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Ratgeber: Private Krankenversicherung Referendariat

Schritt für Schritt zur besten Krankenversicherung für Referendare

Lehrer starten Ihre Beamtenlaufbahn in der Regel mit dem Referendariat. Vor dieser beruflich herausfordernden Zeit steht eine wichtige Entscheidung an: Die Wahl einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Referendariat.

Vor der Entscheidung gilt es die Vor- und Nachteile beider Optionen abzuwägen und die verschiedenen Angebote der Krankenversicherungen für Referendare zu vergleichen.

Mein Name ist Sven Bruns. Ich helfe seit über 18 Jahren Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren im Bereich der Krankenversicherungswahl. Nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit und lesen Sie sich diesen Artikel in Ruhe durch. Sie werden daraufhin alle wichtigen Aspekte in Bezug auf die gesetzliche und private Krankenversicherung für das Referendariat kennenlernen. Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen für Sie eine wertvolle Hilfe darstellen. Für Ihre Fragen kommen Sie jederzeit gerne auf mich zu: svenbruns@versicherungsvergleich-beamte.de

Kostenloser Krankenversicherungsvergleich für Referendare

Inhaltsverzeichnis

Private Krankenversicherung im Referendariat – Besser gesetzlich oder privat versichern?

Die gesetzliche Krankenkasse für Referendare

Macht es für Sie Sinn im Referendariat in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu bleiben?

Die Idee hört sich sicherlich sehr bequem an, soweit Sie bislang schon gesetzlich versichert sind. Sie müssten nichts verändern und alles würde so weiterlaufen, wie bisher. Doch ist das im Referendariat überhaupt möglich?

Grundsätzlich ja. Sie haben die Möglichkeit sich gesetzlich freiwillig zu versichern. Allerdings verändern sich durch die Verbeamtung Ihre Monatsbeiträge und genau diese spielen in der Referendariatszeit eine gewichtige Rolle.

Die Höhe der Kosten für eine gesetzliche Krankenkasse während des Lehramtsreferendariates lassen sich sehr einfach berechnen. Ausschlaggebend sind dafür Ihre Einkünfte.

Bei der Ermittlung des Beitrags gilt es zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die sogenannte pauschale Beihilfe haben oder nicht.

Dies ist sehr einfach herauszufinden. Die pauschale Beihilfe gibt es aktuell nur in neun Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg

Sollte Sie in einem dieser Bundesländer ihr Referendariat starten, gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber (bei Beamten Dienstherr genannt) die pauschale Beihilfe. Dadurch beteiligt sich Ihr Dienstherr mit 50 Prozent an den Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Vergleichen Sie das Modell mit dem eines Arbeitnehmers – hier zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte der Beiträge zur GKV.

In allen anderen Bundesländern und für Bundesbeamte gilt: Sie müssen den kompletten GKV-Beitrag selbst leisten.

100% des Beitrags zur GKV muss durch den Referendar getragen werden (wenn keine pauschale Beihilfe gewährt wird)

Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare

Ein Beispiel:

Eine 23-jährige Lehramtsreferendarin aus Nordrhein-Westfalen möchte ihre Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse für Referendare ermitteln. Sie ist ledig und hat keine Kinder. Ihre Besoldung liegt bei 1.583,28 Euro im Monat. Daraus errechnet sich folgender Monatsbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse:

1.583,28 Euro x 17,5 Prozent = 277,07 Euro

(Beispiel Techniker Krankenkasse: Ermäßigter Beitragssatz für Beamte 15,2 Prozent zzgl. 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung)

Gehen wir davon aus, die Lehramtsanwärterin würde Referendarin in Baden-Württemberg. Ihr Einkommen beläuft sich hier auf 1.576,46 Euro im Monat. Da es in Baden-Württemberg die pauschale Beihilfe gibt, kommen hier folgende monatliche Kosten auf Sie zu:

1.576,46 Euro x 9,9 Prozent = 156,07 Euro

(Beispiel TK: 15,2 Prozent Krankenkassenbeitrag für Beamte, davon die Hälfte durch die pauschale Beihilfe = 7,6 Prozent zzgl. 2,3 Prozent Pflegepflichtversicherung)

Neben den Kosten ist ein Blick auf die Leistungen bedeutend. Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen beim Leistungsangebot folgender gesetzlicher Grundlage:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich sein und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

So gibt es in der gesetzlichen Krankenkasse Bereiche in denen gar keine Kostenübernahme mehr erfolgt, wie bei Brillen und Kontaktlinsen (außer bei Kindern und einer hohen Fehlsichtigkeit). In anderen Leistungsbereichen kommt es zu Eigenanteilen (z.B. beim Zahnersatz). Im weiteren Verlauf des Artikels werde ich noch detailliert auf die Leistungsunterschiede eingehen.

Sie möchten sich Ihren individuellen Beitrag für eine gesetzliche Krankenkasse im Vergleich zur privaten Krankenversicherung im Referendariat errechnen lassen? Fordern Sie sich einfach hier Ihren unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für Referendare kostenlos an.

Private Krankenversicherung im Referendariat

Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) besteht für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare grundsätzlich der Anspruch auf Beihilfe.

In diesem Fall handelt es sich um die individuelle Beihilfe, deren Höhe sich nach Ihrer Lebenssituation richtet. Im Gegensatz zur pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen der individuellen Beihilfe nicht direkt am Krankenkassenbeitrag, sondern an den medizinischen Kosten.

Die Kriterien zur Berechnung der Kosten für eine private Krankenversicherung im Referendariat unterscheiden sich maßgeblich von der GKV. Hier spielen Ihre Einkünfte keine Rolle, sondern folgende Faktoren:

  • Ihr Alter
  • Ihr Gesundheitszustand
  • die Höhe Ihres Beihilfesatzes
  • der gewünschte Leistungsumfang der PKV

Für Beamtenanwärter und Referendare bieten die meisten privaten Krankenversicherungen vergünstigte Tarife bis zum 39. Geburtstag an.

Kosten der private Krankenversicherung für Referendare

Werfen einen Blick auf die Kosten der privaten Krankenversicherung im Referendariat:

Bleiben wir beim obigen Beispiel unserer 23-jährigen Lehramtsreferendarin. Da sie keine Kinder hat liegt ihr Beihilfeanspruch bei 50 Prozent. Wie hoch sind die Kosten in der privaten Krankenversicherung?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Referendare liegt zwischen 74 Euro – 135 Euro im Monat.

