Private Krankenversicherung – Gesundheitszustand
Risikozuschläge für Vorerkrankungen
Ein entsprechend auf die private Krankenversicherung spezialisierter Versicherungsmakler sollte Ihnen schon vor der Antragstellung mitteilen können, mit welchen Risikozuschlägen für Vorerkrankungen Sie ggf. bei den von Ihnen favorisierten Gesellschaften zu rechnen haben.
Die Krankenversicherungsgesellschaften erheben für Vorerkrankungen in der Regel Risikozuschläge. Dadurch ist die Vorerkrankung natürlich im Versicherungsschutz enthalten, jedoch muss ein entsprechender Mehrbeitrag gezahlt werden. Eine weitere Möglichkeit für den Versicherer ist der Leistungsausschluss einer Vorerkrankung oder auch eine komplette Ablehnung des Krankenversicherungsantrages.
Im Falle einer kompletten Ablehnung können Beamte unter bestimmten Voraussetzungen jedoch trotzdem in die private Krankenversicherungs wechseln. Durch die sog. Öffnungsklausel oder den Basistarif ist dies möglich.
Typische Vorerkrankungen, bei denen die meisten Gesellschaften mit Risikozuschlägen arbeiten sind, z.B.:
- Allergien
- Schilddrüsenerkrankungen
- Bluthochdruck
- Rückenverspannungen
- Über- / Untergewicht
Leistungsausschlüsse werden häufig vereinbart beispielsweise bei:
- fehlenden Zähnen
Eine Ablehnung der Annahme erfolgt in der Regel z.B. bei:
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Krebs
Einge Versicherungsgesellschaften nehmen darüberhinaus Risikozuschläge für Sehhilfen und bei Rauchern.
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