Der Krankenversicherungstarif der Concordia für Beamte wurde im bei Finanztest (Stiftung Warentest) im November 2019 Testsieger. Aus diesem Grund lohnt sich sicherlich ein unabhängiger Blick auf die Tarifinhalte und die Vor- und Nachteile.
Zudem ist natürlich auch ein Blick auf die betriebswirtschaftlichen Zahlen und die Servicestandards der Concordia bedeutend. Lassen Sie uns jedoch zunächst mit dem Tarif beginnen.
Folgende Tarifbausteine werden für Beamte angeboten:
BV –
2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Sehhilfen, bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Zahnleistungen.
SZB-
2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung -> dieser Baustein ist in den Bundesländern bedeutend, bei denen die stationären Wahlleistungen nicht prozentual von der Beihilfe mitgetragen werden.
BVS –
Einbettzimmer
BVE –
Beihilfeergänzungstarif für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Beireich
BVPlus –
Beihilfeergänzungstarif, Kurleistungen, stationäre Leistungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus,
KHT –
Krankenhaustagegeld
PVB –
Pflegepflichtversicherung
Diese Kurzzusammenfassung gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Tarifbausteine. Verpflichtend sind dabei die Bausteine BV und PVB. Alle anderen Tarife sind optional.
Der BV-Tarif teilt sich für einen 50-prozentigen Beihilfeberechtigten in die Bausteine BV30 und BV20 auf. Dadurch wird die komplette Restkostenabsicherung über 50 Prozent garantiert. Beamte mit zwei Kindern oder Pensionäre haben einen 70-prozentigen Beihilfeanspruch. Dementsprechend entfällt in diesem Fall der BV20, da mit dem BV30 der Restkostensatz von 30 Prozent abgedeckt wird.
Eine Ausnahme stellt das Bundesland Baden-Württemberg dar. Hier liegt der Beihilfeanspruch generell bei 50 Prozent- Deshalb gilt für Beamte in Baden-Württemberg (die nach dem 01.01.2013 verbeamtet wurden) der Tarifbaustein BV50.
Achtung:
Problematisch ist die Concordia für Landesbeamte in Hessen und Bremen. In diesen Bundesländern gelten spezielle Beihilfesätze. Pro Kind steigt der Beihilfeanspruch in Hessen und Bremen um 5 Prozent (bis max. 70 Prozent). Die Concordia bietet aus diesem Grund in diesen beiden Bundesländern keinen PKV-Tarif für Beamte an.
Sollten Sie Beamter und Beamtenanwärter in Hessen oder Bremen werden, kommt aus diesem Grund die Concordia für Sie nicht in Frage. Diesen Fakt sollten Sie unbedingt auch als zukünftiger Beamter im Kopf haben. Falls Sie nicht ausschließen können, dass Sie im Verlauf Ihrer Beamtenlaufbahn in eines der beiden Bundesländer wechseln könnten, macht somit ein Abschluss des Concordia-Tarifes ebenfalls keinen Sinn.
Kommen wir zu den inhaltlichen Details des Tarifes:
Der Grundtarif BV bietet im ambulanten Bereich eine komplett freie Arztwahl. Das heißt, es gibt keine Bindung an einen Hausarzt (Sie brauchen keine Überweisung von einem Allgemeinmediziner, um einen Facharzt aufzusuchen). Somit ist es auch empfehlenswert direkt Fachärzte zu kontaktieren, wenn es sich bei einer Erkrankung nicht nur um einen Husten, Schnupfen oder Fieber handelt. Die Concordia zahlt im ambulanten Rahmen immer bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte.
Vorsorgeuntersuchungen sind selbstverständlich ebenfalls versichert. Dazu zählt beispielsweise auch zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung. Aus dem Beihilfeergänzungstarif BVE übernimmt die Concordia die Restkosten, wenn die Beihilfe Leistungskürzungen in diesem Bereich vornimmt. In Bezug auf die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung sind die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bei der Concordia nicht schädlich für die Rückerstattung.