(Beispiel: Beihilfe NRW, 50% Beihilfesatz, keine „Vorerkrankungen“, Leistungen inkl. Einbettzimmer mit Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt und dem Beihilfeergänzungstarif – Unterschiede je nach Tarifwahl)

Im Vergleich zum GKV-Beitrag in Höhe von 277,07 Euro monatlich spart die Lehramtsanwärterin bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ohne pauschale Beihilfe (z.B. NRW) 142 Euro – 203 Euro im Monat.

Doch selbst unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe sind die Kosten für eine PKV günstiger. In diesem Fall spart die Referendarin zwischen 21 Euro – 82 Euro monatlich (GKV-Beitrag liegt im obigen Beispiel bei 156,07 Euro monatlich).

Wie bereits erwähnt richten sich die Ansprüche der individuellen Beihilfe nach Ihrer Lebenssituation. Für ledige und verheiratete mit bis zu einem Kind gilt ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Beamte, Beamtenanwärter und Referendare mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent durch die Beihilfe (Ausnahmen Hessen und Sachsen). Nur die jeweiligen Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Hier eine Übersicht über die Beihilfesätze:

PersonHöhe der Beihilfe
Beamte, Beamtenanwärter und Referendare mit bis zu einem Kind50 Prozent
Beamte, Beamtenanwärter und Referendare mit zwei oder mehr Kindern70 Prozent
Beihilfeberechtigter Ehepartner70 Prozent
Beihilfeberechtigte Kinder80 Prozent
Pensionäre70 Prozent

In Hessen haben Referendare und Beamenanwärter grundsätzlich einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent (unabhängig von der Anzahl der Kinder).

Gehen wir davon aus, unsere Referendarin hat zwei Kinder, steigt Ihr Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Somit ist nur noch eine PKV über 30 Prozent nötig. Dadurch sinkt der Monatsbeitrag während des Referendariates auf 55 Euro – 100 Euro. Gleichzeitig steigt die Ersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, da sich die Kosten dort nicht verändert (bei gleichbleibender Besoldung).

Zusammengefasst muss der Beihilfesatz und die Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung immer 100 Prozent Kostendeckung ergeben.

Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch:

Behilfe 50%PKV 50%

Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent:

Behilfe 70%PKV 30%
 

Hinzu kommen die Leistungsvorteile der privaten Krankenversicherungen im Referendariat. Alle PKV-Tarife für Beamte übernehmen beispielsweise Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Die Abrechnungen von Ärzten können zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Privatpatienten erfolgen. Dadurch erhalten privatversicherte bei Fachärzten häufig schneller Termine im Gegensatz zu gesetzlichen Patienten und auch in zahlreichen anderen Bereichen bieten die privaten Krankenversicherungen ein Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Beispielsweise ist im Vorsorgebereich die Kosten für die professionelle Zahnreinigung für Privatpatienten übernommen.

Wichtig:
Die private Krankenversicherung für Referendare bietet durch die individuelle Beihilfe kurz- und langfristig oftmals einen finanziellen Vorteil und zugleich ein Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Aus diesem Grund endscheiden sich so viele Referendare für eine PKV.

Allerdings lässt sich niemals eine pauschale Aussage treffen, ob dies auch für Sie die best Wahl ist. Durch medizinische Diagnosen in den letzten Jahren beispielsweise, die bei den privaten Krankenversicherungen zu Mehrbeiträgen führen können, stellt sich die Situation für Sie vielleicht komplett anders dar. Selbst wenn für Sie eine private Krankenversicherung für Sie die optimale Lösung darstellt, so gibt es über 40 Gesellschaften, die Tarife mit stark unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen anbieten. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung unbedingt einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich für das Referendariat anfordern. Diesen erstelle ich Ihnen gerne kostenfrei.

Warum Sie unbedingt langfristig denken sollten bei der Wahl der Krankenversicherung im Referendariat

In meiner täglichen Arbeit höre ich oft die Aussage: „Ich suche zunächst nur eine Krankenversicherung für das Referendariat.“  Der Grundgedanke ist gut nachvollziehbar, jedoch ist ein späterer Wechsel schwierig. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen dringend ans Herz legen schon vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung langfristig zu denken.

Eine private Krankenversicherung ist nicht mit beispielsweise einer Autoversicherung vergleichbar. Hier bauen Sie Schadensfreiheitsrabatte auf, die Sie problemlos und ohnen Verluste auf einen anderen Versicherer übertragen lassen können, wenn Ihnen ein besseres Angebot vorliegt.

Bei einer privaten Krankenversicherung sieht es allerdings anders aus. Denken Sie bite nochmals an die Faktoren, die für Einstieg entscheidend sind:

Ihr Einstiegsalter
Möchten Sie später Ihre PKV wechseln sind Sie Älter. Damit steigt von Grund auf der Beitrag. Je nach Einstiegsalter sind dies rund 1-1,5 Prozent Mehrbeitrag pro Monat auf Ihr gesamtes Leben gerechnet.

Ihr Gesundheitszustand
Dies ist der entscheidende Punkt. Kommt es während des Referendariates bei Ihnen zu Erkrankungen oder Unfällen, müssen Sie diese bei einem Wechsel der PKV beim neuen Anbieter angeben. Diese werden vom neuen Versicherer bewertet und können zu deutlich höheren Beiträgen oder sogar zur kompletten Ablehnung führen. In diesem Augenblick lohnt sich aus finanziellen Gründen der Wechsel in eine andere PKV nicht. Sie sind somit „gezwungen“ in Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Dabei bedarf es keiner Diabetes Erkrankung, um abgelehnt zu werden. Mehrbeiträge (Risikozuschläge) können Sie beispielsweise schon bei mehrfachen Rückenschmerzen mit denen Sie während der Referendariatszeit in ärztlicher Behandlung waren oder einer Knieverletzung, die Sie sich kurz vor Ende des Referendariates zugezogen haben erhalten. Wir reden nicht von Schwersterkrankungen.

Entscheiden Sie sich deshalb schon vor dem Referendariat für die private Krankenversicherung bei der Sie langfristig versichert sein möchten. Ansonsten stecken Sie vielleicht Ihr gesamtes Leben in einem PKV-Tarif „fest“, der überhaupt nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Dies gilt übrigens ebenso, falls Sie sich während der Referendariatszeit für den Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Möchten Sie danach in eine PKV wechseln kann ein entsprechender Vertrag aufgrund Ihrer „Vorerkrankungen“ während des Referendariates deutlich teurer werden.

