Versicherungsvergleich für Beamte

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Beamtenanwärter und Referendare in Niedersachsen

Für Beamtenanwärter und Referendare in Niedersachsen gilt, wie auch beim Bund und in den anderen Bundesländern: Nur wer sich privat krankenversichert hat Anspruch auf Beihilfe.

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr,  also das Land Niedersachsen, an den Krankheitskosten. Beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkassen müssen Anwärter und Referendare (z.B. Polizei, Lehramt) den Vollbeitrag leisten. Dieser ist einkommensabhängig und liegt montlich in der Regel bei Anwärtern und Refrendaren zwischen 115-150 Euro.  Deshalb ist ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.

Ledige und verheiratet  haben im Bundesland Niedersachsen einen Behilfeanspruch von 50 Prozent. Für Beamte (auch Anwärter und Refrendare) mit mit zwei oder mehr Kindern steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent.  Die Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung gedeckt werden.  Dabei bietet die PKV Anwärtern und Refrendaren vergünstigte Ausbildungtarife. Der monatliche Beitrag errechnet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der Auswahl des Tarifes.

Aufgrund der unterschiedlichen Angebote für Anwärter und Referendare im Bundesland Niedersachsen ist es sehr ratsam vor dem Abschluss einen individuellen Vergleich anzufordern und sich möglichst durch einen unabhängigen, spezialisierten Versicherungsmakler auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung für Beamte kostenfrei beraten zu lassen.

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