Vor dem Start Ihrer Beamtenanwärter- oder Lehramtsreferendariatszeit in Rheinland-Pfalz gilt es eine Entscheidung hinsichtlich des zukünftigen Krankenversicherungsschutzes zu treffen.
Zwar denken viele Anwärter, es müsste eine private Krankenversicherung im Referendariat gewählt werden, doch grundsätzlich steht Beamtenanwärtern und Referendaren in Rheinland-Pfalz auch der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse offen. Allerdings geht mit dem Verbleib in der GKV oft eine deutlich höhere finanzielle Belastung einher. Aus diesem Grund wechseln die meisten Beamtenanwärter in eine private Krankenversicherung.
Weshalb dies der Fall ist und worauf Sie als Anwärter und Lehramtsreferendar in Rheinland-Pfalz bei der Krankenkassenwahl achten sollten, möchte ich Ihnen heute näherbringen.
Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare in Rheinland-Pfalz können grundsätzlich in eine PKV wechseln
Zunächst möchte ich Ihnen den Unterschied zwischen einem Angestellten und Beamten hinsichtlich der Krankenversicherung erläutern.
Bei einem versicherungspflichtigen Angestellten wird der gesetzliche Krankenkassenbeitrag jeden Monat direkt von der Gehaltsabrechnung in Abzug gebracht. Dabei zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur GKV und der andere Teil wird vom Arbeitgeber geleistet. Nur Angestellte mit einem sehr hohen Einkommen haben überhaupt die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen sind sozialversicherungsrechtlich verpflichtet sich in einer gesetzlichen Krankenkasse abzusichern.
Dies ist der erste entscheidende Unterschied zu einem Beamten. Beamte in Rheinland-Pfalz haben unabhängig vom Einkommen die Wahlmöglichkeit zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Als Lehramtsreferendar oder Beamtenanwärter gelten Sie als Beamter auf Widerruf und damit trifft auch schon während Ihrer Anwärterzeit diese Regelung auf Sie zu.
Der zweite wesentliche Unterschied zu einem Angestellten besteht darin, dass Sie als Beamtenanwärter und Referendar in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf den fünfzigprozentigen Arbeitgeberanteil zur GKV haben. Wünschen Sie also den Verbleib als Beamtenanwärter des Landes Rheinland-Pfalz in der gesetzlichen Krankenkasse, zahlen Sie den gesamten GKV-Beitrag aus Ihrer Tasche.
Genau dies ist der Grund, weshalb so wenige Anwärter sich für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden: Die Beiträge sind für Beamte und Beamtenanwärter in der GKV sehr hoch, da es keinerlei Zuschüsse vom Dienstherrn oder Land Rheinland-Pfalz gibt.
Spezielle Beamtentarife für Anwärter in Rheinland-Pfalz in der privaten Krankenversicherung
Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung handelt es sich bei den Beamtentarifen auch um keine klassische Privatversicherung, wie Sie beispielsweise Selbständige abschließen können, sondern um spezielle Restkostentarife der privaten Krankenversicherungen für Beamtenanwärter, die ausschließlich für Beamte geöffnet sind.
Entscheiden Sie sich für einen solchen PKV-Tarif brauchen Sie damit nur die Restkosten gegenüber der Beihilfeleistung Ihres Landes Rheinland-Pfalz abdecken.
An diesem Punkt lesen Sie den großen Unterschied heraus: Muss ein Beamtenanwärter und Referendar in der gesetzlichen Krankenkasse für den gesamten Beitrag alleine aufkommen, so brauchen Sie durch eine Beamten-PKV nur einen Teil der Kosten absichern, da das Land Rheinland-Pfalz dann den anderen Kostenanteil für Sie trägt.
Es handelt sich dabei nicht um einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch das Land Rheinland-Pfalz, sondern um eine reale Beteiligung an den Krankheitskosten. Durch die sog. Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz werden mindestens 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten getragen. Lediglich der verbleibende Teil muss über einen Beamtentarif einer Privatversicherung gedeckt werden.