Beispiel

Während des Referendariates sitzen Sie sehr viel am Schreibtisch und Ihr Rücken schmerzt zunehmend. Deshalb suchen Sie mehrfach einen Arzt auf. Sie erhalten immer wieder Physiotherapien verschrieben und Ihr Rücken muss mehrfach eingerenkt werden. Nach dem Referendariat möchte Sie von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln oder Sie sind bereits in einer PKV möchten aber einen anderen Anbieter wählen.

Eigentlich würde die von Ihnen gewählte private Krankenversicherung für Beamte auf Probe 310 Euro im Monat kosten. Durch die mehrfachen Rückenbeschwerden erhebt die private Krankenversicherung allerdings einen Mehrbeitrag von 31 Euro monatlich. Sie müssen statt 310 Euro somit 341 Euro monatlich zahlen. Ihnen entsteht somit ein deutlicher finanzieller Nachteil (das Beispiel bezieht sich auf einen 32-jährigen Beamten auf Probe aus Bayern mit einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch, inkl. Einbettzimmer mit Chefarzt und Beihilfeergänzungstarif).

Tipp:

Schaffen Sie sich schon vor dem Referendariat Sicherheit bei der PKV-Entscheidung, indem Sie sich unabhängig die Versicherungsbedingungen der für Sie besten privaten Krankenversicherungen von einem unabhängigen Spezialisten erklären lassen. Dadurch werden Sie mit den Leistungen dauerhaft zufrieden sein und brauchen später gar nicht mehr über einen Wechsel nachdenken.

Finden Sie die beste Krankenversicherung für das Referendariat. Über 40 Gesellschaften im unabhängigen und kostenlos im Vergleich für Referendare.

Beitragsvergleich der privaten Krankenversicherungen im Referendariat

Gerne möchte ich Ihnen einen Überblick über die Beiträge verschiedener Anbieter der privaten Krankenversicherung im Referendariat geben. Allerdings muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich um einen reinen Beitragsvergleich handelt, der für Sie alleine keine Entscheidungsgrundlage sein darf. Das Leistungsniveau, welches für die entsprechenden Kosten geboten wird ist natürlich ebenso entscheidend.

Fordern Sie sich deshalb vor der Wahl einer Krankenversicherung für Referendare unbedingt einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich an. In diesem erhalten Sie neben einer Übersicht der Beiträge auch die exakten Leistungsbeschreibungen der Tarife.

Folgende Berechnungsgrundlagen habe ich gewählt:
Eine 23-jährige zukünftige Lehrerin startet ihr Referendariat in Sachsen-Anhalt. Da sie kinderlos ist beträgt ihr Beihilfeanspruch 50 Prozent. Es gibt keine ärztlichen Diagnosen außer den Vorsorgeuntersuchungen ohne medizinischen Befund. Die Referendarin wünscht einen PKV-Tarif ohne Selbstbeteiligung, mit einem Einbettzimmer mit Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt. Zudem möchte Sie die Lücken der Beihilfe über den Beihilfeergänzungstarif schließen. Sollte einen zusätzlicher Baustein für die Absicherung für Reha und Kurmaßnahmen nötig sein, soll dieser auch mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden.

GesellschaftTarifeMonatsbeitragAngebot
HanseMerkurKB50, KBE, PVB, KH A /25, KUT /15080,70 EuroVergleich anfordern
HUKBAK50, BE2A, KHTB2584,56 EuroVergleich anfordern
HallescheSBB PRIMO B.50, SBB CSD., SBB CG.250, SBB BEb.50, PVB, SBB KH. /2586,40 EuroVergleich anfordern
DBVVisB 50T-UA, BWE-UA, BW2 50-UA, BN  VisB-UA, PVB, KHT-UA /25, KUR-UA /25088,06 EuroVergleich anfordern
ARAG

BAB50, BA1, BAK50, BAEB50, PVB, 11 /25

91,11 EuroVergleich anfordern
Barmenia(B)GK30, (B)GK20P, (B)G1B, (B)G2B20P, (B)G2B30, (B)GEP, (B)PVB, (B)KH+ /2597,86 EuroVergleich anfordern
NürnbergerBAK50, BAE, BAS250, PVB, KHT /2599,09 EuroVergleich anfordern
DKV

BA 50, BKH1A, BKH2A 50, BZA 20, BXA, PVK, KKHT /25, KKUR /80

102,84 EuroVergleich anfordern
Signal Iduna

R-EXKLUSIV-B 50, R-EXKLUSIV-B-W 50, R-EXKLUSIV-B-ES 50, R-EXKLUSIV-B-E1 50, PVB, R-EKH /25, KurPLUS /130

103,69 EuroVergleich anfordern
Concordia

BV30A, BV20A, BVSA, BVEA, BV PLUS A, PVB, KHT /20

105,58 EuroVergleich anfordern
R+VBB50B, W150B, EB1B, PPB, 10U /25105,93 EuroVergleich anfordern
Debeka

B30A, B20A, BCA, WL20A, WL30A, PVB, KHT /25

106,45 EuroVergleich anfordern
Münchener VereinBonus Care-BA 022, 734 A, 725 A, PVB, 795 /25, 790 /250107,04 EuroVergleich anfordern
LVMABA 50, EBA 1, SBA 250, ZBA 50, PVB, KHT /25, KURT /250108,76 EuroVergleich anfordern
UnionBC 50 W, BErgänzung+ W, BKlinik+ 50 W, PVB, KH /25, KurT /180111,18 EuroVergleich anfordern
Universauni-BA|Kompakt 2/50, uni-BZA plus, PVB, uni-KSKT /25, uni-KU /135116,34 EuroVergleich anfordern
Alte OldenburgerBV A50, K/S, BV K550, BV K350, BV Z50, BET Plus, PVB, KHT /25, KUR /150145,65 EuroVergleich anfordern
 
Es handelt sich um einen reinen Beitragsvergleich. Die Leistungen wurden nicht bewertet. Berechnungen durchgeführt am 16.01.2024 mit der unabhängigen PKV-Vergleichssoftware der PSP Software GmbH. Beginndatum der PKV 01.01.2024.

Wie unterscheiden sich die Leistungen der Krankenversicherung für Referendare?

