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Kann ich als Lehramtsreferendar in Berlin in die private Krankenversicherung wechseln und danach wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

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Kann ich als Lehramtsreferendar in Berlin in die private Krankenversicherung wechseln und danach wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Lehramtsanwärterin putzt die Tafel

Zwar haben Referendare im Bundesland Berlin einen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Doch nach der Anwärterzeit werden Lehrer in Berlin nicht weiter verbeamtet, sondern es folgt ein Angestelltenverhältnis.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob eine Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse nach dem Lehramtsreferendariat möglich ist?

Genau diese Antwort möchte ich Ihnen heute geben.

Warum ist diese Frage gerade für Lehramtsanwärter in Berlin so bedeutend?

Da die meisten Lehrer in Berlin nach der Referendariatszeit als Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, höre ich häufig die Aussage, dass ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse somit nach der Anwärterschaft nicht möglich ist.

Diese Behauptung trifft jedoch nicht generell zu. Sollte es sich bei dem Angestelltenverhältnis als Lehrer um die erste sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln (dazu zählen keine 450 Euro-Jobs), können Sie nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenkasse (auch, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt).

Die Beiträge einer gesetzlichen Krankenkasse während der Referendariatszeit sind sehr hoch. Da Sie als Beamter auf Widerruf in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Zuschuss vom Arbeitgeber (Dienstherrn) erhalten und sich auch nicht das Land Berlin über die Beihilfe an Ihren Krankheitskosten beteiligt, müssen Sie den GKV-Gesamtbeitrag komplett aus der eigenen Tasche tragen. Dieser beträgt durchschnittlich 230 Euro im Monat, während der Zeit als Lehramtsanwärter.

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte auf Widerruf hingegen deutlich günstiger, da sich in diesem Fall das Land Berlin mit mindestens 50 Prozent an Ihren Vorsorge- und Krankheitskosten beteiligt und Sie lediglich den verbleibenden Anteil über einen PKV-Tarif für Beamtenanwärter versichern müssen.

Beispiel:
Sie verdienen als Beamtenanwärter in Berlin 1.300 Euro und verbleiben in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese erhebt jetzt einen Gesamtbeitrag von durchschnittlich 17,8 Prozent (inkl. Pflegeversicherung) auf Ihre Besoldung.  Daraus errechnet sich ein monatlicher GKV-Beitrag in Höhe von ca. 231 Euro im Monat.

Bei der Entscheidung für eine PKV und einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent in Berlin (Beamtenanwärter ohne 2 Kinder), ist eine Absicherung für einen monatlichen Beitrag ab 60 Euro möglich. Es ergibt sich eine monatliche Ersparnis von bis zu 171 Euro beim Wechsel in eine private Krankenversicherung.

Der finanzielle Vorteil ist natürlich immens und genau aus diesem Grund stellt sich natürlich die Frage nach der Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse nach dem Referendariat.

Diese Rückkehr in die die gesetzliche Krankenkasse ist gesichert, wenn:

  1. Ihr Einkommen als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
  2. Ihr Einkommen zwar über der Versicherungspflichtgrenze liegt, es sich jedoch um Ihr erstes sozialversicherungsrechtliches Angestelltenverhältnis handelt.

Haben Sie vor dem Lehramtsreferendariat allerdings bereits sozialversicherungsrechtlich gearbeitet und verdienen zugleich nach der Anwärterzeit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist keine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich.

Sollten Sie nach dem Referendariat aus einem dieser Gründe auch in einer privaten Krankenversicherung als Angestellter verbleiben müssen, gilt es schon vor der Anwärterzeit sehr genau zu überlegen, ob der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht besser ist.

Bei der PKV für Angestellte ist beispielsweise die Mitversicherung von Kindern deutlich teurer, als bei Beamten. Langfristig kann eine solche Lösung somit für Sie nachteilig sein. Deshalb gilt es ganz genau abzuwägen, welche Entscheidung für Sie in diesem Fall optimal ist.

Fazit

Soweit Sie vor dem Lehramtsreferendariat noch keine sozialversicherungsrechtliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeführt haben, können Sie sich während der Anwärterzeit eine private Krankenversicherung für Referendare wählen und danach wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln – selbst, wenn Ihr Gehalt als Angestellter Lehrer in Berlin oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Verdienen Sie als Angestellter nach der Referendaritszeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze stellt sich diese Frage generell nicht, da sind dann verpflichtet sind eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen (§5 Sozialversicherungsgesetz).

Ist durch die genannten Punkte der Wechsel in eine GKV nach der Anwärterzeit für Sie möglich, macht es in der Regel Sinn für das Referendariat eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist für Beamte auf Widerruf zumeist deutlich günstiger als die gesetzliche Alternative und Sie profitieren zudem von allen Leistungsvorteilen der Privatversicherungen.

Dennoch gilt es auch zwischen den privaten Krankenversicherungen zu vergleichen, um die für Sie passende PKV zu finden. Es gibt zwischen den verschiedenen Gesellschaften deutliche Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen.

Durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Lehramtsreferendare in Berlin erfahren Sie, welche private Krankenversicherung Ihnen das optimale Preis- und Leistungsverhältnis bietet.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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