Die Beitragsrückerstattung beläuft sich aktuell im ersten leistungsfreien Jahr auf 2,5 Monatsbeiträge des BV-Tarifes. Nehmen Sie Leistungen in Anspruch sinkt dieser Anspruch im nächsten leistungsfreien Jahr auf 1,25 Monatsbeiträge vom Tarifbaustein BV und im unmittelbar darauffolgenden Jahr ohne Leistungen auf 1,5 Monatsbeiträge. Bleiben Sie drei Jahre in Folge leistungsfrei steigt die Rückerstattung weiter auf 2 Monatsbeiträge und im vierten Jahr ohne Leistungen in Folge erhalten Sie erneut die maximale Beitragsrückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen auf den BV-Tarif.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente werden komplett übernommen. Der Ergänzungstarif BVE kommt in diesem Zuge auch für die Lücke der Beihilfe bei Arzneimitteln auf, die durch einen Heilpraktiker verordnet werden.
Heilmittel sind durch die Concordia ohne Zuzahlung versichert, solange die Abrechnung in Höhe der GOÄ (gemäß Abschnitt E) erfolgt. Zu den Heilmitteln zählen beispielsweise Massagen, Fangopackungen, Physiotherapie, Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie, etc.
Der Bereich der Hilfsmittel ist sehr wichtig bei einer privaten Krankenversicherung. Hilfsmittel müssen keine hohen Kosten verursachen. Gehhilfen oder Schuheinlagen gehören z.B. zu den günstigeren Hilfsmitteln und sind genauso versichert, wie sehr kostenintensive medizinische Geräte. Bedenken Sie, dass beispielsweise auch Prothesen oder Rollstühle zu den Hilfsmitteln zählen. Prothesen kosten schnell einige tausend oder zehntausende Euro.
Wichtig ist zunächst ein offener Hilfsmittelkatalog. Seit dem 01.01.2013 bieten diesen nahezu alle privaten Krankenversicherungstarife an. Selbstverständlich ist dieser Standard auch bei der Concordia gewährleistet. Durch den offenen Hilfsmittelkatalog ist Ihr Versicherungsschutz unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes garantiert. Offener Hilfsmittelkatalog bedeutet somit, dass jedes in Deutschland anerkannte Hilfsmittel absichert ist, wenn Ihnen dieses ärztlich verordnet wird. Durch diese Formulierung ist der medizinische Fortschritt im Laufe der Jahre und Jahrzehnte gesichert.
Besondere Obacht sollten Sie immer auf Summenbegrenzungen bei den Hilfsmitteln legen. Ausschließlich die, in den Bedingungen aufgezählten Hilfsmittel eines Tarifes, sind bei einem offenen Hilfsmittelkatalog begrenzt. Da die Concordia hier keine Hilfsmittel nennt, gibt es dadurch auch keine Begrenzungen. Dies ist ein sehr vorteilhafter Pluspunkt der Concordia Krankenversicherung.
Private Krankenversicherungen zahlen auch für Brillen und Kontaktlinsen. In diesem Punkt gibt es allerdings einige Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Unabhängig von den Inhalten der Tarife der privaten Krankenversicherungen kürzt die Beihilfe in den meisten Bundesländern und im Bund die Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. In den meisten Ländern zahlt die Beihilfe für Brillen nur rund 25 Euro pro Glas und übernimmt gar keine Leistungen für Kontaktlinsen. In einigen Bundesländern leistet die Beihilfe auch für Brillen gar nichts. Diese Information ist bei der Bewertung der Leistungsinhalte der Privattarife beim punkt Sehhilfen generell wichtig, da der Beihilfeergänzungstarif somit eine wesentliche Rolle spielt. Der Ergänzungstarif schützt Sie vor Zuzahlungen in Hinsicht auf die Lücken der Beihilfe.