Die Leistungsunterschiede zwischen der GKV und privaten Krankenversicherung für Referendare

Die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung beginnt schon bei den Vorsorgeuntersuchungen.

Der Ultraschall beim Frauenarzt wird in der PKV bezahlt, während die gesetzliche Krankenkasse eine Zuzahlung verlangt. Die Privatversicherer für Beamte übernehmen zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung. In der gesetzlichen sind die Leistungen in diesem Punkt deutlich begrenzter.

Diese setzt sich bei einer „einfachen“ Zahnfüllung fort. Hier zahlen die privaten Krankenversicherungen für Referendare auch im hinteren Sichtbereich in der Regel weiße Kunststofffüllungen komplett, während Sie in der GKV zumeist 60-190 Euro hinzuzahlen müssen.

Zudem können Privatpatienten nach höheren Sätzen von den Ärzten abgerechnet werden, sodass Sie bei manchen Fachärzten schneller Termine erhalten und Falle eines Krankenhausaufenthaltes können Sie ein Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung absichern.

Möchten Sie ausführlichere Informationen zu den Unterschieden der GKV und PKV finden Sie hier einen entsprechenden Artikel, den ich für Sie verfasst habe.

Die Leistungsunterschiede der PKV-Tarife

Doch nicht nur die Leistungen zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und den privaten Krankenversicherungen im Referendariat unterscheiden sich deutlich, sondern auch die Vertragswerke der einzelnen PKV-Tarife.

Deshalb sollten Sie unbedingt vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sehr genau schauen, welche Leistungen die einzelnen Tarife zum angebotenen Monatsbeitrag bieten.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen gerne einen sehr bedeutenden Tipp geben:
In meiner täglichen Praxis wird von meinen Gesprächspartnern häufig beispielsweise das Thema Brillen als sehr bedeutend genannt:„Ich möchte die Gesellschaft, die gute Leistungen für Brillen bietet, da ich in der gesetzlichen Krankenkasse bislang gar nichts beim Brillenkauf erhalte“. Absolut verständlich, dass viele Brillenträger somit dieses Thema hinsichtlich der Leistungen der PKV in den Mittelpunkt stellen.

Jedoch ist die private Krankenversicherung Beamte eine Entscheidung für das gesamte Leben und deshalb empfehle ich Ihnen auch auf andere Leistungsbereiche zu schauen. Dabei kommen sicherlich Themen auf den Tisch, über die sich niemand gerne Gedanken macht, wie beispielsweise Leistungen für Prothesen, stationäre Psychotherapien oder größeren Zahnersatz im höheren Alter.

Wie leistet meine Krankenversicherung, wenn ich nach einem Unfall eine Hand- und Armprothese benötigen sollte, die mehrere zehntausend Euro kostet? Wer stellt sich schon eine solche Frage gerne? Ich denke, wir könnten angenehmere Themen aufgreifen. Dennoch ist dieser Punkt bedeutend für Sie. Gerade, wenn auf Sie im Verlaufe Ihres Lebens wirklich hohe medizinischen Kosten zukommen, muss Ihre PKV für Sie da sein. Ich wünsche Ihnen selbstverständlich, dass Sie gesund bleiben, dennoch kann niemand in die Zukunft sehen und Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Gut. Aus diesem Grund müssen Sie beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen für das Referendariat unbedingt auch diese „unangenehmen“ Punkte im Bedingungswerk begutachten.

Checkliste Leistungen private Krankenversicherung für Referendare

Worauf Sie beim Leistungsvergleich der privaten Krankenversicherungen achten sollten, möchte ich Ihnen anhand einer Checkliste aufzeigen:

LeistungFragen
Selbstbeteiligung– Müssen Sie generell zunächst medizinische Kosten im Kalenderjahr selbst tragen oder erfolgt eine Übernahme ab dem ersten Euro?
Vorsorgeuntersuchungen– Können Vorsorgeuntersuchungen unabhängig der gesetzlichen Altersgrenzen durchgeführt werden?
– Werden die Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von der Beitragsrückerstattung bewertet?
Medikamente– Gibt es eine Zuzahlung für Medikamente? (wenn ja, ist diese auf einen jährlichen Höchstsatz begrenzt)
– Deckt der Beihilfeergänzungstarif die Zuzahlungen von Seiten der Beihilfe ab?
Heilmittel (Fangopackungen, Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien, usw.)– Gibt es Zuzahlungen? Wenn ja, in welcher Höhe und bis zu welchem maximalen Eigenanteil im Kalenderjahr?
– Bis zu welchem Betrag werden die Anwendungen übernommen (analog zur Beihilfeübernahme? Kostenbegrenzung durch eine Liste des Versicherers? Übernahme zu den ortsüblichen Preisen?
Hilfsmittel (medizinische Geräte)– Welche medizinischen Geräte sind in der Höhe der Übernahme begrenzt? Welche Kostenrisiken entstehen für Sie dadurch?
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)– Wie hoch ist die Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif?
(oftmals kürzt die Beihilfe bei den Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen. Deshalb reichen ansprechende Summen aus dem eigentlichen Haupttarif nicht aus und können schnell falsch interpretiert werden.)
Heilpraktiker– Gibt es maximale Beiträge für die Kostenübernahme pro Jahr?
– Ist ein Beihilfeergänzungstarif für die Leistungskürzungen der Beihilfe in diesem Bereich vorhanden?
– Sollten die alternativen Heilmethoden für Sie sehr wichtig sein, kommt noch die Frage hinzu, ob nur Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet werden oder auch beispielsweise gemäß Hufeland Verzeichnis?
Ambulante und stationäre Psychotherapien– Welche Sitzungsbegrenzungen gibt es?
– Gibt es bei einer stationären Psychotherapie eine Begrenzung auf eine gewissen Tagesanzahl?
Ambulante und stationäre Psychotherapien– Gibt es Zuzahlungen? Wenn ja, in welcher Höhe und bis zu welchem maximalen Eigenanteil im Kalenderjahr?
– Bis zu welchem Betrag werden die Anwendungen übernommen (analog zur Beihilfeübernahme? Kostenbegrenzung durch eine Liste des Versicherers? Übernahme zu den ortsüblichen Preisen?
Gebührenordnungssätze für Ärzte und Zahnärzte– Rechnet der Tarif bis zu den Höchstsätzen ab oder auch darüber hinaus?
Impfungen– Sind Auslandsreiseimpfungen versichert?
Stationärer  Krankenhausaufenthalt– Wünschen Sie Einbett- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt oder reichen Ihnen die gesetzlichen Leistungen (Mehrbettzimmer mit Belegarzt)?
– Sind auch Privatkliniken im Versicherungsumfang enthalten?
Zahnersatz– Gibt es eine Begrenzung für die Übernehme in den ersten Jahren (wenn ja, wie hoch)?
– Werden Leistungen im Tarifwerk auf das gesamte Leben begrenzt (aus dem eigentlichen Tarifwerk oder dem Beihilfeergänzungstarif)?
– Gibt es weitere Einschränkungen?

