Versicherungsvergleich für Beamte

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Mehrbettzimmer

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, keine Wahlleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt an. In der GKV ist grundsätzlich der Aufenthalt im Mehrbettzimmer vorgesehen.

In der privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen kann auch ein Ein- bzw. Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.

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