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Gleichstellung für Lehrer mit DDR-Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern

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Gleichstellung für Lehrer mit DDR-Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern

Lehrerin steht vor grüner Tafel

In Mecklenburg-Vorpommern hat das Bildungsministerium die Lehrbefähigung von 59 Lehrern mit DDR-Abschlüssen sowie Seiteneinsteigern im Landeschuldienst anerkannt und die Pädagogen somit gegenüber ihren Kollegen finanziell gleichgestellt.

Der Landesbildungsminister Mathias Brodkorb will dadurch gegen die wirtschaftliche Ungerechtigkeit im Lehrerberuf vorgehen und darüber hinaus qualifizierten Lehrkräften Beförderungen erleichtern. Angesichts von 887 Anträgen, die dem Ministerium insgesamt vorliegen, dürfen sich voraussichtlich schon bald viele weitere Lehrer mit einer DDR-Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern über die Würdigung ihrer guten Arbeit freuen.

Ende einer Benachteiligung über 25 Jahre seit der Wiedervereinigung

Eine anerkannte Lehrbefähigung ist eine wichtige Voraussetzung für eine Erhöhung des Gehalts von Pädagogen im Landesdienst. Darum hatten Lehrer, die ihre eigene Ausbildung in der DDR abgeschlossen haben, bisher in Mecklenburg-Vorpommern und zahlreichen weiteren Bundesländern im Gegensatz zu anderen Beamten im Lehrerberuf keine Chance auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation. Bei Beförderungen wurden Lehrkräfte mit einer Vergangenheit im sozialistischen Teilstaat dementsprechend ebenfalls benachteiligt.

Wer in der DDR als Meister einen höheren Berufsabschluss erlangt hat, zählte als Lehrkraft an Berufsschulen bis vor Kurzem immer zu den Geringverdienern. Genauso wie in Sachsen kam es in Mecklenburg-Vorpommern während der ersten 25 Jahre nach der Wiedervereinigung nur sehr selten zur Gleichstellung von Lehrern mit einer DDR-Ausbildung. Lediglich im Land Brandenburg war eine Anerkennung der Lehrbefähigung ehemaliger Absolventen aus dem aufgelösten Staat bereits in den 1990er-Jahren möglich.

Mit der Ehrung von 59 Lehrern aus der DDR und Seiteneinsteigern änderten die Bildungspolitiker in Mecklenburg-Vorpommern ihre Haltung und haben die Weichen für die Würdigung der Fähigkeiten weiterer Pädagogen gestellt. Bisher wurde in allen anderen Bundesländern keine vergleichbare Gleichstellungsregelung eingeführt.

Prüfung von 887 Anträgen mit einem begrenzten Etat für die Höhergruppierung

Bei 887 vorliegenden Anträgen von Lehrkräften benötigt das Landesministerium in Schwerin jedoch Zeit, um nach einer sorgfältigen Überprüfung über die Gleichstellung zu entscheiden. Weil das Budget für die Höhergruppierung auf einen von der Landesregierung auf sechs bis acht Millionen Euro festgesetzten Betrag begrenzt ist, dürfen vor allem die in der DDR ausgebildeten Lehrer und Seiteneinsteiger mit herausragenden Qualifikationen auf eine Anerkennung ihrer Lehrbefähigung hoffen. Für die Entscheidung über eine Gehaltserhöhung für die gleichgestellten Lehrer ist letztlich das Schulamt zuständig.

Sven Bruns
Sven Bruns

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