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Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit ist für jeden Menschen ein harter Einschnitt in sein bisheriges Leben, denn er kann seiner geregelten Tätigkeit nicht mehr nachgehen und muss oftmals merkliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Natürlich kann dies auch bei Beamten passieren, die dann zwar etwas besser abgesichert sind, jedoch trotzdem eine Versorgungslücke ausgleichen müssen. Diese Versorgungslücke kann jedoch über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden.

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Dienstunfähigkeit – eine Definition

Als dienstunfähig werden im Allgemeinen Beamte bezeichnet, die aufgrund ihrer Gesundheit oder ihres körperlichen Zustands nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dieser Zustand ist erreicht, wenn ein Beamter innerhalb von 6 Monaten mindestens 3 Monate seinen Dienst nicht verrichten konnte und davon auszugehen ist, dass auch innerhalb der nächsten 6 Monate die Dienstfähigkeit nicht wieder erreicht wird.

Auch wenn diese Regelungen zunächst einmal nur für Bundesbeamte gelten, und in den einzelnen Bundesländern durchaus abweichende Regelungen existieren, ist dies ein guter Anhaltspunkt für eine Definition der Dienstunfähigkeit. Darüber hinaus hat ein Beamter in aller Regel auch die Pflicht, einer anderweitigen Verwendung durch den Dienstherrn zuzustimmen, falls diese durchführbar ist.

Die Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit –
Versorgungslücken sind vorprogrammiert

Wird ein Beamter auf Lebenszeit plötzlich dienstunfähig, erhält er von seinem Dienstherrn ein sogenanntes Ruhegehalt, wenn er bereits 5 Jahre seinen Dienst vollzogen hat. Dieses Ruhegehalt kann im besten Fall jedoch 75% der bisherigen Bezüge betragen und bringt damit auf jeden Fall eine Versorgungslücke mit sich, die geschlossen werden soll. Wer bei seiner Dienstunfähigkeit noch nicht 5 Jahre im Dienst ist, oder als Beamter auf  Widerruf seinen Dienst ableistet, erhält ein solches Ruhegehalt nicht, sondern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und bekommt bestenfalls eine geringe Erwerbsminderungsrente. In einem solchen Fall ist die Versorgungslücke noch größer. 

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Die richtige Dienstunfähigkeitsklausel ist entscheidend

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