Wie wichtig ist es, dass Sie sich von Beginn an für die richtige private Krankenversicherung als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar entscheiden?
Sind Sie nach der Wahl der PKV an die Gesellschaft das ganze Leben gebunden oder ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?
Eine hochinteressante Thematik, die sich nicht in wenigen Sätzen beantworten lässt. Deshalb habe ich für Sie einen ausführlichen Artikel zusammengestellt.
Diese Fragen muss ich Ihnen aus zwei Gesichtspunkten beantworten:
1. Die reine Betrachtung der Versicherungsbedingungen. Wann lassen diese generell einen Wechsel zu?
2. Wann macht ein Wechsel wirklich Sinn und welche Risiken damit für Sie verbunden sind?
Starten wir mit dem Punkt 1:
Wann können Sie Ihre private Krankenversicherung wechseln?
Hier sieht das Versicherungsrecht vor, dass Sie erstmals zwei Jahren nach dem Abschluss Ihrer PKV einen Wechsel vornehmen können. Der Wechsel muss zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres (je nach Gesellschaft) erfolgen. Dabei besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Beispiel:
Können Sie Ihre Privatversicherung zum 01.01. wechseln, so muss Ihre Kündigung also bis zum 30.09. im Vorjahr erfolgen.
Sind Sie bereits 2 Jahre in Ihrer Versicherung besteht dieses Kündigungsrecht jährlich.
Doch auch bei einer Beitragserhöhung besteht ein Kündigungsrecht. In diesem Fall ist es nicht relevant, seit wann Sie bereits in Ihrer privaten Krankenversicherung Mitglied sind. Die Beitragserhöhung durch Ihre PKV ermöglicht es Ihnen Ihren Vertrag unmittelbar zu kündigen (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragsanpassung).
Beispiel:
Ihre Krankenversicherung kündigt Mitte November eine Beitragsanpassung zum 01.01. des Folgejahres an. Somit entsteht für Sie das unmittelbare Kündigungsrecht und es ist möglich die Versicherung zum 01.01. zu wechseln.
Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare erhalten während Ihrer Anwärterzeit bei den meisten Gesellschaften vergünstigte Tarifkonditionen. Diese sind generell auf die Zeit als Beamter auf Widerruf begrenzt. Dauert Ihr Lehramtsreferendariat z.B. 18 Monate müssen Sie sich also keine Sorgen machen, dass Sie dennoch 2 Jahren im Vertrag bleiben müssen. Da die Anwärterkonditionen ausschließlich auf die 18 Monate begrenzt sind, besteht somit auch hier ein Kündigungsrecht.
Macht ein Wechsel der privaten Krankenversicherung auch wirklich Sinn?
Nach den rechtlichen Aspekten, zu welchen Zeitpunkten Sie überhaupt wechseln können, kommen wir zu der sehr interessanten Frage, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist.
Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben.
Dennoch sollten Sie niemals übereilt oder aus einem Ärgernis heraus spontan Ihre PKV kündigen. Überlegen Sie zunächst in Ruhe und stellen Sie fest, woraus die Gründe Ihrer Unzufriedenheit resultieren.
Beispiel:
Sie reichen Arztrechnungen ein und Ihre private Krankenversicherung nimmt Kürzungen vor und zahlt Ihnen nur einen Teil des Geldes aus, welches Ihnen eigentlich zusteht. Sie sind verärgert und nutzen die nächste Gelegenheit, um Ihre PKV zu wechseln.
Bei einer Leistungskürzung ist der Ärger völlig verständlich, dennoch sollten Sie jede Kürzung genau unter die Lupe nehmen.
Krankenversicherungsgesellschaften halten sich sehr genau an die Versicherungsbedingungen. Somit gilt es zunächst zu klären, ob Ihnen diese Leistung im Rahmen der Bedingungen zusteht oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Leistungsabstrich völlig in Ordnung. Erwarten Sie bitte von keiner PKV Kulanzleistungen. Diese gibt es in Einzelfällen – generell gilt jedoch: Das geschriebene Wort in den Versicherungsbedingungen zählt. Deshalb schauen Sie vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung genau auf die Leistungsunterschiede und überlegen, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind und worauf Sie keinesfalls verzichten können.