Mit dieser kurzen Übersicht möchte ich nur einige Bereiche ansprechen, die Sie bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung für Referendare unbedingt unter die Lupe nehmen müssen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie bestimmte Fragen mit „nein“ beantworten müssen.

Dazu ein Beispiel:
Ein Tarif hat eine Zahnersatzbegrenzung auf die ersten 3 Jahre, die bei einem Unfall entfällt. Ihre Zähne sind derzeit in Ordnung. Somit können Sie vielleicht gut mit dieser kurzfristigen Begrenzung leben, da das Kostenrisiko für Sie gering ist (bei einem Unfall besteht Absicherung ab dem ersten Tag).

Sieht ein Tarif hingegen eine Zahnersatz Begrenzung bis zum Lebensende vor, ändern sich ie Risikoeinschätzung für Sie. Die Wahrscheinlichkeit mit beispielsweise 70 Jahren oder 80 Jahren einmal größeren und teuren Zahnersatz zu benötigen ist gegeben.

Jeder Mensch hat andere Ansprüche und Bedürfnisse hinsichtlich der Leistungen der Krankenversicherung. Deshalb prüfen Sie, was Ihnen wichtig ist und Ihren Wünschen entspricht.

Wie geht es nach dem Referendariat mit der privaten Krankenversicherung weiter?

Nach der Zeit als Referendar kommt es nicht immer direkt zu Verbeamtung auf Probe. Ebenso können Sie zunächst angestellter Lehrer werden oder es kommt zu einer Übergangszeit ohne Anstellung (z.B. eine Ferienzeit).

Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie es mit der privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat weitergeht?

Bei einer sofortigen Verbeamtung auf Probe…

Werden Sie unmittelbar nach der Zeit als Beamter auf Widerruf (Referendar) auf Probe verbeamtet so können Sie Ihre private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung übernehmen. Die vergünstigten Konditionen der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter fallen weg, dennoch dürfen alle neuen medizinischen Diagnosen die eventuell im Referendariat hinzugekommen Ihnen bei Ihrer PKV nicht durch Mehrbeiträge finanziell zur Last gelegt werden.

Dies ist nur bei einem Wechsel in eine andere PKV möglich, da in diesem Fall eine komplett neue Gesundheitsprüfung nötig ist. Aus diesem Grund ist es bedeutend, wie weiter oben im Artikel beschrieben, schon vor der Anwärterzeit langfristig zu denken und die individuell an der besten passenden privaten Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn ich zunächst eine Angestelltenstelle erhalte…

Bei Lehramtsanwärtern kommt es häufig vor, dass es nach dem Referendariat zunächst zu einer Vertretungsstelle im Angestelltenverhältnis kommt.

Mit dem Ende der Anwärterzeit entfällt der Beihilfeanspruch und somit besteht im Angestelltenverhältnis auch kein Anspruch auf eine private Krankenversicherung für Beamte. Das Gehalt nach dem Referendariat liegt im Angestelltenverhältnis meiner Erfahrung nach immer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (69.300 Euro im Jahr 2024). Damit müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Eine andere Möglichkeit gibt es aufgrund der Versicherungspflicht nach §5 Sozialversicherungsrecht nicht. Sie entscheiden sich für eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und ihr Arbeitgeber beteiligt sich mit 50 Prozent an den GKV Kosten.

Gehen Sie nach der Zeit im Angestelltenverhältnis dauerhaft wieder von einer Verbeamtung aus, ist es äußerst empfehlenswert Ihre private Krankenversicherung nicht zu kündigen, sondern Ihren Gesundheitszustand „einzufrieren“. Dies ist über eine sogenannte Anwartschaftsversicherung möglich. Durch diese ermöglicht es Ihnen Ihre PKV nach der Angestelltenzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Ihre private Krankenversicherung einzusteigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, müssen Sie bei einer Verbeamtung auf Probe einen komplett neuen PKV-Antrag mit allen Gesundheitsangaben stellen und laufen Gefahr durch neue ärztliche Diagnosen einen unnötig hohen Monatsbeitrag zu zahlen. Die meisten Gesellschaften bieten eine solche Anwartschaftsversicherung 1 Euro – 20 Euro im Monat an.

Während einer Zeit ohne Anstellung…

In manchen Bundesländern endet das Referendariat vor den Sommerferien und damit auch die Anwärterzeit. Zur Verbeamtung auf Probe kommt es erst zum neuen Schuljahr. Für die Ferienzeit besteht jedoch in aller Regel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

 Somit ist in einer solchen Situation eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn das Recht auf eine Familienversicherung (§10 Sozialversicherungsgesetz) besteht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie verheiratet sind und der Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Besteht keine Rechtsgrundlage für eine Familienversicherung müssen Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben. Allerdings in einem Tarif der 100 Prozent der medizinischen Kosten abdeckt. Dies ist aus finanzieller Sicht für Sie auch absolut kein Nachteil. Die meisten Privatversicherer für Beamtenanwärter bieten solche „Übergangstarife“ für Lehrer günstig an. Dadurch sparen Sie zumeist in der Ferienzeit sogar Geld, weil Sie in der GKV den Mindestbeitrag von ca. 205 Euro-210 Euro im Monat zahlen müssten. Wichtig ist es allerdings, dass Sie darauf achten, dass Ihre PKV einen solchen „Übergangstarif“ zu günstigen Konditionen nach der Referendariatszeit anbietet.

Sollten Sie nach der Ferienzeit verbeamtet werden, kommt es zum erneuten Beihilfeanspruch und Ihre PKV wird auf den Volltarif für Beamte umgestellt. Werden Sie zunächst angestellt als Lehrer müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse und sollten Ihre PKV durch eine Anwartschaftsversicherung „festhalten“, um bei einer zukünftigen Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder einsteigen zu können.