Beispiel bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent:
Die Concordia ermittelt im ersten Schritt immer den anerkennungsfähigen Betrag von der Rechnung, der sich aus den Bedingungen wie folgt ergibt: Aus dem Tarif BV werden pro Kalenderjahr bis zu 170 € anerkannt, alle Kosten darüber hinaus zur Hälfte. Aus dem Tarif BVE werden pro Kalenderjahr darüber hinaus bis zu 150 € pro Kalenderjahr erstattet (abzüglich Beihilfe und Tarif BV). Gehen wir davon aus, dass Sie sich eine Brille für 500 € anschaffen. Aus dem Tarif BV werden dann also 170 € als anerkennungsfähig angesehen und von den übrigen 330 € die Hälfte, also 165 €. Das macht insgesamt einen anerkennungsfähigen Betrag von 335 €. Von diesen 335 € werden dann die tariflichen 50 %, also 167,50 € an Sie erstattet. Im Normalfall müsste nun die Beihilfe 50 % der Rechnung, also 250 € tragen. Bei Sehhilfen (bitte beim ersten Mal eine augenärztliche Verordnung bei der Beihilfe vorlegen, dass Sie überhaupt Sehhilfen benötigen) zahlt die Beihilfe jedoch zumeist leider entweder gar nichts, oder nur sehr wenig (z.B. die 25 Euro pro Glas). Die Concordia würde Ihnen dann also die weitere Lücke um bis zu weiteren 150 € schließen. Gehen wir davon aus, dass die Beihilfe erstattet Ihnen 50 Euro, bekommen Sie dann also von der Concordia insgesamt 317,50 € (167,50 + 150 €) und müssen die übrigen Kosten bis 500 € selbst tragen (367 Euro werden inkl. der Beihilfeleistung übernommen).
In den gesetzlichen Krankenkassen sind alternative Heilmethoden häufig nur begrenzt versichert. Die Concordia sichert hier grundsätzlich alle Behandlungen im Rahmen der Gebührenordnung der Heilpraktiker ohne Höchstgrenze in Bezug auf die Kosten ab (solange die medizinische Notwendig besteht). Auch bei den Heilpraktikerleistungen kommt es bei den meisten Beihilfen zu einer reduzierten Kostenübernahme. Diese wird durch den Tarif BVE der Concordia im Rahmen der Heilpraktiker Gebührenordnung für Sie übernommen. Somit sind Sie in Bezug auf die alternative Heilmedizin bei der Concordia sehr gut abgesichert.
Psychotherapie
Schutzimpfungen sind gemäß den Vorgaben der Ständigen Impfkommission versichert. Dadurch ist auch in diesem Bereich der medizinische Fortschritt für Sie gesichert. Empfiehlt die Impfkommission neue Impfungen, besteht für diese automatisch bei der Concordia Krankenversicherung Versicherungsschutz. Nur wenige Privattarife für Beamte sichern Auslandsimpfungen ab die aufgrund privater Reisen nötig sind. Bei der Concordia werden auch für diese Reiseschutzimpfungen übernommen.
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ist im Beamtentarif BV der Concordia generell ein Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung abgesichert. Zudem besteht die Möglichkeit ein Einbettzimmer mitzuversichern. Dafür benötigen Sie zusätzlich den Tarif BVS. Dieser Tarifbaustein ist im Marktvergleich bei der Concordia verhältnismäßig teuer.
Besonders aufpassen sollten Sie, wenn Sie in einem Bundesland beihilfeberechtigt sind, bei dem die Beihilfe keine Wahlleistungen übernimmt (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg., Hamburg, Berlin, etc). In diesem Fall benötigen Sie unbedingt zusätzlich den Tarifbaustein SZB, da Sie ansonsten immer auf dem Anteil der Beihilfe bei einem stationären Aufenthalt mit Zweibettzimmer und Privatarzt aus eigener Tasche sitzen bleiben.
Beispiel:
Sie sind niedersächsischer Landesbeamte (50 Prozent Beihilfesatz) und infolge eines Krankenhausaufenthaltes mit einer Operation erhalten Sie für die Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Privatarzt) eine Rechnung über 5.000 Euro. Da die niedersächsische Beihilfe für Wahlleistungen nicht aufkommt (s. Beihilfeverordnung), würden Sie ohne den Tarif SZB nur den Restkostenanteil der privaten Krankenversicherung erstattet bekommen – in unserem Beispiel 2.500 Euro (50 Prozent). Damit Sie die verbleibenden 2.500 Euro nicht selbst aufbringen müssen, werden diese durch den Tarifbaustein SZB getragen. Somit übernimmt die Concordia mit diesem Baustein die komplette Rechnungssumme und Sie brauchen keinen Cent hinzuzahlen. Dementsprechend ist der Tarif SZB in Bundesländern, die noch den Anteil der Beihilfe mittragen (z.B. Bayern, NRW, etc) und bei der Bundesbeihilfe nicht nötig.