Das Besondere: Sie zahlen nur einen Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung. Die Leistung der Beihilfe hingegen wirft zunächst keine kontinuierlichen Kosten auf.
Eine reale Beteiligung an den Gesundheitsvorsorge- und Krankheitskosten durch das Land Rheinland-Pfalz bedeutet, dass mindestens 50 Prozent z.B. einer ärztlichen Rechnung durch die Beihilfe getragen wird.
Beispiel:
Im Frühjahr erwischt Sie ein grippaler Infekt und da demnächst ein Unterrichtsbesuch ansteht, gehen Sie lieber frühzeitig zum Arzt. Wenige Wochen nach der Behandlung erhalten Sie die Arztrechnung über 80 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch zahlt das Land Rheinland-Pfalz Ihnen 40 Euro und Ihre Privatversicherung den weiteren Anteil in Höhe von ebenfalls 40 Euro. Somit wird Ihnen die gesamte Rechnungssumme erstattet (lesen Sie dazu auch: Muss ich als Beamter die Arztkosten immer vorstrecken?).
Nun dürfte der finanzielle Vorteil der PKV für Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz deutlich geworden sein. Dieser liegt oftmals bei über 100 Euro im Monat gegenüber der gesetzlichen Alternative. Für die Restkostenabsicherung bieten die Privatversicherer Ihnen besondere „Ausbildungskonditionen“ an. Damit erhalten Sie als Referendar oder Anwärter vergünstigte Beiträge für die gesamte Zeit als Beamter auf Widerruf.
Trifft dieser Vorteil wirklich auf jeden Anwärter und Lehramtsreferendar in Rheinlad-Pfalz zu und welche private Krankenversicherung bietet das beste Preis- Leistungsverhältnis?
Der erste Teil der Frage lässt sich generell mit einem „ja“ beantworten. Dennoch gilt es jede Situation individuell zu betrachten. Wie schon weiter oben beschrieben, spielt Ihre Besoldung (Einkommen) keine Rolle bei der Errechnung des privaten Krankenkassenbeitrages. Die Faktoren für die PKV-Gesellschaften sind Ihr Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand und die Tarifleistungen.
Das Einstiegsalter ist für Sie als Beamtenanwärter nur dann ein Knackpunkt, wenn Sie während der Anwärter bzw. Referendariatszeit 39 Jahre werden bzw. erst nach Ihrem 39. Geburtstag Ihre Beamtenzeit auf Widerruf beginnen. In diesem Fall bieten Ihnen die Gesellschaften nicht mehr die vergünstigten Anwärtertarife, sondern Sie werden in der PKV eingestuft wie ein Beamter auf Probe. Lesen Sie dazu bitte auch: Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare über 34 Jahre. Sollten Sie dieses Alter noch nicht erreicht haben, brauchen Sie sich um diesen Punkt natürlich auch keine Gedanken machen.
Sehr wohl allerdings über das Thema Gesundheitszustand. Leider wird die Brisanz dieser Thematik oft nicht erkannt und auch vielfach falsch erklärt. Mit der Beantragung einer privaten Krankenversicherung sind Sie verpflichtet Ihre „Vorerkrankungen“ anzugeben. Diese werden von der PKV bewertet und können zu Risikozuschlägen (Mehrbeiträgen) führen.
Dabei ist es übrigens nicht wichtig, welche Erkrankungen der letzten Jahre Ihnen bewusst sind, sondern welche Diagnosen Ihre Ärzte in Ihren Krankenakten vermerkt haben. Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung unterschreiben Sie, dass Sie genau diese Angaben gemacht. Die Privatversicherer können dies später überprüfen und sollten Ihre Angaben mit denen der Ärzte nicht übereinstimmen, ergibt sich ein einseitiges Kündigungsrecht Ihres Versicherers, welches für Sie ggf. dauerhafte finanzielle Nachteile mit sich bringt. Indem Sie meinen Artikel „Welche Gesundheitsangaben sind beim Abschluss einer PKV bedeutend?“ lesen, können Sie sich ausführlich über dieses wichtige Thema informieren.
