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Private Krankenversicherung – Gesundheitszustand

Die private Krankenversicherung kalkuliert den monatlichen Beitrag, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und den Vorerkrankungen.

Der Gesundheitszustand ist somit ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Bei der Beantragung des Krankenversicherungsschutzes ist der Antragsteller deshalb verpflichtet im Rahmen der Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag Vorerkrankungen anzugeben. Diese Fragen zum Gesundheitszustand unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. 

Hier eine kurze Zusammenfassung der meistgestellten Gesundheitsfragen:

  • Körpergröße / Gewicht
  • Tragen Sie eine Sehhilfe / Kontaktlinsen?
  • Besteht eine Erwerbsminderung, eine Dienst- oder Berufsunfähigkeit, eine Wehrdienstbeschädigung, ein körperlich / organischer Fehler? 
  • Bestehen chronische Gesundheitsstörungen?
  • Befinden Sie sich gegenwärtig – oder befanden Sie sich in einer ambulante Untersuchungen oder Behandlungen (auch Operationen) durch Ärzte, Heilpraktiker oder andere Heilbehandler? Zu berücktigen sind auch psychiatrische oder psychosomatische Erkrankungen und Suchttherapien (gefragt wird meist, je nach Gesellschaft, nach den letzten 3-5 Jahren).
  • Nehmen Sie regelmäßig Medikamente?
  • Besteht eine HIV-Infektion?  
  • Bei Frauen: Besteht eine Schwangerschaft?
  • Finden oder fanden stationäre Behandlungen oder Untersuchungen statt? Hier sind auch stationäre Aufenthalte aufgrund von psychiatrischer oder psychosomatischer Behandlungen mit zu berücksichtigen (gefragt wird in der Regel, je nach Gesellschaft, nach den letzten 5-10 Jahren).
  • Fehlen Ihnen Zähne die nicht ersetzt sind? (nicht zu berücksichtigen sind meist Milchzähne, Weisheitszähne und ein vollständiger Lückenschluss).
  • Befinden oder befanden Sie sich in einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung?
  • Besteht eine Zahnbetterkrankung (Parodontose / Parodontitis)?

Der Antragsteller einer privaten Krankenversicherung ist verpflichtet alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Andernfalls handelt es sich um eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Daraus resultiert für den Versicherer ein Sonderkündigungsrecht.

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte ist es grundsätzlich empfehlenswert einen unverbindlichen Tarifvergleich einzuholen. Dabei sollten Sie schon vor der eigentlichen Beratung auf eventuelle Vorerkrankungen hinzuweisen.  Einen guten Berater erkennen Sie aber auch daran, dass dieser das Thema Gesundheitszustand von sich aus sofort anspricht. Um die Unabhängigkeit bei der Beratung zu garantieren sollten Sie sich an einen spezialisierten Versicherungsmakler wenden.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:  Wie werden Vorerkrankungen von den privaten Krankenversicherungsgesellschaften bewertet?

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