immer doppelt: Der monatliche Beitrag ist geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen sind deutlich besser.
Beitrag zur PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen!
Der Beitrag für die privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Sold des Beamten, sondern nach seinem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der Tarifwahl.
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