Dies kann z.B. nötig sein, wenn es zu Unklarheiten hinsichtlich einer ärztlichen Rechnung kommt, die von Ihrer Privatversicherung aufgrund der verwendeten Abrechnungspunkte Ihres Arztes aus der Gebührenordnung so nicht akzeptiert wird. Plötzlich stehen Sie als Kunde zwischen der privaten Krankenversicherung und Ihrem Arzt.
Die PKV kürzt Ihren eigentlichen auszuzahlenden Betrag, während Ihr Arzt diese Kürzung für falsch hält und eine Korrektur der Rechnung nicht vornehmen möchte. Fakt ist, solche Fälle sind heute Alltag und kommen in der Praxis des öfteren vor. Auch Sie als Beamter in einer Privatversicherung können im Krankheitsfall mit einer solchen Situation konfrontiert werden.
Doch wer ist nun im Recht? Sie als Kunde sind zunächst der Leidtragende. Ihnen fehlt das Geld, welches durch die PKV gekürzt wurde. Dies verärgert natürlich viele Beamte; mancher wechselt daraufhin sogar die private Krankenversicherung, steht jedoch bei der neuen PKV wenige Monate später erneut vor dem identischen Problem.
Genau aus diesem Grund ist u.a. die Betreuung Ihrer Privatversicherung durch einen unabhängigen Experten für die private Krankenversicherung für Beamte so wertvoll. Dieser kennt sich mit exakt diesen Situationen aus und kann Ihnen oftmals helfen eine Lösung zu finden.
Im geschilderten Fall lässt sich nicht pauschal sagen, wer im Recht oder Unrecht ist. Die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) regeln klar, wie Ärzte Ihre Rechnungen stellen dürfen. Rechnet der Arzt nicht nach diesen Vorgaben ab, müssen die Krankenversicherungen natürlich eingreifen im Sinne aller Kunden. Vergleichen Sie dies mit einem Handwerker, der eine Stunde tätig ist, Ihnen letztlich aber eine Rechnung über 5 Stunden schreibt. Ich gehe davon aus, dass Sie diese nicht begleichen würden.
Genau dies gilt auch für ärztliche Rechnungen. Stimmen diese wirklich nicht mit den Gebührenordnungsrichtlinien überein, so muss die private Krankenversicherung Sie auf den Fehler aufmerksam machen und die Zahlung zunächst zurückstellen. Diese Verpflichtung trägt die PKV alleine schon in Bezug auf die Beitragsstabilität gegenüber allen anderen Kunden in Ihrem Tarif.
Auf Ihrer Leistungsabrechnung nennt Ihre Privatversicherung auch die Gründe, weshalb es zur entsprechenden Kürzung kommt. Gehen Sie mit dieser Begründung zum Arzt, trägt dies allerdings nicht immer Früchte, weil die Arztpraxen oder Krankenhäuser häufig anderer Meinung sind und keiner Korrektur zustimmen.
In diesem Moment gilt es jetzt zu klären, wie der Sachverhalt sich in jedem individuellen Fall darstellt.
Ist das Gebührenordnungsrecht so deutlich, dass es zu einer Rechnungskorrektur seitens der Arztpraxis kommen muss? Oder gibt es Gerichtsurteile auf die sich gegenüber Ihrer Krankenversicherung verweisen lässt, die eine solche ärztliche Abrechnung zulassen?
Für Sie als Kunden sind diese Fragen alleine äußerst schwierig zu klären, da Ihre tägliche Arbeit als Beamter in der Regel diese Themenfelder nicht betrifft. Aus diesem Grund ist es nun äußerst praktisch, wenn Sie einen unabhängigen Fachmann anrufen können, der Ihnen diese schwierige Situation abnimmt und gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte erörtert.
So kann Ihr Krankenversicherungsexperte für Beamte mit dem Sachbearbeiter bei Ihrer PKV sprechen, um eine Lösung für Sie zu finden oder gemeinsam mit Ihnen einen Brief an den Arzt entwerfen, der die Situation darlegt und auf entsprechende Rechtsprechungen verweist, die seiner Abrechnung widersprechen. Natürlich ist ein PKV-Experte kein Jurist und darf dementsprechend keine Rechtsberatung durchführen, dennoch kann er Ihnen eine große Hilfe sein, um den Konflikt unkompliziert in Ihrem Sinne zu lösen.
Nicht immer muss es sich um strittige Abrechnungen handeln. Oftmals überweist Ihnen Ihre Krankenversicherung nicht den Geldbetrag, der Ihnen eigentlich zusteht, weil beispielsweise nur eine Verordnung oder ein Rezept fehlt. Haben Sie aufgrund einer Verspannung 6 Massagen in Anspruch genommen, werden diese natürlich nur bezahlt, wenn die ärztliche Verordnung Ihrer Beamten-PKV zusammen mit der Rechnung vorliegt.
Doch auch schon bei solchen Kleinigkeiten kann es oftmals zu Ärger und Irritationen kommen, da es manchmal gar nicht so leicht ist im Fachjargon der Krankenversicherungen zu erkennen, was diese eigentlich von Ihnen möchte. Auch hier kann ein schneller Expertenrat äußerst hilfreich sein.