Die Beamtenkrankenversicherung der Concordia rechnet auch im Krankenhaus bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte ab und durch den Ergänzungstarif BVPlus auch darüber hinaus (inkl. des fehlenden Beihilfeanteils). Grundlage ist bei der Abrechnung oberhalb der GOÄ allerdings die Vorlage eines Behandlungsplans vor Behandlungsbeginn. Gerade bei schwereren Erkrankungen und Operationen steht es Ihnen damit offen auch absolute Spezialisten und Koryphäen aufzusuchen, die ggf. oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen.
Bei den stationären Transportkosten sind alle Rettungsmittel (z.B. Krankenwagen, etc) zum nächstgelegenen Krankenhaus versichert. Diese Klausel ist völlig in Ordnung und üblich bei den Tarifen der privaten Krankenversicherungen für Beamte.
Im zahnmedizinischen Bereich ist ein Blick auf die Zahnstaffel der Concordia interessant. Diese begrenzten Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Jahren. Im ersten Versicherungsjahr stehen für diese Leistungen ein Rechnungsbetrag in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Im zweiten stehen insgesamt 3.000 Euro zur Verfügung und im dritten Versicherungsjahr steigt die Absicherung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 4.500 Euro. Ab dem vierten Versichertenjahr gibt es keine Begrenzung mehr und bei einem Unfall entfällt diese ab dem ersten Tag.
Die Zahnabsicherung empfinde ich in dieser Form als hochwertig, zumal es keine generellen Begrenzungen bei beispielsweise Implantaten gibt. Die Begrenzungen in den ersten drei Jahren sind großzügig gehalten und meiner Ansicht nach generell ausreichend.
Wichtig:
Sollten vor Antragsabschluss bereits Zähne im natürlichen Gebiss fehlen oder Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen angeraten oder laufend sein, werden diese vom Versicherungsschluss ausgeschlossen (ebenso bei Kieferorthopädie). Es wird somit immer nur das gesunde Gebiss versichert.
Von daher kann es in den ersten Jahren der Absicherung sein, dass Sie eine Krone benötigen. Die Kosten liegen in der Regel bei 600-1.000 Euro. Insgesamt stehen ihnen allerdings schon im ersten Versicherungsjahr ein Rechnungsbetrag von 1.500 Euro zur Verfügung. Somit wäre diese Krone komplett abgesichert. Kritisch wird es, wenn Sie gleich im ersten Jahr ein Implantat benötigen. Die Kosten für ein Implantat können inklusiv Kronenversorgung bei 2.500 Euro oder mehr liegen. Hier würde der Versicherungsschutz der Concordia im ersten Jahr nicht ausreichen (es sei denn das Implantat ist die Folge eines Unfalls – in diesem Fall entfällt die Summenbegrenzung ab dem ersten Tag).
Im Ausland bietet Ihnen die Concordia einen weltweiten Versicherungsschutz für maximal 3 Monate. Aufgrund der Formulierungen im Bereich des Rücktransportes aus dem Ausland ist es generell Empfehlungswert neben der privaten Krankenversicherung der Concordia noch eine Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Auslandsaufenthalte (z.B. Urlaub) abzuschließen. Dies ist rechtlich möglich und durch eine solche Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie sich einen optimalen Schutz im Ausland. Eine separate Auslandsreisekranken können Sie für einen sehr geringen Jahresbeitrag zusätzlich abschließen. Wir empfehlen Ihnen im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Aufenthalte eine Absicherung bei der HanseMerkur * ((beliebig viele Reisen im Jahr bis 56 Tage pro Reise im privaten Bereich und dienstlich 10 Tage).
Bei längeren Auslandsaufenthalten von über 3 Monaten berechnet die Concordia bei Auslandsaufenthalten (unabhängig, ob beruflich oder privat) erhebt die Concordia in einigen Ländern Beitragszuschläge.
Aus dem Tarif BV wird eine Anschlussheilbehandlung wird erstattet, wenn diese innerhalb von 13 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt (dabei darf kein Anspruch auf Sachleistungen bzw. Kostenübernahme durch einen gesetzlichen Sozialversicherungsvertreter – z.B. Unfallkasse – bestehen).
