Versicherungsvergleich für Beamte

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Private Krankenversicherung für Referendare

Referendare sind Beamte auf Widerruf und somit besteht die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen. Dies ist auch in der Regel ratsam, da die Krankenversicherungsgesellschaften für Referendare sogenannte Anwärtertarife anbieten. Diese Ausbildungstarife haben den Vorteil, dass Referendare darin alle Leistungen der PKV erhalten, jedoch zu vergünstigten monatlichen Beiträgen gegenüber dem Volltarif für Beamte. Dadurch liegt der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung für Referendare in der Regel deutlich unter dem der gesetzlichen Krankenkasse.

Beihilfe für Referendare

Zwischen der Privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es bei Beamten deutliche Unterschieden. Beamte, so auch Referendare, sind beihilfeberechtigt. Der Beihilfesatz richtet sich nach der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Bei Ledigen und Verheirateten liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 50 Prozent und dieser steigt ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Jedoch gibt es auch Bundesländer mit abweichenden Beihilfesätzen, wie beispielsweise Hessen. Der wesentliche Unterschied zwischen  der GKV und der PKV besteht darin, dass bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beihilfe auf den monatlich zu zahlenden Krankenkassenbeitrag nicht angerechnet wird, im Gegensatz zur PKV. Somit zahlen Referendare den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse auf ihr Einkommen und erhalten keinen Zuschuss. Im Gegensatz dazu müssen Referendare in der Privaten Krankenversicherung nur den durch die Beihilfe nicht abgedecken Anteil versichern. Beispiel: Ein lediger Referendar erhält 50 Prozent Beihilfe. Somit müssen lediglich die fehlenden 50 Prozent über die PKV versichert werden. Bei einem Beihilfeanspruch von 70 Prozent sind entsprechend nur 30 Prozent privat zu decken. Für diese private ”Restkostenversicherung” gibt es für Beamte spezielle Tarife.

Die Kriterien zur Beitragsberechnung in der PKV

Neben der Höhe des Beihilfesatzes ist zur Errechnung des PKV-Beitrages das Eintrittsalter, das Geschlecht, die Leistungen und mögliche Vorerkrankungen von Bedeutung. Das Einkommen hingegen, wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, nicht zur Beitragserrechnung hinzugezogen.

Umfassender privater Krankenversicherungsschutz für Referendare

Die Privaten Krankenversicherungen bieten einen sehr umfassenden Gesundheitsschutz für Referendare. In der Regel umfasst der Private Krankenversicherungsschutz auch Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, wie z.B. die Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen oder auch von Heilpraktikerleistungen. Daneben kann der Versicherungsnehmer beispielsweise frei entscheiden, ob ein Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes im Tarif mitversichert werden soll.

PKV für Referendare vergleichen

Doch die Tarifinhalte der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften unterscheiden sich im Preis- Leistungsverhältnis. Deshalb ist es gerade auch für Referendare sinnvoll vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen unverbindlichen und neutralen Krankenversicherungvergleich anzufordern. Diesen erstellen wir Ihnen kostenfrei und individuell. Wir nennen Ihnen die Testsieger und die Tarife, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

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