Versicherungsvergleich für Beamte

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Bis zu welchen Gebührenhöchstsätzen erstattet die Beihilfe?

Wer Beihilfe für medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, sollte immer darauf achten, dass die Abrechnung der ärztlichen und zahnärztlichen Honorare unter Berücksichtigung des Schwellenwertes nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ, und der Gebührenordnung für Zahnärzte, GOZ, erfolgt. Alles, was allerdings über das 2,3-Fache des Gebührenwertes hinausgeht, ist von vornherein nicht durch die Beihilfe erstattungsfähig.

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