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Gewerkschaft lehnt Bürgerversicherung für Beamte ab

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Gewerkschaft lehnt Bürgerversicherung für Beamte ab

Lehrerin steht vor Tafel und hält ein Tablet

Bürgerversicherung für Beamte von Gewerkschaft abgelehnt

Im Rahmen der wiederholten Diskussion über die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung, von der auch die Beamten in Deutschland betroffen wären, haben die Vertreter des Beamtenbunds DBB sich erneut unmissverständlich für die Beibehaltung des Beihilfesystems für verbeamtete Staatsdiener ausgesprochen.
Dennoch stellte die Gewerkschaft fest, dass strukturelle Reformen zur Beihilfe erforderlich sind und benannte konkrete Schwachstellen des derzeitigen Systems.

Bürgerversicherung als gefährliches Experiment für Beamte

Hans-Ulrich Benra, der für den DBB als stellvertretender Vorsitzender im Bund und Vorstand des Fachbereichs Beamtenpolitik tätig ist, hat am 19. September 2016 bei einem Fachgespräch der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Standpunkt des Beamtenbunds zur Bürgerversicherung als Ersatz für das beamtenrechtliche Beihilfesystem verdeutlicht. Alternative Versicherungsmodelle dieser Art wären laut Benra wegen der föderalisierten Kompetenzen im Beamtenrecht nicht kalkulierbar und wurden außerdem in der Praxis nicht erprobt. Aus der Sicht des DBB wären derartige Lösungen ein Experiment, das im Hinblick auf die hohe Anzahl der betroffenen Staatsdiener im Bundes- und Landesdienst zu risikoreich ist.
Daher ist es für Hans-Ulrich Benra alternativlos, das beamtenrechtliche Beihilfesystem zu erhalten und somit die einheitliche Einführung der Bürgerversicherung generell abzulehnen.

Ökonomische Vorteile des Beihilfesystems

Darüber hinaus stellte der DBB erneut klar, dass es für die Beamten nicht nur darum geht, weiterhin Mitglied der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Die Gewerkschaft wies auf die enge Verbindung zwischen dem beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzip und dem Beihilfesystem hin. Zudem ist dieses System laut dem stellvertretenden Vorsitzenden Benra zugleich ökonomisch sinnvoll.
Denn damit kommt es lediglich zur Finanzierung von Gesundheitsaufwendungen, die wirklich anfallen.

Die mit der Bürgerversicherung zusammenhängende Hoffnung auf die Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen ist in den Augen der Gewerkschaft wiederum nicht gerechtfertigt. Denn durch die Erweiterung des Kreises der Versicherten nach dem Beitritt von Beamten wären die steigenden Beitragseinnahmen der GKV mit der Entstehung zusätzlicher Leistungsansprüche verbunden. Für die Dienstherren der Landes- und Bundesbeamten würde eine Bürgerversicherung genauso nicht nur zu Vorteilen führen. Während die Verpflichtung zur Zahlung von Beihilfe entfallen würde, müsste ein Arbeitgeberanteil, der Beamten bisher nicht zusteht, zu den Versicherungsbeiträgen beigesteuert werden.
Für das Gesundheitskostenmanagement der Staatsdiener ist das Beihilfesystem gemäß den Berechnungen des DBB im Verlauf eines Beamtenlebens die kostengünstigste Variante.

Forderung nach Reformen der Beihilfe

Obwohl das Beihilfesystem für den Beamtenbund grundsätzlich alternativlos ist, verdeutlichte Hans-Ulrich Benra, dass ein dringender Reformbedarf besteht. Die Ermöglichung individueller Versicherungskonstellationen und die Optimierung von Abrechnungsverfahren sind wichtige strukturelle Reformen, die der stellvertretende Vorsitzende des DBB hierzu als Beispiele anführte. Aus der Sicht des Beamtenbunds ist es definitiv möglich, derartige Probleme im Rahmen des insgesamt gut funktionierenden Beihilfesystems zu lösen.
Darum besteht für den DBB kein Anlass dazu, das Zusammenspiel der Beihilfe und der Restkostentarife bei privaten Krankenversicherungen für Beamte generell in Frage zu stellen.

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Sven Bruns

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