Beamtenanwärter und Referendare in Nordrhein-Westfalen
Auch für Beamtenanwärter und Referendare im Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt: Eine private Krankenversicherung ist in der Regel finanziell deutlich günstiger als die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied müssen Sie als Anwärter bzw. Referendar den vollen gesetzlichen Krankenkassenbeitrag leisten. Im Gegensatz dazu bietet die private Krankenversicherung Beamtenanwärtern und Referendaren spezielle Ausbildungstarife zu vergünstigten monatlichen Beiträge. Die Leistungen hingegen entsprechen dem Volltarif für Beamte.
Zudem besteht bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der Anspruch auf Beihilfe. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben ledige und verheiratete Beamtenanwärter und Referendare einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Bei Familien mit mindestens zwei Kindern erhöht sich der Beihilfeanspruch für Anwärter und Referendare auf 70 Prozent. Die private Krankenversicherung deckt die entsprechenden Restkosten ab.
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