Beamtenanwärter und Referendare in Schleswig-Holstein
Auch Beamtenanwärter und Referendare im Bundesland Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Beihilfe und eine private Krankenversicherung.
Daraus ergibt sich ein entsprechender finanzieller Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, denn dort werden Beamtenanwärter und Referendare in Schleswig-Holstein als freiwillige Mitglieder eingestuft mit einem entsprechend hohen monatlichen Beitrag. Ein Anspruch auf einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Dienstherren (Arbeitgeber) gibt es nicht.
Entscheiden sich Anwärter und Referendare in Schleswig-Holstein für eine private Krankenversicherung für Beamte so müssen darüber nur die Restkosten abgesichert werden. Einen Teil der Krankheitskosten deckt die Beihilfe ab, den anderen die private Krankenversicherung. Für die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare gibt es spezielle Ausbildungstarife bei fast allen deutschen Krankenversicherern. Die monatlichen Prämien sind in der Regel deutlich günstiger die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für Referendare und Anwärter. Zudem bietet die private Krankenversicherung ein deutliches Leistungsplus gegenüber der GKV.
Doch auch bei den Tarifen der privaten Krankenversicherer gibt es für Beamtenanwärter und Referendare in Schleswig-Holstein große Unterschiede. Deshalb ist es grundsätzlich empfehlenswert sich vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung von einem unabhängigen Spezialisten aus diesem Bereich unverbindlich beraten zu lassen.
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