Was bedeutet Beitragsrückgewähr in der PKV für Beamte?
In der privaten Krankenversicherung für Beamte gewähren die meisten Versicherungsgesellschaften in den entsprechenden Tarifen eine Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr), wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nimmt.
Die Höhe der Beitragsrückgewähr ist abhängig vom gewählten Tarif und liegt in der PKV für Beamte meist bei 2-4 Monatsbeiträgen. In den Ausbildungstarifen für Beamtenanwärter und Referendare wird oftmals sogar eine Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen gewährt.
Somit lohnt es sich kleinere Krankheitskostenrechnungen zunächst zu sammeln und diese nicht sofort beim Versicherer vorzulegen. Inzwischen bieten einige Krankenversicherungsgesellschaften auch Tarife an, bei denen die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im gesetzlichen Rahmen nicht schädlich für die Beitragsrückerstattung sind.