Die Abrechnung der Arztkosten in der privaten Krankenversicherung im Referendariat

In meinen täglichen Beratungen werde ich immer wieder gefragt: „Muss ich bei der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe das Geld für die Arztrechnungen immer vorstrecken?“

Der Hintergrund der Frage bezieht sich auf das Abrechnungssystem der PKV und Beihilfe. Im Gegensatz zur pauschalen Beihilfe in der GKV beteiligt sich der Dienstherr im Rahmen der individuellen Beihilfe direkt an den medizinischen Kosten.

Beispiel:
Ihr Zahnarzt führt eine Zahnvorsorge bei Ihnen durch. Im System der PKV mit Beihilfe erhalten Sie daraufhin die ärztliche Rechnung per Post nach Hause gesandt. Nehmen wir an, der Arzt stellt Ihnen für die Zahnvorsorge 60 Euro in Rechnung.

Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch übernimmt somit die Beihilfe 30 Euro dieser Rechnung und die PKV die restlichen Kosten (ebenfalls 30 Euro). Beide Beträge werden auf Ihr Konto überwiesen, damit Sie die Arztrechnung zahlen können.

Beihilfe 30 €  + PKV 30 € = 60 €

Bei einem 14-tägigen Zahlungsziel des Arztes, kann es durchaus passieren, dass Ihnen die Beihilfe die 30 Euro erst nach beispielsweise 20 Tagen auf Ihr Konto überweist. Somit besteht im Rahmen solcher Beträge durchaus das Risiko diese für einige Tage auslegen zu müssen (eine gute private Krankenversicherung sollte immer innerhalb weniger Werktage die Zahlung vornehmen).

Bei hohen Rechnungsbeträgen wird in der Regel zunächst von den Krankenhäusern und Behandlern ein längeres Zahlungsziel gewährt (beispielsweise 30 Tage). Diese „höheren“ Rechnungen können in der Regel nicht „mal eben“ ausgelegt werden. Deshalb werden „größere“ Arzt-, Behandler- und Krankenhausrechnungen zumeist von der Beihilfe bei der Abrechnung vorgezogen, sodass Sie pünktlich das Geld auf Ihrem Konto haben, um die Rechnung zu begleichen.

Deshalb funktioniert das System der PKV mit der individuellen Beihilfe seit Jahrzehnten hunderttausende Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Heute ist dies auch kein praktischer Aufwand mehr, da Sie nahezu alles digital erledigen können.

Worauf Sie bei der Wahl der Krankenversicherung für Referendare achten sollten

Letztlich stellt sich natürlich die Frage, wie Sie am besten vorgehen, um die beste Krankenversicherung für sich zu finden. Dazu möchte ich Ihnen einige wertvolle Tipps geben.

Ihre Situation ist individuell – Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Ratschläge von Kollegen und Freunden oder Testergebnissen

Von zukünftige Kollegen, Freunde oder aus der Familie erhalten Sie Ratschläge, welche Krankenversicherung für Sie am besten ist. Vielleicht lesen Sie auch in einer Facebook-Gruppe und ein überwiegender Teil der zukünftigen Referendare hat dort ein Urteil gefällt, welches die beste private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter ist.

Helfen Ihnen diese gutgemeinten Empfehlungen wirklich weiter?

Leider muss ich diese Frage aus meiner 18-jährigen Erfahrung im Bereich der Krankenversicherungen für Beamte und Beamtenanwärter verneinen. Ihre Situation ist einzigartig und deshalb können Sie sich bei der Wahl der Krankenversicherung leider nicht auf Tipps von Kollegen und Freunden verlassen, selbst wenn diese seit Jahren bei Ihrer PKV sehr zufrieden sind.

Sicherlich sind die Ratschläge gut gemeint, doch ist Ihre gesundheitliche Situation exakt identisch? Sind Ihre Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse an eine Krankenversicherung 100-prozentig mit deren stimmig?

Jeder Mensch ist individuell und gerade dieser Aspekt ist bei der Wahl der PKV für Referendare entscheidend. 

Diese gilt ebenso für Testergebnisse (z.B. Finanztest) Auch hier wird eine „Musterperson“ als Grundlage gewählt, die vermutlich wenig mit Ihrer Situation und Ihren persönlichen Vorstellungen in Bezug auf die Leistungen einer PKV zu tun hat.

Möchten Sie eine echte Entscheidungsgrundlage für Sie persönlich, so sind dritte Schritte nötig:

Vergleiche Sie die Tarifleistungen und lassen Sie sich unabhängig beraten

Statt sich auf die Meinungen anderer zu lassen, schaffen Sie für sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter Sicherheit, indem Sie die für Sie individuell berechneten Beiträge (unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustandes) und Leistungen der Tarife vergleichen.

Jede Gesellschaft bewertet „Vorerkrankungen“ verschieden und auch die Vertragswerke weisen inhaltlich große Unterschiede auf. Sie werden letztlich einen Vertrag unterschreiben und nur die Leistungen erhalten, die im Bedingungswerk verankert sind. 

Insgesamt gibt es über 40 Gesellschaften mit fast 4.000 Seiten Vertragswerk. Beschäftigen Sie sich nicht täglich mit dieser Thematik ist das Fachchinesisch dieser Vertragsinhalte teils schwer verständlich. Hinzu kommen auch noch die entsprechende Beihilfeverordnung und die betriebswirtschaftliche Situation der Gesellschaften.

 Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen sich in diesem Themenbereich fachlich beraten zu lassen. Wählen Sie einen unabhängigen Spezialisten, der ausschließlich für Beamte und Referendare im Bereich der privaten Krankenversicherung arbeitet.

Tipp:
Ziehen Sie in diesem Bereich Spezialisierung und Fachwissen der örtlichen Nähe vor. Heute ist eine digitale Beratung problemlos möglich. Achten Sie darauf, dass der Berater unabhängig von den Gesellschaften arbeitet und zudem ausschließlich Beamte berät. Lassen Sie sich entsprechende Referenzen zeigen.

Gerne helfe ich Ihnen mit meiner 18-jährigen Expertise in diesem Bereich die beste Krankenversicherung für das Referendariat zu finden. Ich erstelle Ihnen einen unabhängigen Vergleich und erläutere Ihnen die verschiedenen vertraglichen Inhalte verständlich, damit Sie letztlich entscheiden können, welche Inhalte am besten zu Ihnen passen.

