Versicherungsvergleich für Beamte

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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Im Versicherungsvertragsgesetz ist festgelegt, dass versicherte Personen im Rahmen des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht verpflichtet sind. Dies gilt natürlich auch für Beamte.

Das bedeutet, dass alle versicherten Personen die im Versicherungsantrag gestellten Fragen hinsichtlich der gesundheitlichen und risikorelevaten Daten wahrheitsgemäß beantworten müssen. Zu diesen Angaben zählen beispielsweise das Lebensalter, der aktuelle Gesundheitszustand und anderweitig beantragter bzw. bestehender Versicherungsschutz.

Durch die vorvertragliche Anzeigepflicht ist für den Versicherer die Beurteilung und Kalkulation des Krankheitskostenrisikos möglich.

Für den Antragsteller endet die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht mit der Antragsabgabe beim Versicherungsvermittler oder der Versicherungsgesellschaft. Erst mit der Antragsannahme durch den Krankenversicherer ist der versicherte von seinen Pflichten zur vorvertraglichen Anzeigepflicht befreit.

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