Ombudsmann
Für die private Krankenversicherung gibt es seit dem Jahr 2001 einen Ombudsmann. Die Aufgabe des Ombudsmann besteht in der Schlichtung von Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Krankenversicherungsgesellschaft. Der Ombudsmann tritt dabei als neutrale und unabhängige Instanz auf und soll gerichtliche Auseinandersetzungen durch seine Schlichtertätigkeit im Vorfeld vermeiden.
Dabei ist die Entscheidungsvollmacht des Ombudsmann auf einen Streitwert von 5.000 Euro begrenzt. Darüber hinaus hat er lediglich die Möglichkeit eine Empfehlung auszusprechen.