Krankenversicherung für Beamte
Bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte besteht die Möglichkeit der Entscheidung zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und einer Privaten Krankenversicherung für Beamte.
Dies gilt nicht nur für Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit, sondern ebenso bereits für Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter und Referendare (also Beamte auf Widerruf).
Nun stellt sich natürlich die Frage, wo die Unterschiede bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte liegen und welche Entscheidung optimal ist.
In der Privaten Krankenversicherung für Beamte wird die sogenannte Beihilfe angerechnet und lediglich die Restkosten müssen über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden, während in der gesetzlichen Krankenkasse der volle Beitrag fällig wird. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber (bei Beamten Dienstherr genannt) keinen Anteil zur gesetzlichen Krankenkasse hinzuzahlt. Darin liegt der entscheidende Unterschied zu einem Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitgeber 50 Prozent des Krankenkassenbeitrages trägt. Ein Beamter hingegen zahlt die kompletten 100 Prozent des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung aus der eigenen Tasche (abzüglich des Beitragssatzes für das Krankentagegeld, da die Lohnfortzahlung bei Beamten nicht nach 6 Wochen endet). Durch diesen Komplettbeitrag kommt es natürlich in der gesetzlichen Krankenkasse für Beamten zumeist zu einer hohen finanziellen Belastung.
Wählt der Beamte eine private Krankenversicherung, so müssen nur die Restkosten versichert werden, da in diesem Fall auch der Beihilfesatz anrechenbar ist. Erhält ein Beamter oder ein Beamtenanwärter 50 Prozent Beihilfe, gilt es die weiteren 50 Prozent über eine Private Krankenversicherung abzudecken. Ein Beamter mit einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent muss somit natürlich nur die Lücke von 30 Prozent über eine PKV (Private Krankenversicherung) schließen. Welcher Anspruch auf Beihilfe besteht wird in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder bzw. des Bundes festgelegt. Zumeist ist der Anspruch jedoch sehr leicht zu ermitteln, da ledige und verheiratete mit bis zu einem Kind einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent haben. Dieser steigt mit dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Lediglich in den Bundesländern Hessen und Bremen sind die Beihilfesätze anders geordnet.
Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Beamte bemisst sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht nach dem Gehalt. Hier spielen andere Faktoren eine Rolle: Das Einstiegsalter, das Geschlecht und vor allem der Gesundheitszustand.
Da es zahlreiche Krankenversicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Tarifen für Beamte am Markt gibt, macht es sehr großen Sinn vor einer Entscheidung für einen Tarif einen unabhängigen Vergleich der Krankenversicherung für Beamte anzufordern.
Sie sehen, es gibt zahlreiche Details, die bei der Auswahl der Krankenversicherung für Beamte von Bedeutung sind. Von daher ist ein solcher umfassender Vergleich und eine kompetente unabhängige Beratung gerade auch dauerhaft enorm wichtig und unverzichtbar.
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