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Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wichtig?

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Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wichtig?

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Auch Beamte sollten privat vorsorgen, zum Beispiel für ihre Dienstunfähigkeit. Krankheiten, Unfälle und psychische Erkrankungen sind bei Beamten die häufigsten Ursachen für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Dabei sind diese nicht in jedem Fall durch ihren Arbeitgeber abgesichert.

Wann es für Beamte sinnvoll ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Was gilt als Dienstunfähigkeit?

Beamte sind vom Dienstherrn berufene, zu besonderer Treue verpflichtete Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie Lehrer, Richter, Justizvollzugsbeamte, Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute, Staatsanwälte oder Botschafter.

Sind Beamte beständig nicht mehr in der Lage, ihren Arbeitspflichten gegenüber ihrem Dienstherrn nachzukommen, müssen sie wegen Dienstunfähigkeit in Pension gehen. Das ist bereits der Fall, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres drei Monate arbeitsunfähig war. Darüber hinaus muss vom Amtsarzt eingeschätzt werden, dass der Betroffene innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder dienstfähig wird. Jedoch ist mit der Dienstunfähigkeit nicht automatisch die Versetzung in den Ruhestand gegeben. Darüber entscheidet der Arbeitgeber, also der Staat, das Bundesland oder die Kommune.

Er kann dem Beamten ebenso eine andere Arbeitsaufgabe zuweisen und lässt dessen Gesundheitszustand vorher genau prüfen. Die Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer zu verwechseln. Beamte können schneller dienstunfähig als Arbeitnehmer berufsunfähig werden. Berufsunfähig wird ein Angestellter, sobald er zu mindestens 50 Prozent seine bisherigen Arbeitstätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Die Dienstunfähigkeit ist an keine Grenze, sondern ausschließlich an die Entscheidung des Arbeitgebers gebunden.

Wie sind Beamte durch den Dienstherrn abgesichert?

Beamte erhalten nach Dienstunfähigkeit von ihrem Arbeitgeber ein Ruhestandsgehalt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der Anzahl der Dienstjahre ab und erreicht minimal 35 Prozent und maximal reichlich 70 Prozent des letzten Beamtengehalts. So entsteht eine Versorgungslücke, die umso größer ausfällt, je weniger Dienstjahre der Beamte aufweist. Eine Pension erhalten jedoch nur Beamte auf Lebenszeit, die sich bereits länger als fünf Jahre im Dienstverhältnis befinden. Berufsanfänger wie Referendare oder andere Beamte auf Widerruf sind nicht abgesichert, man entlässt sie gewöhnlich wie Beamte auf Probe aus dem Dienst. Sie werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, müssen jedoch auch dort eine fünfjährige Mindestbeitragszeit vorweisen. Ansonsten verfügen sie über gar keine Rentenansprüche, in anderen Fällen sind diese viel zu gering. Um nicht in finanzielle Nöte zu geraten, ist eine private Absicherung notwendig.

Wie können sich Beamte finanziell schützen?

Mithilfe einer  Dienstunfähigkeitsversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit Dienstunfähigkeitsklausel können Staatsdiener die Lücke zwischen Pension und Dienstbesoldung schließen. Beamte, die durch Krankheit oder Unfall ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können, sichern so ihren Lebensstandard ab. Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung bekommen sie eine monatliche Rente ausgezahlt, wenn sie in den vorzeitigen Ruhestand gehen müssen.

Worauf  beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Schließen Beamte eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung ab, prüft der Anbieter anhand der Versicherungsbedingungen, ob er dem Beamten eine Leistung zukommen lässt. Im Extremfall wurde der Staatsdiener für dienstunfähig erklärt, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch nicht. Damit dies nicht passiert, muss der Beamte vor allem auf die Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag achten. Zu unterscheiden sind echte und unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die allgemeine Dienstunfähigkeit bei Versetzung bzw. Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit des Staatsdieners anerkannt. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel beurteilt den Gesundheitszustand des Beamten nach den Kriterien einer allgemeinen Berufsunfähigkeit. Behält sich die Versicherungsgesellschaft eine Prüfung der Dienstunfähigkeit durch eigene Gutachter vor, spricht man von einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung die Dienstunfähigkeit nicht anerkennt und den Versicherten als berufsfähig einstuft. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel jedoch erkennt ohne weitere externe Prüfung die medizinischen Ergebnisse des Dienstherrn an. Damit zahlt die Versicherung aufgrund von Dienstunfähigkeit automatisch die monatliche Rente aus. Nur die echte Beamtenklausel garantiert vollen Versicherungsschutz. Einzuschätzen, welche Klausel im Kleingedruckten eine echte Beamtenklausel darstellt, sollten Antragsteller einem Fachmann überlassen, um im Leistungsfall keine böse Überraschung zu erleben.

Worauf sollten Beamtenanwärter und jüngere Beamte Wert legen?

Da nur Beamte auf Lebenszeit den Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, empfiehlt sich für jüngere Anwärter auf die Beamtenlaufbahn eine Absicherung. Gut versichert sind Beschäftigte, die noch nicht Beamte auf Lebenszeit sind, wenn die Versicherung auch bei Entlassung aus dem Staatsdienst zahlt. Für junge Beamtenanwärter und Beamte auf Probe bringt der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung einen großen Vorteil, sie zahlen entsprechend ihres Lebensalters nur geringe Beiträge. Außerdem sollten sie eine möglichst lange Laufzeit des Vertrags bevorzugen und die Zahlung der monatlichen Rente darf nicht auf wenige Jahre befristet sein. Vorteilhaft ist auch eine Nachversicherungsgarantie, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen, zum Beispiel bei Heirat, Hausbau oder Beförderung. So ist gewährleistet, dass die Beiträge bezahlbar bleiben. Je älter Staatsdiener zu Versicherungsbeginn sind, desto mehr Vorerkrankungen können auftreten, so dass in zunehmendem Alter mit Risikozuschlägen auf den Beitrag zu rechnen ist. Aufgrund eines eingeschränkten Angebots mit sehr unterschiedlichen Versicherungsbedingungen sind eine ausführliche Beratung und ein Tarifvergleich dringend zu empfehlen.

Fazit

Eine separate Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gibt es nicht. Gegen den Verdienstausfall bei Dienstunfähigkeit sichert Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ab. Die Versicherung leistet nur dann in vollem Umfang, wenn sie mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel versehen ist. Diese ermöglicht die Anerkennung der Dienstunfähigkeit des Beamten ohne weitere Prüfung durch externe Gutachter.

Lediglich Beamte auf Lebenszeit mit fünf Dienstjahren haben Anspruch auf ein Ruhestandsgehalt, alle anderen müssen meist ohne finanziellen Ausgleich leben. Insbesondere Beamte, die wie Polzisten oder Feuerwehrleute in gefährlichen Berufen arbeiten, sollten sich über eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Das erspart den Versicherten nicht nur zeit- und kraftraubende Auseinandersetzungen um die Anerkennung ihrer Dienstunfähigkeit, sondern deckt ebenso ihre finanziellen Einbußen ab.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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