Polizeibeamte sind bei ihrer Dienstausübung Gefahren und enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die Belastungsgrenze ist sehr individuell, bei einigen Polizisten schnell, bei anderen wiederum nie erreicht. Ist die Belastungsgrenze überschritten, können vor allem psychische Erkrankungen zu einer Dienstunfähigkeit führen. Ebenso kann nach einem Dienstunfall ein Zustand erreicht werden, bei dem der Polizeibeamte nicht mehr imstande ist, seine Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen. Fortwährende Dienstunfähigkeit bedeutet für einen Polizeibeamten die Versetzung ins Büro oder eine Einleitung in den Ruhestand. Eine frühzeitige Pensionierung kann erhebliche finanzielle Einbußen für den Rest des Lebens zur Folge haben, sofern vorher keine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen worden ist.
Erhebliche finanzielle Einbußen im Falle einer Frühpensionierung
Ein Beamter wird mit Vollendung des 27. Lebensjahrs automatische Beamter auf Lebenszeit, falls er seinen Dienst nicht auf Widerruf oder auf Probe versieht. Grundsätzlich wird jeder Beamte vor Erreichen des 27. Lebensjahrs im Falle seiner Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. Die Rentenbeiträge werden vom Dienstherrn nachträglich an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen, monatliche Pensionszahlungen bleiben dem Entlassenen oft verwehrt. Beamte auf Lebenszeit dagegen können im Fall einer Außendienstunfähigkeit ins Büro versetzt werden; ein Anspruch des Beamten auf den Innendienst besteht jedoch nicht. Wird der Dienstunfähige in den frühzeitigen Ruhestand versetzt, muss er mit erheblich geminderten monatlichen Bezügen leben müssen. Diese sind vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von den geleisteten Dienstjahren sowie vom bisherigen Monatseinkommen abhängig. Im ungünstigsten Fall lebt der Frühpensionierte nach Abzug der Krankenversicherung und evtl. Versorgungsausgleich auf Hartz-IV-Niveau oder sogar darunter. Der Versorgungsausgleich aus früherer Ehe nimmt hier entgegen allgemeiner Vermutung keine Rücksicht auf den gesetzlichen monatlichen Eigenbehalt für ein würdiges Leben.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung verhindert Einkommensverluste
Eine seriöse Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt für einen Ausgleich zwischen der Höhe der Bezüge im Falle einer Frühpensionierung und dem bisherigen Einkommen, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Die Höhe der monatlichen Versicherungssumme kann auch im Vertrag frei verhandelt werden. So besteht die Möglichkeit individuell verhandelbarer Versicherungsbeiträge in den erwerbstätigen Jahren. Um im Falle einer Dienstunfähigkeit tatsächlich von einer Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme profitieren zu können, gilt es, einige Klauseln zu kennen und Regeln beim Versicherungsabschluss zu beachten.
Wie erkenne ich eine vollwertige Dienstunfähigkeitsversicherung?
Immer wieder werden frühpensionierte Beamte mit einer Zahlungsverweigerung seitens ihrer Versicherer überrascht. Ein häufiger Grund ist das Fehlen der Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag. Jene bedeutet im klassischen Falle eines Polizeibeamten, dass dieser aus körperlichen oder psychischen Gründen seinem Außendienst nicht mehr nachgehen kann. Für die Bewältigung des Bürodienstes aber könnten seine Kräfte noch ausreichen. In der Praxis sind die Stellen im Innendienst allerdings bereits häufig mit Veteranen belegt, so dass dem Dienstherrn nur noch die Einleitung eines Frühpensionierungsverfahrens bleibt. In anderen Fällen hat der Dienstherr kein Interesse an einer Stellenbelegung im Innendienst und der damit verbundenen Auszahlung unveränderter Monatsbezüge an den eingeschränkt verwendbaren Beamten. Kostengünstiger ist es dann, ihn in den frühzeitigen Ruhestand bei minimaler Versorgung zu schicken. In diesen Fällen ist der Beamte zwar nicht mehr dienstfähig, weil außendienstunfähig, aber noch berufsfähig – wenn auch nur eingeschränkt. Ein Umstand für Versicherungen, die Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente zu verweigern und auf den freien Arbeitsmarkt zu verweisen. Zur Vermeidung dieser entscheidenden Einschränkung ist der Versicherungsnehmer angehalten, seinen Versicherungsvertrag auf Vollwertigkeit zu überprüfen. Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit „echter“ Dienstunfähigkeitsklausel zahlt auch im Fall der „bloßen“ Dienstunfähigkeit.
