Landesbeamte in Baden-Württemberg sollen laut Grün-Rot künftig bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen. Auch für andere Berufsgruppen könnte es bald neue Renten-Regelungen geben.
Bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst
Geht es nach der grün-roten Landesregierung, sollen alle Landesbeamten – ausgenommen Polizei und Justizbeamte – bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen, anstatt wie bisher bis zum 68. Lebensjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beamte in der jeweiligen Stelle noch benötigt wird. Beamten im Justizvollzug und bei der Polizei indes, sollen künftig erst ab 65 statt ab 63 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Gesenkt werden soll die Altersgrenze lediglich für Beamte der Berufsfeuerwehren.
Berufsfeuerwehr: Pension mit 60
Bislang konnten Mitarbeiter der Berufsfeuerwehren mit 62 abschlagsfrei in Pension gehen. Künftig soll dies schon mit 60 Jahren möglich sein, so das Landeskabinett. Frank Knödler vom Landesfeuerwehrverband begrüßt diese Entscheidung, da die „Belastung der Leute (…) exorbitant hoch“ ist. Wann die neuen Regelungen in Kraft treten werden und welche Fristen für den verfrühten bzw. verspäteten Renteneintritt gelten, ist bislang nicht bekannt.