Versicherungsvergleich für Beamte

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Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung versteht man in der privaten Krankenversicherung den Kostenanteil, der von Versicherten je Behandlung oder innerhalb eines Kalenderjahres selbst zu tragen ist und der nicht von der privaten Krankenversicherung erstattet wird. Dieser kann für die verschiedenen Leistungsbereiche unterschiedlich hoch angesetzt sein. So kann z.B. ein Tarif mit einer Selbstbeteiligung, die sich über alle Leistungsbereiche erstreckt, gewählt werden oder auch eine Selbstbeteiligung, die nur für den ambulanten- und stationären- nicht aber für den Zahnbereich gilt. Selbstbeteiligungen werden in der Regel in der privaten Krankenversicherung für Selbständige und Angestellte angeboten.

Bei der privaten Krankenversicherung für Beamte gibt auch Tarife mit einer Selbstbeteiligung. Allerdings bietet es sich für Beamte in aller Regel an einen Tarif ohne Selbstbeteilung zu wählen.

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