Speziell für Polizeibeamte ist diese sogenannte „Vollzugsklausel“ am Verzicht auf die abstrakte Verweisung erkennbar. Dieser Verzicht muss klar erkennbar in der Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten sein. Nur mit dieser Klausel liegt ein vollwertiger Versicherungsvertrag vor. Die vollständige Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ebenso eine Nachversicherungsgarantie bieten. Diese kann für höhere Bezüge im Falle der Inanspruchnahme der Versicherung sorgen. Entscheidend ist dabei eine etwaige Veränderung der persönlichen Lebensumstände. Ist die Nachversicherungsgarantie von Anfang an im Versicherungsvertrag enthalten, wird der Versicherungsnehmer später von weiteren Gesundheitsüberprüfungen befreit.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für jeden Polizeibeamten?
Die Belastungen für Polizeibeamten im Außendienst steigen Jahr für Jahr. Höhere Anforderungen an das Berufsbild, Sparzwänge in den Landeshaushalten und die Übernahme von Schichten erkrankter Kollegen schrauben weiter an der Belastungsspirale. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jeden Vollzugsbeamten im Außendienst sinnvoll und empfehlenswert. Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie ist mit der Auszahlungssumme im Fall der Dienstunfähigkeit verbunden. Daher liegt die Entscheidung über die Höhe einer Investition in eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung beim Versicherungsnehmer selbst. Dieser beschließt vorab je nach Lebenswandel, ob er den Lebensstandard in jedem Fall aufrechterhalten möchte oder sich im Falle einer Frühpensionierung mit weniger Geld auskommen kann. Im letzteren Fall wird dieser finanzielle Nachteil mit geringeren Versicherungsprämien in der Gegenwart belohnt. Zudem sollte bei der persönlichen Einschätzung auch das Recht und die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einer Nebentätigkeit nachgehen zu dürfen – natürlich nur, soweit es die Gesundheit zulässt. Dieses fiktive Einkommen eingerechnet lässt sich noch etwas mehr an den Prämien sparen.
Polizeibeamte gibt es jedoch auch im Innendienst. Hier liegen die Risiken einer Dienstunfähigkeit nicht vorwiegend in einem Unfall durch Schusswechsel oder im Erreichen der psychischen Belastungsgrenze durch visuelle Aufnahmen. Die Ursachen einer Dienstunfähigkeit liegen derzeit bei mehr als jedem fünften Betroffenen in Erkrankungen an Krebs und des Herz-Kreislaufsystems – unabhängig von der Dienstverrichtung. Fast jeder dritte Beamte im Innen- und Außenbereich musste aus psychischen Gründen seinen Dienst quittieren, denn Depressionen können jeden treffen. Das Risiko für den Innendienst ist zwar geringer als für Polizeibeamte im Außeneinsatz, aber es ist allgegenwärtig und im Falle einer Frühpensionierung nicht minder mit finanziellen Einbußen behaftet. Auch für Polizeibeamte im Innendienst kann sich also eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnen.
Die geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages über Dienstunfähigkeit sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, denn Risiken sind jeden Tag präsent. Aber vor allem am Anfang einer Karriere fehlt bei den meisten Beamten der Durchblick bzgl. der richtigen Versicherung. Auf keinen Fall sollte sich auf ein einziges Versicherungsunternehmen verlassen werden. Informationen sowie auch konkrete Angebote sollten von mehreren Versicherern eingeholt werden. Besser ist die Einschaltung eines unabhängigen Spezialisten, der nicht nur den günstigsten, sondern auch einen geeigneten Anbieter herausfiltern kann. Im Internet kann schnell der passende Fachmann gefunden werden.