Steht Ihnen der fehlende Betrag jedoch eigentlich zu, werfen Sie bitte einen Blick auf die Begründung Ihrer PKV, weshalb die Auszahlung nur im begrenzen Maße vorgenommen wurde. Auf Ihrer Leistungsabrechnung finden Sie immer die entsprechenden Gründe.
Oftmals fehlt einfach nur eine Verordnung oder Ihr Arzt hat vielleicht versehentlich vergessen die Diagnose auf die Rechnung zu schreiben. Oftmals sind es nur Kleinigkeiten oder Formalitäten, die zur Leistungskürzung führen und sich sehr schnell aus der Welt schaffen lassen. Vielleicht liegt aus Sicht der Krankenversicherung jedoch auch ein Abrechnungsfehler des Arztes vor.
Bevor Sie sich zu schnell über Ihre PKV ärgern, ordnen Sie unbedingt ein, wie sich die Sachlage darstellt. In diesem Moment ist es natürlich sehr hilfreich, wenn Sie einen guten Betreuer für Ihren Vertrag an der Hand haben. Rufen Sie diesen an, damit Ihr Berater mit Ihnen gemeinsam erörtert, welche Schritte notwendig sind, damit Sie Ihr fehlendes Geld erhalten.
Wechseln Sie die Krankenversicherung, gibt es bei der neuen PKV keine Garantie, dass die identische Problematik nicht wieder auftritt – im Gegenteil: Ist eine Arztrechnung nicht korrekt, fehlen Verordnungen oder Rezepte, wird in der Regel jede Privatversicherung zunächst zurecht Kürzungen vornehmen.
Schauen Sie also ganz genau hin, weshalb die Kürzungen vorgenommen wurden und versuchen Sie die Situation gemeinsam mit Ihrem Berater zu klären, bevor Sie vorschnell einen PKV-Wechsel vornehmen und Sie ein halbes Jahr später bei der neuen Versicherung mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung ist natürlich eine Erhöhung der Monatsbeiträge.
Auch bei einer Anpassung der Prämie ist es empfehlenswert nicht aus dem Ärgernis über die Erhöhung sofort zu kündigen.
Jede private Krankenversicherung führt von Zeit zu Zeit Beitragsanpassungen durch und diese sind für die Kunden selbstverständlich immer ärgerlich.
Wechseln Sie Ihre PKV zum 01.01. aufgrund einer Beitragserhöhung, ist es nicht auszuschließen, dass Ihre neue Gesellschaft die Beiträge auch anpasst. Vielleicht schon beispielsweise zum 01.04. oder zum Anfang des Folgejahres.
Deshalb ist es bedeutend, dass Sie die Beitragsentwicklung Ihrer Privatversicherung über einen längeren Zeitraum unter die Lupe nehmen. Ist diese in einem 10 Jahreszeitraum im Marktvergleich wirklich deutlich schlechter als bei den Mitbewerbern, können Sie über einen Versicherungswechsel nachdenken. Liegen die Anpassungen allerdings im guten Marktdurchschnitt und Ihre Krankenversicherungsgesellschaft kann auch gute betriebswirtschaftliche Zahlen vorweisen, so ärgern Sie sich nach einem Wechsel wahrscheinlich schon bald über die nächste Anpassung, die Sie auch bei Ihrer neuen PKV erleben werden.
Eine gute Stabilität über Jahre hinweg ist also entscheidend. Diese sollte anhand von Zahlen bewertet werden.
Tipp: Lassen Sie sich nicht durch Argumente von Beratern blenden, die Ihnen evtl. nur einen neuen Vertrag verkaufen wollen. Prüfen Sie die Zahlen, die Ihnen genannt werden – lassen Sie sich diese schriftlich aushändigen.
