Neue Regelung zur Pension ab 56 für Beamte bei Bahn und Post
Bisher kommen Beamte im Dienst der Deutschen Bahn, der Post, der Postbank und der Deutschen Telekom durch eine Sonderregelung in den Genuss des Vorrechts, bereits zum 56. Geburtstag in den Ruhestand zu treten. Zum Ende des Jahres 2016 läuft die spezielle Regelung für die Bundesbeamten, die zum geschlossenen Bestand der mittlerweile privatisierten Staatsunternehmen gehören, jedoch aus. Laut einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium will der Finanzminister Wolfgang Schäuble für die Beamten aus dem Bundeseisenbahnvermögen und den Postnachfolgeunternehmen dieses Privileg in Zukunft nicht mehr uneingeschränkt gewähren. Weil Schäuble von den angehenden Frühpensionären die Ableistung eines einjährigen Sozialdienstes fordert, ist die Kritik der Beamtenverbände vorprogrammiert.