Versicherungsvergleich für Beamte

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PKV für Beamte

Beamte sind im Gegensatz zu Angestellten nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern haben die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Beamte sind freiwillige Mitglieder in der GKV!

Dies ist in fast allen Fällen auch empfehlenswert, da neben dem deutlichen Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen auch der finanzielle Aspekt eine wesentliche Rolle spielt. Entscheidet sich ein Beamter für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung, so erfolgt die Einstufung als freiwilliges Mitglied. Im Gegensatz zum Angestellten, der von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse erhält, muss ein Beamter jedoch den vollen Beitrag als freiwilliges Mitglied bezahlen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht am gesetzlichen Krankenkassenbeitrag. Demzufolge kommt in der GKV auf einen Beamten eine enorme finanzielle monatliche Belastung zu, die den Verbleib unattraktiv macht.

 Privat krankenversicherte Beamte haben Beihilfeanspruch!

Entscheidet sich der Beamte aber für eine private Krankenversicherung, erhält er und die mitzuversichernden Familienangehörigen, in Form der Beihilfe eine finanzielle Unterstützung vom jeweiligen Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 50- bis 80 Prozent. Ausschlaggebend ist die Familiensituation und das Beihilferecht des Bundes- bzw. des entsprechenden Landes.

Die über die Beihilfe hinaus verbleibenden Restkosten werden in einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Zur Berechnung des monatlichen Beitrages spielt dabei jedoch die Besoldung keine Rolle (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung). Entscheidend ist das Einstiegsalter, Geschlecht und der Gesundheitszustand.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Diese Leistungsvorteile bietet Ihnen die private Krankenversicherung.

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