Sind Sie derzeit allerdings freiwilliges Mitglied in der GKV stellt sich die Situation anders dar. Um in eine PKV für Beamte wechseln zu können ist eine Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nötig. Dabei gilt es die Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten und dem laufenden Monat zu beachten.
Beispiel:
Sie werden zum 01.10. verbeamtet und sind derzeit freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Um unmittelbar zum Verbeamtungstermin den Wechsel in die PKV vollziehen zu können, muss Ihre Kündigung spätestens am 31.07. Ihrer GKV vorliegen.
Kündigen Sie im obigen Beispiel Ihre gesetzliche Krankenkasse erst zu einem späteren Zeitpunkt, bleiben Sie auch als Beamter über den 01.10. hinaus freiwilliges GKV-Mitglied. Allerdings müssen Sie dann den Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse als Beamter zahlen. Es gibt keinen Zuschuss vom Dienstherrn oder der Beihilfe zum GKV-Beitrag.
Aus diesem Grund lohnt sich für einen Großteil der Beamten und Beamtenanwärter der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Allerdings gibt es keine Verpflichtung für Beamte in eine PKV zu wechseln. Lesen Sie dazu auch: Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?
Streben Sie einen Wechsel in eine Privatversicherung zum Verbeamtungstermin an, gilt es also zunächst Ihren Versichertenstatus in der gesetzlichen Krankenkasse festzustellen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie aktuell versicherungspflichtiges oder freiwilliges Mitglied in der GKV sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
Generell gilt: Arbeitnehmer mit einem Verdienst über 450 Euro im Monat und unter der Versicherungspflichtgrenze, unterliegen in der GKV der Versicherungspflicht. Ebenso sind Sie als Student bis zum 30. Lebensjahr pflichtversichert (bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters).
Somit ist in diesen Situationen mit dem Tag der Verbeamtung der direkte Wechsel für Beamte in eine private Krankenversicherung möglich. Allerdings sind Sie verpflichtet einen Nachweis Ihrer neuen Privatversicherung bei Ihrer bisherigen GKV vorzulegen. Dabei muss es sich um einen nahtlosen Übergang handeln. D.h. die private Krankenversicherung muss am Tag nach der Beendigung der gesetzlichen Krankenkasse beginnen (da die lückenlose Krankenversicherungspflicht besteht).
Beispiel:
Ihr versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis endet am 30.09. und Sie werden zum 01.10. verbeamtet, so muss die PKV auch am 01.10. beginnen.
Dies gilt ebenfalls, wenn Sie bislang über Ihren Ehepartner oder die Eltern familienversichert sind. Auch dann muss die Privatversicherung unmittelbar am Tag Ihrer Verbeamtung beginnen.
Zudem verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Vorlage Ihrer Beamtenurkunde. Generell können die Krankenkassen von Ihnen darüber hinaus auch noch eine formlose Austrittserklärung verlangen. Auf dieses Recht pochen in der Praxis allerdings nicht alle Krankenkassen.
Bei freiwilligen Mitgliedern in der GKV ist der Ablauf sehr ähnlich. Wie bereits erwähnt, ist es in diesem Fall allerdings nötig, die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen. Dazu reicht ein formloses Kündigungsschreiben, welches Sie am besten per Einwurfeinschreiben an Ihre GKV senden oder vor Ort abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen.
Wichtig: Kündigen Sie Ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft beispielsweise im Juli, da Sie am 01.10. verbeamtet werden, so erhalten Sie zunächst lediglich eine Bestätigung des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens.
In diesem Anschreiben Ihrer GKV werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre Kündigung nur wirksam wird, wenn Sie bis zum Tag der eigentlichen Beendigung der GKV (in unserem Beispiel der 30.09.) eine Bestätigung einer privaten Krankenversicherung vorlegen. Weisen Sie keine PKV nach, ist Ihre Kündigung unwirksam und Ihre freiwillige Mitgliedschaft läuft weiter.
Diese sozialversicherungsrechtliche Regelung kommt Ihnen als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse entgegen, da Sie Ihre GKV kündigen können und dennoch Zeit haben, um in Ruhe eine private Krankenversicherung für Beamte zu wählen. Brauchen Sie unerwartet mehr Zeit für Ihre Entscheidung, hinterlegen Sie bei Ihrer GKV einfach keine neue Versicherung. Dadurch ist Ihre Kündigung hinfällig und Ihre gesetzliche Krankenkasse läuft weiter. Für einen Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt ist natürlich eine erneute Kündigung unter Berücksichtigung der genannten Kündigungsfristen nötig.