Worauf gilt es bei einem Wechsel zu achten?
Entscheiden Sie sich für einen Wechsel, bedenken Sie bitte, dass Sie damit auch einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen.
Dieser wird aufgrund Ihres aktuellen Einstiegsalters berechnet und Ihr Gesundheitszustand wird neu bewertet (lesen Sie dazu bitte: Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV für Beamte bedeutend).
Gerade mögliche „Vorerkrankungen“ spielen eine große Rolle bei den privaten Krankenversicherungen. Erscheint der Beitrag der neuen PKV auf den ersten Blick günstiger, kann dies nach Einbeziehung von möglicher Risikozuschläge durch ärztliche Diagnosen komplett anders aussehen.
Tipp:
Gehen Sie jede Rechnung Ihrer Heilbehandler (Ärzte, Heilpraktiker, etc.) der letzten Jahre durch und listen Sie alle Diagnosen auf. Ob Sie mit den gestellten Diagnosen einverstanden sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Entscheidend ist, dass Sie diese beim neuen Versicherer angeben müssen. Seinen Sie in diesem Punkt absolut exakt. Etwas zu verschweigen oder auszulassen, nur um den neuen PKV-Schutz zu erhalten, kann dauerhaft katastrophale Folgen für Sie haben.
Kündigt die neue Versicherung Ihren Vertrag aufgrund einer „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“, landen Sie im Basistarif. Dieser verfügt lediglich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und der Beitrag bemisst sich am Höchstsatz der GKV. In diesem Fall haben Sie dann durch den Wechsel weder leistungsmäßig, noch finanziell etwas gewonnen. Im Gegenteil: Sie zahlen in der Regel für den Basistarif dauerhaft viel mehr Geld und sind deutlich schlechter abgesichert.
Fazit:
Lassen Sie sich nicht von Beratern verrückt machen, die Ihnen unbedingt einen Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte empfehlen. Vergessen Sie dabei nie, dass diese Geld verdienen wollen.
Prüfen Sie lieber sehr detailliert, ob sich ein Wechsel in Ihrem individuellen Fall wirklich lohnt. Oftmals ist dies nicht der Fall!
Schauen Sie ganz genau auf die Fakten: Wie sind die Leistungsunterschiede, wie unterscheidet sich die Beitragsentwicklung über einen langen Zeitraum und welche betriebswirtschaftlichen Eckdaten hat die Gesellschaft vorzuweisen. Verlassen Sie sich nur auf schriftliche Daten. Sollte der Berater Ihnen diese nicht aushändigen können, recherchieren Sie die Daten im Internet.
Bei einem PKV-Wechsel muss jede Diagnose Ihrer ärztlichen Rechnungen im neuen Krankenversicherungsantrag angegeben werden. In diesem Punkt dürfen Sie keinerlei Kompromisse eingehen. Verlangt der neue Versicherer daraufhin zu hohe Risikozuschläge, bleiben Sie bei Ihrer bisherigen PKV, bevor Ihr neuer Vertrag aufgrund falscher Gesundheitsangaben dauerhaft vom Versicherer gekündigt wird.
Letztlich ist es am besten, wenn Sie sich von Beginn an für eine hervorragende Krankenversicherung entscheiden, die exakt zu Ihren Bedürfnissen passt.
Machen Sie sich nicht verrückt, wenn es zu Beitragsanpassungen kommt oder Ihre PKV einmal Leistungen kürzt. Schauen Sie auf die Fakten und prüfen Sie die Gründe.
Bei einer guten privaten Krankenversicherung für Beamte sollten Sie trotz Beitragsanpassungen dauerhaft immer besser dastehen, als wenn Sie im Laufe der kommenden 20 Jahren fünfmal Ihre PKV wechseln.
Sie möchten sich eine Übersicht über die verschiedenen Angebot machen? Hier erhalten Sie einen kostenfreien & unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamte.