Widerrufsrecht
Bei der privaten Krankenversicherung gewähren die Versicherungsgesellschaften dem Antragsteller ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Antragsunterschrift. Über die Einhaltung dieser Frist entscheidet der Poststempel. Erhält der Antragssteller die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erst mit dem Versicherungsschein, so besteht ab dem Zeitpunkt des Zugangs dieser Unterlagen erneut ein 14-tägiges Widerspruchsrecht.