Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht pflichtversichert und erhalten keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag vom Dienstherrn. Dennoch besteht die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben. In diesem Fall wird jedoch immer der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Der Beihilfeanspruch in der Krankenversicherung für Referendare, Beamte und Beamtenanwärter bleibt in der GKV weitgehend unberücksichtigt und ist nicht auf den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse anrechenbar.
Der Beitrag zur GKV richtet sich nach den Bezügen und beläuft sich zunächst auf 14 Prozent der Einnahmen (Stand 2015). Zu diesen zählen die Besoldung, Kinderzuschläge etc.
Hinzugerechnet werden müssen außerdem noch der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (derzeit durchschnittlich 0,9 Prozent) und die Pflegeversicherung (1,175 Prozent – zzgl. 0,25 Prozent bei kinderlosen Beamten, ab Vollendung des 23. Lebensjahres).
Der Anteil des Krankentagegeldes hingegen entfällt, da Beamte bis zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit deren volle Besoldung erhalten.
Da in der gesetzlichen Krankenkasse der prozentuale Beitrag vollumfänglich durch den Beamten getragen werden muss, kommt es zu einer entsprechend hohen finanziellen Belastung.
Beispiel für eine kinderlose 22-jährige Lehramtsanwärterin
Besoldung: 1.180 Euro/Monat x 16,075 Prozent (ges. Kranken- und Pflegeversicherung) = 189,69 Euro Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse.
Beispiel für eine 28-jährige Lehrerin ohne Kinder
Besoldung: 3.905,97 Euro/Monat x 16,325 Prozent (ges. Kranken- und Pflegeversicherung) = 637,65 Euro Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse.
Beispiel für einen verheirateten Universitätsprofessor – 43 Jahre mit 2 Kindern
Besoldung: 5.502 Euro/Monat + 342 Euro Familienzuschlag = 5.844 Euro Bezüge. Hier liegen die Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Daher werden diese zur Berechnung der GKV-Beiträge verwendet. Besoldung: 4.125,00 Euro/Monat (BBG 2015) x 16,075 Prozent (ges. Kranken- und Pflegeversicherung) = 663,10 Euro Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse.
Fazit:
In der GKV wird für Staatsdiener der volle Betrag fällig. Dieser beträgt derzeit einheitlich 15,5 Prozent und wird vom Bruttoeinkommen bemessen.
Der Beitragshöchstsatz zur gesetzlichen Krankenkasse wird maximal bis zum Jahresbruttoeinkommen von 53.550 Euro im Jahr 2014 erhoben.
Die Beihilfe ist nicht auf den GKV-Beitrag anrechenbar.
Diese Situation betrifft übrigens auch Beamte selbst, die sich dafür entscheiden als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. In diesem Fall ist die Beihilfe nicht auf die Kosten der GKV anrechenbar. Der Beamte oder Beamtenanwärter zahlt also in der GKV den vollen Beitrag und erhält keinen Zuschuss vom Dienstherrn. Aus diesem Grund bietet oftmals eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter an.