Neben den Monatsbeiträgen unterscheiden sich auch die Leistungen der unterschiedlichen Tarifangebote deutlich.
Deshalb macht es großen Sinn, dass Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und genau schauen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.
Eine Besonderheit gibt es in Baden-Württemberg bei den stationären Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Chefarzt).
Für diese Leistung verlangt natürlich jede private Krankenversicherung einen Monatsbeitrag, der bei Anwärtern allerdings verhältnismäßig gering ausfällt.
Entscheiden Sie sich in Ihrer PKV für diese Leistung möchte allerdings auch das Land Baden-Württemberg die zusätzlichen Kosten decken. Dafür wird ein monatlicher Betrag von 22 Euro gegenüber Ihrem Bundesland fällig.
Diesen hohen Betrag können Sie jedoch umgehend, indem Sie während der 18-monatigen Referendaritszeit die Wahlleistungen komplett über Ihre private Krankenversicherung abdecken.
Beispiel:
Kommt es durch einen Privatarzt in Folge eines Krankenhausaufenthaltes zu einer Rechnung von beispielsweise 5.000 Euro, so zahlt hier die Beihilfe (Ihr Bundesland Baden-Württemberg) dann nicht 50 Prozent der Kosten, sondern Ihre PKV übernimmt die kompletten 5.000 Euro.
Auf diese Weise bleiben Sie auf keinem Cent aus eigener Tasche sitzen, sparen allerdings Monat für Monat viel Geld. Die gesamte Absicherung für diesen Leistungspunkt über die PKV zu gestalten kosten im Marktdurchschnitt monatlich insgesamt nur 4-10 Euro (ohne mögliche Risikozuschläge zu berücksichtigen). Die monatlichen 22 Euro für das Land Baden-Württemberg sparen Sie sich komplett.
Dieses Vorgehen ist allerdings nur während der Anwärterzeit sinnvoll. Bei einer späteren Verbeamtung auf Probe sollten Sie dann die 50 Prozent der Wahlleistungen über das Land Baden-Württemberg laufen lassen und die 22 Euro im Monat zahlen. In den Volltarifen für Beamte lässt sich der Versicherungsschutz dann nicht mehr günstiger zu 100 Prozent über die PKV darstellen.
Ansonsten gilt es auch insbesondere auf die „kleineren“ Bausteine bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu achten. Dazu zählt beispielsweise der Beihilfeergänzungstarif.
Der Beihilfeergänzungstarif deckt die Lücken der Beihilfe in Baden-Württemberg. Bei bestimmten Leistungen zahlt Ihr Bundesland nicht die obligatorischen 50 Prozent, sondern schränkt die Leistungsübernahme ein.
Besonders beachtenswert sind in Baden-Württemberg die Kürzungen bei Zahnersatz und Kiefernorthopädie, Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen), Heilpraktikerleistungen, etc.. In diesen Bereichen nimmt die Beihilfe Kürzungen vor.
Beispiel:
Statt der üblichen 50 Prozent zahlt die Beihilfe beispielsweise nur 30 Prozent, sodass es zu einer 20-prozentigen Lücke kommt. Damit Sie jetzt nicht aus eigener Tasche für diese 20 Prozent aufkommen müssen, sollte der Beihilfeergänzungstarif Ihrer Privatversicherung für diese Lücke einspringen. Die PKV zahlt also statt 50 Prozent in diesem Fall 70 Prozent, da die Beihilfe nur 30 Prozent leistet. Somit kommen Sie auch bei dieser Rechnung auf die volle 100-prozentige Auszahlung.
Die Leistungsunterschiede der verschiedenen Angebote am Markt für Lehramtsreferendare in Baden-Württemberg sind immens.
Bei welchen Leistungsmerkmalen Sie die größten Unterschiede finden und worauf Sie besonders achten sollten, haben ich Ihnen ausführlich zusammengefasst. Alle Informationen finden Sie in meinem Artikel: Wie unterscheiden sich die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Beamte.