Sollte es durch Ihren Gesundheitszustand zu sehr hohen Risikozuschlägen kommen, kann für Sie plötzlich die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse während der Anwärterzeit bzw. im Referendariat ratsam sein. Deshalb lässt sich festhalten, dass für einen Großteil der Beamtenanwärter die PKV die weit bessere Alternative darstellt – eine generelle Aussage lässt sich allerdings nicht treffen, da jede Situation einzeln beurteilt werden muss.
Unabhängiger Krankenversicherungsvergleich für Beamtenanwärter bringt Ihnen Klarheit
Eine solche Bewertung können Sie für sich am besten durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Beamtenanwärter vornehmen. Hier können Sie Ihren persönlichen Vergleich kostenfrei und unverbindlich anfordern. Darin wird auch schon Ihr Gesundheitszustand berücksichtigt, sodass Sie von Beginn an kalkulieren können welche Beiträge die Privatversicherungen von Ihnen verlangen werden.
Selbstverständlich unterschieden sich nicht nur die Beiträge der Beamtentarife für Lehramtsreferendare und Anwärter in Rheinland-Pfalz, sondern auch die Leistungen. Es ist gut möglich, dass Sie Ihre PKV nie mehr wechseln können, wenn Sie beispielsweise durch eine Sportverletzung oder Rückenproblemen während des Referendariates später bei anderen Gesellschaften hohe Risikozuschläge erhalten würden oder sogar komplett abgelehnt werden.
Da niemand in die Zukunft schauen kann, sollten Sie sich unbedingt genau mit den Leistungsunterschieden der Privatkassen für Beamte auseinandersetzen. Ich bin Ihnen dabei sehr gerne behilflich. Nutzen Sie meine ausführliche „Checkliste Leistungen private Krankenversicherung Beamte“.
Einen ganz besonderen Tipp möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben:
Entscheiden Sie sich für die Absicherung eines Zweibettzimmers mit privatärztlicher Leistung im Rahmen Ihrer PKV, so erhebt Ihr Bundesland Rheinland-Pfalz für diese Leistung 26 Euro im Monat.
Wenige Wochen nach dem Beginn Ihrer Anwärterzeit erhalten Sie von Ihrem Bundesland ein Anschreiben mit der Frage, ob Sie sich in Ihrer privaten Krankenversicherung für die Standardleistung (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) oder für die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer mit Chefarzt) entschieden haben. Kreuzen Sie letzteres an, weist Ihr Bundesland Sie darauf hin, das 26 Euro im Monat für diese Leistung fällig werden. Diese werden Ihnen unmittelbar von der Besoldung abgezogen.
Beispiel:
Im Zuge einer komplizierteren Operation fallen für Sie Kosten in Höhe von 10.000 Euro speziell für den Chefarzt und die Unterbringung im Zweibettzimmer an. Damit die Beihilfe die 50-prozentige Leistung auch für diese Mehrkosten des Chefarztes und des Zweibettzimmers erbringt, müssen Sie die 26 Euro leisten. Immerhin gilt es für die Beihilfe auch 5.000 Euro extra zu tragen. Die anderen 5.000 Euro zahlt bei einer 50-prozentigen Beihilfeberechtigung natürlich die PKV. Für diese 50-prozentige Leistung zahlen Sie in den Beamtenanwärtertarifen allerdings lediglich durchschnittlich 2,50 – 6 Euro (für das Zweibettzimmer mit privatärztlicher Leistung).
Da die 26 Euro für die Wahlleistungen natürlich für nahezu jeden Beamtenanwärter und Lehramtsreferendar verständlicherweise einen hohen Betrag für diese Leistung darstellt, empfehle ich Ihnen während der Anwärterzeit die Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Chefarzt) komplett über Ihre private Krankenversicherung abzusichern.
