Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) ist für Arbeitnehmer bedeutend und wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt . Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers in den letzten drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren oberhalb der JAG ist der Arbeitnehmer in der GKV nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall die Wahlmöglichkeit in der GKV als freiwilliges Mitglied zu bleiben, oder sich privat krankenzuversichern. Im Jahr 2009 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.600 Euro (Jahresbruttogehalt).
Für Beamte jedoch hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Bedeutung, da diese eine Sonderstellung genießen. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung entsteht automatisch das Wahlrecht zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung.
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