Achten Sie auf eine langfristige Betreuung im Alltag

Dieser Punkt wird meiner Erfahrung nach verständlicherweise sehr unterschätzt. Wie bereits geschildert erhalten Sie als Privatpatient die Arztrechnungen nach Hause gesandt.

Dabei kann es natürlich auch zu menschlichen Abrechnungsfehlern oder Unstimmigkeiten hinsichtlich der Gebührenordnungsziffern kommen. Sollten Sie keine Lust haben sich als Hobby in Zukunft mit hunderten Gebührenordnungsziffern auseinanderzusetzen, ist es sinnvoll einen PKV-Experten für Beamte an der Hand zu haben, der Ihnen auch im Alltag hilft. Ansonsten laufen Sie Gefahr sich über unnötige Zuzahlungen ärgern zu müssen. Auch hier sind eine gute Erreichbarkeit, Unabhängigkeit und Fachkompetenz sicherlich bedeutender als die örtliche Nähe.

Tipp:
Lassen Sie sich Referenzen von unabhängigen Berater zeigen.

Meine Empfehlung

Die private Krankenversicherung bietet nicht nur im Referendariat, sondern auch während der späteren Laufbahn zahlreiche Vorteile.

Gerade bei Lehrern mit einer A12 oder A13 Besoldung liegen die Monatsbeiträge der PKV kurz- und Langfristig häufig deutlich unter denen einer gesetzlichen Krankenkasse. Hinzu kommen die Mehrleistungen in den PKV-Tarifen.

Diese Aussage darf allerdings niemals pauschal in den Raum gestellt werden, da jede Situation völlig unterschiedlich ist. Durch die Bewertung von „Vorerkrankungen“ beispielsweise können sich die eigentlichen PKV-Beiträge deutlich erhöhen und schon könnte z.B. die gesetzliche Krankenkasse eine alternative sein, gerade wenn die pauschale Beihilfe angeboten wird.

Entscheiden Sie sich grundsätzlich für eine private Krankenversicherung im Referendariat ist es empfehlenswert langfristig zu denken, da ein Wechsel nach der Anwärterzeit (durch einen veränderten Gesundheitszustand) schwierig sein kann.

Um schon vor der Anwärterzeit den richtigen Tarif zu finden, sollten Sie den Monatsbeitrag individuell unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation berechnen lassen und die Vertragsbedingungen der für Sie passenden Versicherer vergleichen.

Ich empfehle Ihnen einen unabhängigen PKV-Vergleich erstellen zu lassen. Auf diese Weise erhalten Sie Auskunft darüber, wie hoch Ihre individuellen Beiträge siund und welche Leistungen die verschiedenen Anbieter offerieren.

Bedenken Sie: Es geht um das wichtigste Thema überhaupt – Ihre Gesundheit. In diesem Bereich ist eine gute Absicherung im finanziellen und medizinischen Sinne kurz- und langfristig für Sie entscheidend.

Mein Ziel war es Ihnen mit diesem Artikel alle wichtigen Informationen für die private Krankenversicherung im Referendariat verständlich an die Hand zu geben. Ich hoffe sehr, dies ist mir gelungen. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie bitte gesund.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

Alle Inhalte, Berechnungen und sonstige Angaben sind gewissenhaft recherchiert wurden. Dennoch kann ich leider keine Gewähr für die Korrektheit geben. Es kann immer zu Änderungen beispielsweise in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Bundesländer kommen. In der jeweiligen Beihilfeverordnung sind die aktuellsten Werte festgehalten. Deshalb empfielt es sich zu Ihrer Sicherheit in der Beihilfeverordnung nachzulesen. Der Text richtet sich ausdrücklich an alle Geschlechter. Einzig aufgrund der besseren Lesbarkeit verwende ich im Text das Maskulinum „Beamter“ oder „Beamte“. Sollten Sie an einer bestimmten Stelle einen Verbesserungsvorschlag haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

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Häufig gestellte Fragen

Nur bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie im Referendariat auch einen Anspruch auf die individuelle Beihilfe. Diese wird vom Dienstherrn gestellt und deckt zwischen 50-70 Prozent der medizinischen Kosten des Beamten ab (im Bundesland Sachsen sogar bis zu 90 Prozent). Lediglich die verbleibenden Restkosten müssen über eine PKV abgesichert werden. Für diese Restkostentarife bieten die meisten Gesellschaften zudem vergünstigte Konditionen. Aus diesem Grund ist die PKV für viele Referendare finanziell attraktiver als eine gesetzliche Krankenkasse. Zudem profitieren Sie auch schon im Referendariat von allen Leistungsvorteilen der PKV-Beamtentarife.

Allerdings sollten Sie unbedingt individuell prüfen lassen, ob auch für Sie eine PKV die beste Wahl ist. Durch verschiedene Kriterien (wie der Gesundheitszustand), stellt sich jede Situation anders dar. Verlassen Sie sich deshalb bitte niemals auf pauschale Aussagen, sondern prüfen Sie, welche Krankenversicherungswahl für Sie persönlich die beste ist.

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Die Kosten für eine PKV während des Referendariates richtigen sich nach vier Faktoren: Ihr Einstiegsalter, Ihr Gesundheitszustand, Ihrem Beihilfesatz und Ihren Leistungswünschen.

Bis zum 39. Geburtstag bietet ein Großteil der PKV-Versicherer Referendaren vergünstigte Ausbildungstarife. Die Monatsbeiträge liegen durchschnittlich je nach Einstiegsalter und Beihilfesatz in der Regel zwischen 55 Euro – 130 Euro im Monat. Durch bestimmte medizinische Diagnosen in den letzten Jahren kann es allerdings zu Mehrbeiträgen kommen.

Aus den genannten Gründen lassen sich die exakten Kosten, die auf Sie für eine PKV im Referendariat zukommen hier nicht nennen. Gerne errechne ich Ihnen in Zuge eines Krankenversicherungsvergleichs, mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen.

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Die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter ist eine sehr komplexe Thematik. Es gibt über 40 Gesellschaften die Tarife anbieten mit insgesamt über 4.000 Seiten Vertragswerk. Hinzu kommt noch die komplette Beihilfeverordnung, die in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung auch eine wichtige Rolle spielt.

Welche Tarifangebote hinsichtlich des Beitrags und der Leistung am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passen, gilt es daher auszuloten. In Bezug auf den Monatsbeitrag muss dieser individuell für Sie ermittelt werden, da beispielsweise der Gesundheitszustand maßgeblich ist und bestimmte Diagnosen zu Risikozuschlägen und damit höheren Beiträgen führen können.

