Soldaten
Aktive Soldaten erhalten keine Beihilfe, sondern freie Heilfürsorge, da sie die Möglichkeit haben, die unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgungen für sich in Anspruch zu nehmen. Ihre Familienangehörigen hingegen, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind, sowie pensionierte Berufssoldaten sind wiederum beihilfeberechtigt und können eine private Krankenversicherung abschließen.