Beamte sind Staatsdiener und unterliegen einem Sonderstatus, der es ihnen erlaubt, sich völlig frei für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden.
Verbleibt ein Beamter in der GKV, handelt es sich immer um eine freiwillige Mitgliedschaft. Allerdings kommt ein Beamter in der GKV nicht in den Genuss, dass die Hälfte der Beiträge von seinem Arbeitgeber getragen werden – so wie das bei Arbeitnehmern der Fall ist. Vielmehr muss der Staatsdiener den vollen Beitragssatz der GKV aus eigener Tasche finanzieren.
Geregelt ist dies im § 257 des Sozialgesetzbuches V. Die dort genannten Voraussetzungen, für den 50-prozentigen Zuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse, treffen auf einen Beamten nicht zu. Daher ist er verpflichtet, seinen Beitrag an die GKV alleine zu tragen. Dies gilt im Übrigen für alle Beamtenstatus, wie etwa Beamtenanwärter, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit.
Verbleibt ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung, so beläuft sich sein Beitragssatz auf 14 Prozent seiner sämtlichen Einnahmen. Dazu gehören die Besoldung, aber auch Kinderzuschläge und Mieteinnahmen. Vom Beitrag zum Krankengeld (0,6 Prozent) bleiben Beamte verschont, da sie bis zu ihrer Dienstunfähigkeit die volle Besoldung bekommen.
Mitfinanziert werden muss allerdings der seit 2015 geltende Zusatzbeitrag, über den die gesetzlichen Krankenkassen mögliche Finanzierungslücken schließen. Im Schnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent. Weiterhin fällt der Beitrag für die Pflegeversicherung an. Dieser liegt bei Beihilfeberechtigen bei 1,175 Prozent und erhöht sich bei kinderlosen Beamten nochmals um 0,25 Prozent. Jedoch nur, nach der Vollendung des 23. Lebensjahres und sofern das Geburtsjahr nicht vor 1940 liegt.
Monatliche Beiträge eines Beamten für die gesetzliche Krankenversicherung
Um Ihnen die monatlichen Beiträge eines Beamten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu verdeutlichen, führe ich Ihnen hier einige Beispielrechnungen auf:
21-jähriger kinderloser Beamtenanwärter:
- 1.310 Euro monatliche Besoldung x 14,0% GKV + 1,175% Pflegeversicherung + Zusatzbeitrag 0,9%
= 210,58 Euro Beitrag
27-jährige kinderlose Lehrerin
- Besoldung nach A12 3.808,89 Euro monatlich x 14% GKV + 1,425% Pflegeversicherung + 0,9% Zusatzbeitrag
= 612,28 Euro Beitrag
Beitrag für verheiratete Beamte und Beamte mit Kindern
Verheirateten Beamten und Beamten mit Kindern kommt ein Familienzuschlag zugute, der
ebenfalls für die Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen wird.
- 46-jähriger verheirateter Professor mit zwei Kindern (Bundesland Bayern)
Besoldung nach W3 6.473,84 Euro monatlich + 341,98 Euro Familienzuschlag = 6.185,82 Euro
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt derzeit bei 4.125,00 Euro und wird im Jahr 2016 auf 4.237,50 Euro steigen. Da die oben angeführten Einnahmen des Professors darüber liegen, wird die BBG für die Berechnung des GKV-Beitrags zugrunde gelegt.
Das ergibt einen Beitragssatz von 663,10 Euro in 2015 und 681,18 Euro in 2016 für den Beamten.
Daran ist erkennbar, dass jede Steigerung der BBG auch einen erhöhten Krankenkassenbeitrag zur Folge hat.
Positiv ist jedoch, dass für die Kinder des Professors und seine Ehefrau (sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig ist) keine Zusatzbeiträge anfallen. Jene sind beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV mitversichert.
Anhand dieser Beispielrechnungen ist erkennbar, dass die Mitgliedschaft von Beamten in der gesetzlichen Krankenkasse, einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.
Ein weiterer Aspekt, der für eine private Krankenversicherung für Beamte spricht, ist das Thema der gesetzlichen Beihilfe. Dieser Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewährt der Dienstherr des Beamten und liegt im Schnitt zwischen 50 und 80 Prozent (je nach Bundesland).
Die Schwankungen dieses Zuschusses begründen sich in den unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer und der familiären Situation des Beamten. Geregelt wird das Ganze in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer oder des Bundes – ja nachdem wo der Beamte seinen Dienstsitz hat.
Ledige Beamte ohne Kinder erhalten grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe. Kommen jedoch eine Ehefrau oder Kinder hinzu, kann sich die Beihilfe auf bis zu 70 Prozent steigern – außer im Bundesland Baden-Württemberg. Dort tätige Beamte, die ihren Dienst nach dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben, haben trotz Kindern nur einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe. In Bremen und Hessen beispielsweise erhöht sich die 50-prozentige Beihilfe mit jedem Kind um weitere 5 Prozent, bis zu einem Maximum von 70 Prozent.
Aufgrund der bundesweit so unterschiedlichen Beihilfeverordnungen, lohnt es sich in jedem Fall, einen Blick in die jeweils geltende zu werfen.