Hinzu kommen die deutlichen Leistungsunterschiede der verschiedenen Tarife. An dieser Stelle gilt es in die Vertragswerke zu schauen, um nachvollziehen zu können, was geleistet wird und wo Lücken bestehen.

Da jede Situation im Bereich der PKV für Beamte komplett individuell ist, empfehle ich Ihnen einen unabhängigen PKV-Vergleich vor der Entscheidung erstellen zu lassen. Diesen erläutert Ihnen auch gerne ein Experte für die private Krankenversicherung Beamte und erlärkt Ihnen die Bedingungswerke, durchleuchtet für Sie die betriebswirtschaftliche Lage der PKV-Unternehmen und hilft Ihnen die beste private Krankenversicherung im Referendariat für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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Wie es nach der Zeit als Lehramtsanwärter mit Ihrer privaten Krankenversicherung weitergeht, hängt von Ihrem beruflichen Status nach dem Referendariat ab.

Kommt es im Anschluss an das Referendariat unmittelbar zur Verbeamtung auf Probe, können Sie einfach Ihre PKV weiterführen. Es fallen natürlich die Ausbildungskonditionen weg, da Sie zu nach der Anwärterzeit voll verdienen. Grundsätzlich wäre auch ein Wechsel in eine andere PKV möglich, jedoch ist ein solcher oftmals nicht empfehlenswert aufgrund Ihres höheren Einstiegsalters und gegebenenfalls durch einen veränderten Gesundheitszustand.

Gerade bei Lehramtsanwärtern kommt es nach der Referendariatszeit auch oftmals zunächst zu einem Angestelltenverhältnis. Sie arbeiten beispielsweise vorübergehend als Vertretungslehrer. In diesem Augenblick müssen Sie zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, da Sie nach §5 Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtig werden (Ausnahme: Sie verdienen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, was sehr unwahrscheinlich ist). Als Angestellter erhalten Sie vom Arbeitgeber die GKV-Beiträge zu 50 Prozent erstattet. Nach einer gewissen Zeit kommt es daraufhin wahrscheinlich zur Verbeamtung auf Probe. Damit Sie mit der Vollverbeamtung zurück in Ihre PKV kommen, macht es Sinn für die Zeit des Angestelltenverhältnisses eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit dieser „frieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand ein. Somit kann Ihre private Krankenversicherung Sie bei der Verbeamtung auf Probe nicht aufgrund eines veränderten Gesundheitszustands ablehnen oder von Ihnen Mehrbeiträge verlangen.

Kommt es nach dem Referendariat zunächst zu einer Übergangszeit ohne Anstellung (z.B. Ferienzeit) können Sie nur dann zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, wenn dort Ihr Ehepartner versichert ist. Sollte dies der Fall sein, ist eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich. Ansonsten müssen Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben. Genau für diese Situation bieten die guten PKV-Gesellschaften günstige „Übergangstarife“ an. Damit sparen Sie sogar häufig Geld gegenüber der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und profitieren dennoch weiterhin von den Leistungen der privaten Krankenversicherung.

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Die Option Kinder mit in der privaten Krankenversicherung für Beamte abzusichern besteht grundsätzlich (mit Ausnahme des Bundeslandes Hessen).

Allerdings gibt es bei den Privatversicherern keine kostenfreie Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Private Krankenversicherungen sind immer Personenversicherungen. Das heißt, jede Person muss einzeln versichert werden. Kinder haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent (Ausnahme Hessen und Sachsen). Somit müssen nur die verbleibenden 20 Prozent über eine PKV abgedeckt werden.
Dadurch den hohen Beihilfeanspruch liegen die Monatsbeiträge bei Kleinkindern durchschnittlich zwischen 35 Euro – 55 Euro pro Monat (Ausnahme Hessen).

Mitversichern müssen Sie Kindern nur, wenn folgende zwei Kriterien gleichzeitig eintreten:

– die Einkünfte des Beamten liegen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
– zugleich verdient der Beamte mehr als der Ehepartner

Treffen beide Kriterien auf Sie zu, müssen Sie Kinder privat versichern (oder gesetzlich freiwillig). In allen anderen Fällen, haben Sie die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung für Ihren Nachwuchs.

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Ob gesetzlich oder privat krankenversichert: Die Beiträge werden im Laufe der Jahre und Jahrzehnte steigen. Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte bedarf es allerdings bestimmten Kriterien, damit eine Beitragserhöhung durchgeführt werden darf. Diese sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Jede PKV-Gesellschaft muss jährlich alle Tarife hinsichtlich der Leistungsausgaben und weiteren Kriterien prüfen. Kommt es dabei zu einer Differenz in Bezug auf die zuvor kalkulierten Ausgaben und den tatsächlich angefallenen Kosten ist das Unternehmen gezwungen den entsprechenden Tarif zu prüfen und ggf. anzupassen.

Wird dabei in der Nachkalkulation eine Abweichung von 10 Prozent oder mehr oder weicht die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent ab, greifen die gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung der Tarifbeiträge.

Für eine notwendige Beitragserhöhung gibt es verschiedene Gründe, wie beispielsweise gestiegene medizinische Kosten im Rahmen der Versichertengemeinschaft, Rechnungszins, Inflation und die gestiegene Lebenserwartung.

Da es sich dabei durchweg um Zukunftsfaktoren handelt, wird niemand die Beitragsentwicklungen in den kommenden Jahrzehnten vorhersagen können (ebenso wenig wie in der gesetzlichen Krankenkasse).

Durch den hohen Beihilfeanspruch im Alter von 70 Prozent (Ausnahme Hessen 60 Prozent), benötigen Beamte im Pensionsalter nur noch eine 30-prozentige Restkostenabsicherung in der PKV. Dies ist natürlich ein großer Vorteil und sorgt für deutlich größere finanzielle Sicherheit, als bei beispielsweise Selbstständigen in einer privaten Krankenversicherung, die auch im Alter den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche leisten müssen. Durch den 70-prozentigen Beihilfesatz war deshalb das Thema überhöhter Beiträge bei Beamten in der Vergangenheit weit weniger relevant, als bei privatversicherten Selbstständigen und Angestellten.

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Über 40 Gesellschaften für Beamte und Beamtenanwärter im Vergleich