Versicherungsvergleich für Beamte

Private Krankenversicherungen unverbindlich und kostenfrei vergleichen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung – verschiedene Formen sind denkbar

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung besteht eigentlich immer aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die um eine Klausel zur Dienstunfähigkeit erweitert wurde. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist der wichtigste Punkt im Versicherungsvertrag. Hierbei sind verschiedene Varianten denkbar, die weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Diese Dienstunfähigkeitsklausel definiert nämlich die Voraussetzungen, bei denen von einer Dienstunfähigkeit ausgegangen wird.

Dabei ist grob zwischen 3 Varianten zu unterscheiden, die nun beispielhaft aufgeführt werden:

1. „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“

Diese Variante ist zwar auf Beamte im öffentlichen Dienst beschränkt, verzichtet dafür jedoch auch auf eine eigene Definition der Dienstunfähigkeit. Dies nimmt dem Versicherer die Möglichkeit, medizinisch nachzuprüfen, wie um die Gesundheit des Versicherten steht, denn er vertraut ganz auf das Urteil des jeweiligen Dienstherrn.

2. „Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter auf Lebenszeit infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte ärztlich nachgewiesen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.“

In dieser Dienstunfähigkeitsklausel definiert der Versicherer selbst die Dienstunfähigkeit und erwartet zusätzlich einen ärztlichen Nachweis. Darüber hinaus gilt diese Dienstunfähigkeitsklausel nur für Beamte auf Lebenszeit, was eine zusätzliche Einschränkung darstellt.

3. „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

Diese Variante der Dienstunfähigkeitsklausel ist sehr einfach gehalten und damit für den Versicherten natürlich am günstigsten, weil keine Beamten ausgeschlossen werden und die Dienstunfähigkeit sich demnach nur durch die Entscheidung des Dienstherrn definiert.

Ein Dienstunfähigkeitsversicherung  Vergleich lohnt sich auf jeden Fall

Wenn Sie auf der Suche nach einer  Dienstunfähigkeitsversicherung sind, sollten Sie unseren Anbietervergleich nutzen, der Ihnen kostenlos die Möglichkeit gibt, sich einen Überblick über die Anbieter am Markt zu verschaffen und auf diesem Weg hilft, ein für Sie möglichst günstiges und leistungsmäßig passendes Angebot heraus zu suchen. Dies erspart Ihnen viel Sucharbeit und stellt sicher, dass Ihre neue Dienstunfähigkeitsversicherung Ihren Geldbeutel nicht über Gebühr belastet, sie aber trotzdem im Fall der Fälle auf eine ideale Absicherung zurückgreifen können.

Unverbindlich, kostenfrei und individuell:
Fordern Sie jetzt Ihren Vergleich zur Dienstunfähigkeitsversicherung an

« vorherige Seite || nächste Seite »