Versicherungsvergleich für Beamte

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Was ist unter Altersrückstellung in der PKV für Beamte zu verstehen?

Alle ab dem 01.01.2000 in der privaten Krankenversicherung für Beamte Neuversicherten, ausgenommen sind die Ausbildungstarife für Beamtenanwärter und Referendare, müssen einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag zur Prämienermäßigung im Alter zahlen. Dadurch sollen Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr verhindert werden.

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