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Gilt für Beamte die 18-monatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen beim Wechsel in eine private Krankenversicherung?

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Gilt für Beamte die 18-monatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkassen beim Wechsel in eine private Krankenversicherung?

Berater erklärt einem Paar Unterlagen

Um diese Frage zu beantworten gilt es für Sie zunächst zu klären, ob Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind.

Soweit im Vorfeld der Verbeamtung eine pflichtige GKV-Mitgliedschaft (oder eine Familienversicherung) besteht, löst diese sich immer automatisch am Tag der Verbeamtung auf. In diesem Fall brauchen Sie also keine Kündigungsfrist einhalten, da ein Beamter sich nur privat oder nur gesetzlich freiwillig versichern kann.

Sind Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte nicht möglich. Zunächst müssen Sie eine Kündigung aussprechen. Diese ist mit der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von 2 vollen und einem angebrochenen Monat problemlos möglich.

Dennoch erlebe ich es leider immer wieder, dass Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren von gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt wird, dass auch beim Wechsel in eine private Krankenversicherung die 18-monatige Bindefrist gilt.

Diese Bindefrist würde jedoch nur bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse gelten. Wechseln Sie jedoch in eine private Krankenversicherung sieht das sozialversicherungsrecht diese Frist nicht vor.

Allerdings können Sie als Beamter auch nicht direkt in eine Privatversicherung wechseln, wenn schon vor der Verbeamtung eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Dann gilt es die angesprochene Kündigungsfrist von zwei Monaten und dem angebrochenen Monat einzuhalten.

Vor der Verbeamtung macht es deshalb Sinn Ihren Status in der gesetzlichen Krankenkasse zu klären. Müssen Sie zunächst in der GKV aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft als Beamter verweilen, erhebt die gesetzliche Krankenkasse den vollen Beitragssatz.

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare müssen in der gesetzlichen Krankenkasse generell den vollen Beitrag zur GKV leisten. D. h. es gibt für Beamte keinen Arbeitgeberanteil durch den Dienstherrn und auch die Beihilfe ist nur anrechenbar, wenn Sie sich privat krankenversichern.

Streben Sie somit den Wechsel in eine private Krankenversicherung mit der Verbeamtung an, gilt es eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV rechtzeitig zu kündigen.

Die Kündigung sollte in schriftlicher Form bei Ihrer GKV am letzten Tag des Monats vorliegen, damit der Wechsel in die PKV zum übernächsten Monat vorgenommen werden kann.

Eine endgültige Bestätigung der Kündigung erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse jedoch zunächst nicht. Sie erhalten lediglich die Bestätigung über den Kündigungseingang mit dem Hinweis, dass diese erst wirksam wird, wenn Sie eine private Krankenversicherung nachgewiesen haben.

Hinterlegen Sie bei der GKV somit keinen schriftlichen Nachweis über eine PKV bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist Ihre Kündigung hinfällig und die freiwillige Mitgliedschaft in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse läuft ganz normal weiter.

Darin liegt für Sie natürlich auch der Vorteil, dass Sie sich nicht schon zum Kündigungszeitpunkt der GKV für eine private Krankenversicherung für Beamte entscheiden müssen, sondern in Ruhe eine Entscheidung treffen können.

Auch für zukünftige Lehramtsreferendare und Beamtenanwärter gilt es rechtzeitig zu prüfen, was für eine Mitgliedschaft im Vorfeld der Verbeamtung in der GKV besteht, um hohe GKV-Beiträge während der Beamtenzeit zu vermeiden.

Schon bei Anwärtern und Referendaren unterscheiden sich die Kosten der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse zumeist deutlich.

Der Grund für diese immensen Kostenunterschiede zwischen der GKV und PKV bei Beamten und Beamtenanwärtern liegt in den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Beamte werden in der gesetzlichen Krankenkasse wie Selbständige behandelt. Sie haben keinerlei Ansprüche auf Beitragszuschüsse (weder durch den Arbeitgeber, noch durch die Beihilfe). Sie zahlen somit den gesamten Beitragssatz selbst an die GKV.

Als Beamter oder Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung brauchen Sie hingegen nur die Restkosten gegenüber Ihrem Beihilfesatz absichern. Dieser liegt bei mindestens 50 Prozent.

Dadurch ist der Wechsel in eine PKV für die meisten Beamten empfehlenswert, da Sie die private Krankenversicherung finanziell oftmals attraktiver ist und zugleich die besseren Leistungen bietet.

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Fazit

Sollten Sie vor der Verbeamtung freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein, müssen Sie diese kündigen, um in eine private Krankenversicherung für Beamte wechseln zu können. In diesem Fall greift allerdings nicht die 18-monatige Kündigungsfrist. Diese beläuft sich lediglich auf den angebrochenen Monat und zwei volle Monate.

Sind Sie hingegen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig oder familienversichert, so endet die Mitgliedschaft automatisch am Tag Ihrer Verbeamtung. Sie können somit unmittelbar in eine private Krankenversicherung wechseln

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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