Bis wann sind Kinder beihilfeberechtigt?
Kinder sind zu 80 Prozent beihilfeberechtigt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Beihilfeanspruch endet spätestens mit der Vollendung des 27. Lebensjahres, wobei eine Verlängerung beim Ableisten des Wehr- oder Zivildienstes möglich ist.