Kosten 50 Prozent Absicherung in der PKV durchschnittlich 2,50 Euro – 6 Euro, dann zahlen Sie für 100 Prozent ca. 5 – 12 Euro. Versichern Sie die Leistungen das Zweibettzimmer mit Privatarzt also komplett über die Privatversicherung, so zahlt diese in unserem Beispiel die vollen 10.000 Euro OP-Kosten und Sie sparen sich die 26 Euro an das Land Rheinland-Pfalz. Ohne auf eine Leistung zu verzichten sparen Sie Monat für Monat mindestens 20 Euro.
Nach der Zeit als Beamtenanwärter erhalten Sie diesen Brief mit der Verbeamtung auf Probe in Rheinland-Pfalz dann nochmals vom Land. Zu diesem Zeitpunkt bringt das oben beschriebene Vorgehen dann keinen Vorteil mehr. Dann sollten Sie den Privatschutz in diesem Bereich auf 50 Prozent reduzieren und die anderen 50 Prozent über das Bundesland laufen lassen und dafür die 26 Euro monatlich entrichten. Für das Referendariat empfehle ich Ihnen meinen Tipp zu folgen. Dem widerspricht nichts und Sie haben weder beim Dienstherrn, noch bei der Beihilfe dadurch irgendeinen Nachteil.
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut und deshalb vergleichen Sie die verschiedenen Tarifangebote sehr genau. Jede Gesellschaft bietet Ihnen Vor- und Nachteile. Sie müssen für sich schauen, welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihnen passt.
Eine schnelle und transparente Marktübersicht erhalten Sie durch einen unabhängigen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare in Rheinland-Pfalz. Neben den Monatsbeiträgen bekommen auf diese Weise einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen der Privatversicherer.
Wie geht es eigentlich nach der Anwärter- bzw. Referendariatszeit mit der privaten Krankenversicherung weiter? Alles dazu können Sie hier nachlesen.
Fazit
Anwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz sind keinesfalls verpflichtet eine private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen.
In einem Großteil der Fälle bringt eine solche Privatversicherung Ihnen jedoch deutliche Vorteile: Während Sie den Beitrag als Beamter auf Widerruf zur gesetzlichen Krankenkasse komplett selbst zu tragen haben, übernimmt die Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz einen Anteil von mindestens 50 Prozent Ihrer Gesundheitsvorsorge- und Krankheitskosten, wenn Sie sich für einen Beamtentarif einer PKV entscheiden.
Durch diese besondere gesetzliche Regelung, die ausschließlich für Beamte zutrifft, sparen Sie als Anwärter oftmals über 100 Euro im Monat durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung gegenüber dem Verbleib in der GKV. Speziell vergünstigte „Ausbildungstarife“ der Privatversicherer für Beamtenanwärter und Referendare ermöglichen Ihnen diesen Vorteil.
Zudem bieten die Privatversicherungen ein deutliches Leistungsplus. Sie gelten als kompletter Privatpatient, erhalten oftmals schneller Termine bei Fachärzten und werden nach den neusten Heilmethoden behandelt. Auch für Brillen und Kontaktlinsen leisten die meisten Privatversicherungen und bieten Ihnen einen Rundumschutz im Krankheitsfall.
Dennoch lässt sich niemals eine pauschale Aussage treffen, dass die Beamtenanwärter-PKV wirklich für jeden Lehramtsreferendar und Anwärter die bessere Lösung ist. Bei bestimmten „Vorerkrankungen“ beispielsweise können die privaten Gesellschaften Risikozuschläge erheben, die zu Mehrbeiträgen führen. In diesem Zusammenhang gilt es genau zu bewerten, ob sich der Wechsel in eine PKV dennoch weiterhin für Sie lohnt.