Versicherungsvergleich für Beamte

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Private Krankenversicherung Beamte

Beamte haben im Gegensatz zu Angestellten (es sei denn, der Verdienst des Angestellten liegt über der Versicherungspflichtgrenze) die Möglichkeit sich privat krankenzuversichern.

Beamte und die gesetzliche Krankenversicherung

Ein wesentlicher Unterschied besteht dabei darin, dass Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Zuschuss vom Dienstherren bekommen - im Gegensatz zum Arbeitnehmer. Dieser teilt sich mit dem Arbeitgeber den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag. Der Beamte muss, wenn er sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, jedoch den kompletten Beitrag selbst tragen. Aufgrund dieser hohen finanziellen Belastung kommt ein Verbleib für Beamte in der GKV meist nicht in Frage.

Die Beihilfe

Dafür haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Wie hoch der Beihilfesatz ist, richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordung des Bundeslandes bzw. des Bundes. Ledige oder verheiratete mit max. einem Kind haben  im Großteil der Bundesländer 50 Prozent Beihilfeanspruch. Ab dem zweiten Kind steigert sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise im Bundesland Hessen. Hier weicht die Staffelung der Beihilfesätze leicht ab.

Über PKV für Beamte werden die Restkosten abgedeckt

Die private Krankenversicherung für Beamte deckt die Restkosten ab. Ein lediger mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent muss somit die verbleibenden 50 Prozent über eine private Krankenversicherung für Beamte abdecken. Besteht ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent werden dementsprechend lediglich 30 Prozent über die PKV für Beamte abgesichert..

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