Aus dem Beihilfeergänzungstarif BVE werden für eine stationäre Kur und Sanatoriums Behandlung wird in ein Tagegeld in Höhe von 30 Euro. Für ambulante Kuren erfolgt einer Übernahme von 15 Euro am Tag (die Kur muss unter ärztlicher Leitung und gemäß eines Kursplans – Unterkunft muss in einem anerkannten Kur- oder Badeort sein).
Zusätzlich wird bei einer stationären Kur, Sanatoriums Behandlung oder REHA-Maßnahme ein Kurtagegeld in Höhe von 150 Euro pro Tag, wenn Sie den Tarif BVPlus der Concordia mitversichern (Anspruch alle 36 Monate, erstmals 36 Monate nach Versicherungsbeginn – jeweils für maximal 28 Tage). Bei einer ambulanten Kur wird ein Kurtagegeld von 75 Euro gezahlt (unter den gleichen Voraussetzungen, wie bei der stationären Kur).
Fazit zum Inhalt des Tarifes der Concordia für Beamte
Es handelt sich definitiv um einen hochwertigen Versicherungsschutz. Alle wichtigen Leistungsmerkmale sind gut abgesichert. Bei Finanztest schneidet der Concordia Tarif im Test der privaten Krankenversicherungen für Beamte mit der Note „sehr gut“ ab.
Dennoch sollten Sie einige Punkt über die Tarifinhalte hinaus zu bedenken:
Wie bereits weiter oben beschrieben, wird für Landesbeamte in Hessen und Bremen kein Tarif für Beamte angeboten. Die betriebswirtschaftlichen Zahlen der Concordia sind insgesamt gut. Allerdings handelt es sich um eine sehr kleine Krankenversicherungsgesellschaft. Aufgrund der guten betriebswirtschaftlichen Situation spielt dieser Fakt zunächst keine entscheidende Rolle.
Allerdings zeigt unsere Praxiserfahrung mit der Concordia, dass die Leistungsprüfung in einigen Fällen strenger ist im Gegensatz zu anderen Krankenversicherungsunternehmen. Hier kann somit ein höheres Maß an Geduld notwendig sein. Dieser Fakt sollte ihnen bei der Wahl der Concordia als private Krankenversicherung immer bewusst sein, damit später in der Praxis keine Unzufriedenheit aufkommt, wenn es zu Arztrückfragen oder längeren Wartezeiten kommt. Dies ist sicherlich aus unserer Sicht ein Minuspunkt in Bezug auf die Concordia Krankenversicherung. Durch einen unabhängigen Berater, der Sie bei allen Fragen zu Ihrem Vertrag unterstützt, können Sie diesen Nachteil ausgleichen.
Besonderheiten müssen Beamtenanwärter und Referendare beachten, die sich für den Tarif der Concordia interessieren. Sollten Sie nach der zeit als Beamter auf Widerruf zunächst zurück in die gesetzliche Krankenkasse müssen (durch ein Angestelltenverhältnis – z.B. bei Lehrern als Vertretungskraft), bietet die Concordia keine kleine Anwartschaftsversicherung.
Eine Anwartschaftsversicherung ist in diesem Fall bedeutend, damit Sie bei einer späteren Verbeamtung ohne Gesundheitsprüfung erneut Ihre private Krankenversicherung aktivieren können. Zahlreiche Krankenversicherungen bieten solche Anwartschaftsversicherungen sogar nach dem Referendariat für 1 Euro im Monat an. Bei der Concordia ist diese deutlich teurer, da es eine solche Lösung nicht gibt. Eine große Anwartschaftsversicherung, die ausschließlich von der Concordia angeboten wird, ist deutlich teurer und kann Kosten von 30-40 Euro im Monat verursachen. Ein eindeutiger Nachteil für Referendare, die nach der Anwärterzeit nicht direkt auf Probe verbeamtet werden.
Pauschal lässt sich niemals sagen, welcher Krankenversicherungstarif für Beamte oder Beamtenanwärter für Sie optimal ist. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Abschluss einer Privatversicherung unbedingt einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich erstellen lassen. Dadurch finden Sie heraus, welche private Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt.