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Alle News und Infos rund um das Thema Krankenversicherung für Beamte & Beamtenanwärter

Nettes Paar auf Sofa schaut ins Bild

Alarm in Berlin: Wegen Dienstunfähigkeit geht jeder dritte Beamte in den Vorruhestand

Der Bericht der Innenverwaltung mit Zahlen aus 2013 stellt Berlin kein gutes Zeugnis aus. Demnach geht jeder dritte Berliner Beamte dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand, wie eine regionale Zeitung berichtet. Die sowieso dünne Personaldecke der Verwaltungen und Behörden in der Hauptstadt wird somit noch stärker belastet, was sich wiederum belastend auf die diensthabenden Beamtinnen und Beamten auswirkt. Diese negativen Entwicklungen dauern seit vielen Jahren in Berlin unverändert an und wurden von entscheidenden Stellen nicht richtig beachtet, was Experten nun bemängeln.

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Lehramtsanwärterin putzt die Tafel

Kann ich als Lehramtsreferendar in Berlin in die private Krankenversicherung wechseln und danach wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Zwar haben Referendare im Bundesland Berlin einen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Doch nach der Anwärterzeit werden Lehrer in Berlin nicht weiter verbeamtet, sondern es folgt ein Angestelltenverhältnis.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob eine Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse nach dem Lehramtsreferendariat möglich ist?

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Lehrerin vor Klasse und Tafel

Private Krankenversicherung für Lehramtsreferendare in Baden-Württemberg

Sie haben Ihr Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen und nun beginnt Ihr Lehramtsreferendariat in Baden-Württemberg.

Damit kommt natürlich die knifflige Frage nach der passenden Krankenversicherung auf.

Heute möchte ich Ihnen verständliche Tipps und Ratschläge an die Hand geben, auf welche Besonderheiten Sie als Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg achten sollten.

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Glückliches Ehepaar nebeneinander vor dem Haus

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare in Bayern

Mit dem Start der Anwärterzeit haben Beamtenanwärter in Bayern die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare in Bayern zu wechseln.

Dies ist eine Besonderheit bei Beamten – die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter aus Bayern steht grundsätzlich jedem Anwärter offen. Angestellte können beispielsweise erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe in eine private Krankenversicherung wechseln.

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Beamtin sitzt vor Laptop und schaut sich in Ruhe Unterlagen an

Wie steht die Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen?

Nach der Bundesbeihilfeverordnung gemäß § 13 wird bestätigt, dass die Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Satz 4 und nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig sind. In welcher Höhe die Beihilfe die Kosten für eine solche Behandlung zahlt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Für die Beamten des Bundes wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium und den Heilpraktiker-Verbänden geschlossen. Bei dieser Vereinbarung wurde festgelegt, für welche Behandlungen des Heilpraktikers die Beihilfe etwas leistet. Seit dem 01. September 2013 gilt die neueste Fassung.

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Studentin steht neben Professor und vor anderen Studenten

Private Krankenversicherung für Referendare in Niedersachsen

Vor der 18-monatigen Referendariatszeit in Niedersachsen gilt es zu entscheiden, wie Sie in zukünftig krankenversichert sein möchten.

Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter in Niedersachsen oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

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Mann nutzt einen Computer zur Recherche

Spezielle Beamtentarife der privaten Krankenversicherungen

Für Beamte und Beamtenanwärter bieten die privaten Krankenversicherungen spezielle Tarife. Diese sind nicht mit den PKV-Tarifen für Angestellte und Selbständige vergleichbar.

Welche Besonderheiten es bei den sog. Restkostentarifen für Beamte gibt und worauf Sie bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung achten sollten, möchte ich Ihnen heute erläutern.

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Lehrerin vor Klasse und Tafel

Die Beihilfe – Grundlagen zur Ersteinreichung

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben einen Anspruch auf Beihilfe. Jedes Bundesland hat eine andere Beihilfevorschrift. Um Rechnungen einreichen zu können ist es nötig einen Beihilfeantrag zu stellen. Dieser kann in jedem Bundesland innerhalb von einem Jahr ab einem bestimmten Mindestbetrag gestellt werden. Ausnahmen sind Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Hier können Sie bis zu zwei Jahre Ihre Rechnungen sammeln.

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