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Unter welchen Voraussetzungen sind Ehegatten beihilfeberechtigt?

Ehegatten sind grundsätzlich im Rahmen der festgelegten Einkommensgrenze beihilfeberechtigt. Diese Einkommensgrenze ist in der jeweiligen geltenden Beihilfevorschrift des Ländes bzw. des Bundes zu finden.  In der Regel liegt die Grenze bei rund 18.000 Euro.  Erst mit Überschreiten der Einkommensgrenze entfällt der Beihilfeanspruch.

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