
Baden-Württemberg: Pension für Beamte erst mit 70
Landesbeamte in Baden-Württemberg sollen laut Grün-Rot künftig bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen. Auch für andere Berufsgruppen könnte es bald neue Renten-Regelungen geben.
Bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst
Geht es nach der grün-roten Landesregierung, sollen alle Landesbeamten – ausgenommen Polizei und Justizbeamte – bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen, anstatt wie bisher bis zum 68. Lebensjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beamte in der jeweiligen Stelle noch benötigt wird.