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Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Beamte

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Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Mann nutzt Taschenrechner

Steigt mein Beitrag zur Krankenversicherung? Mit welchen Beitragssteigerungen muss ich künftig rechnen? Warum erhöht sich mein Beitrag? – Diese oder ähnliche Fragestellungen beschäftigen viele Versicherte. Daher gehe ich heute auf die Grundlagen der möglichen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung ein und erläutere Ihnen das Warum.

Während sich in der gesetzlichen Krankenkasse der Beitrag prozentual nach der Besoldung bemisst, berechnet sich die Einstiegsprämie in die private Krankenversicherung für Beamte nach den individuellen Lebensumständen. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitsstatus, die Höhe des Beihilfesatzes und nicht zuletzt der gewünschte Leistungsumfang.

Gründe für Beitragsanpassungen in der PKV

Dennoch können im Laufe der Jahre die Beiträge zur PKV für Beamte steigen, etwa aufgrund höherer Ausgaben, bedingt durch den medizinischen Fortschritt – oder auch wegen der Überalterung der Versicherten.

Gerade diese beiden Faktoren sind maßgeblich an der Beitragsentwicklung beteiligt, da es fast täglich neue und bessere (aber auch teurere) Medikamente, Behandlungs- und Operationsmethoden gibt. Dadurch bedingt werden die Versicherten immer älter und sind daher länger auf eine medizinische Versorgung angewiesen. Die so gestiegene Lebensqualität führt zu mehr Kosten, die wiederum von den Versicherungsunternehmen getragen werden müssen.

Die PKV ist deshalb gesetzlich verpflichtet, jährlich die tatsächlichen Ausgaben mit den zuvor kalkulierten zu vergleichen.
§ 14 KalV

Dies ist auch notwendig, um trotz eines Anstiegs der Leistungen dauerhaft in der Lage zu sein, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Deswegen sind die privaten Krankenversicherer – gemäß § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten) berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen.

Private Krankenversicherung – Kontrolle der Beitragsanpassungen

Allerdings muss ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt haben.

Bei einer Abweichung um mehr als 10 Prozent müssen die Mathematiker alle Rechnungsgrundlagen überprüfen. Bestätigt die Überprüfung die Abweichung, muss das Versicherungsunternehmen die Beiträge anpassen. Die Richtigkeit der Auswertungen und Berechnungen Ihrer persönlichen PKV kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder. Ohne Zustimmung des Treuhänders darf der Versicherer seine Beiträge nicht ändern. Schließlich wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Richtigkeit der Prämienkalkulation. Sie können also sicher sein, dass die Neuberechnung nicht nach Gutdünken, sondern nach festgelegten Kriterien erfolgt.
§ 12c VAG

Wertschöpfungen in der privaten Krankenversicherung

Dies ist jedoch nicht die einzige Maßnahme zur Regulierung der Kapitaldeckung. Im Wesentlichen beruht das System auf drei Grundpfeilern:

  • – den Alterungsrückstellungen, die schon mit der Prämie gezahlt und mit 3,5 Prozent verzinst werden,
  • – den Zinserträgen, die das Versicherungsunternehmen über die Mindestverzinsung hinaus am Kapitalmarkt erwirtschaftet und zum größten Teil den Kunden gutschreibt,
  • – einem zehnprozentigen Zuschlag, der separat angelegt wird und die Beitragssteigerungen im Alter abfangen soll.

Alterungsrückstellungen

Die PKV-Versicherten haben inzwischen mehr als 170 Milliarden Euro (Stand 2013) an Alterungsrückstellungen gebildet. Davon entfallen ein Großteil (mehr als 146 Milliarden Euro) auf die Krankenversicherung und der kleinere Anteil (mehr als 24 Milliarden Euro) auf die Pflegeversicherung.

Überzins und Entwicklung des Rechnungszinses

In der PKV werden generell 90 Prozent – von allen über den Rechnungszins hinausgehenden Kapitalerträgen – den Versicherten gutgeschrieben. Diese Erträge nennen sich „Überzins“. Zudem werden 80 Prozent des Rohüberschusses der Unternehmen der Beitragsrückerstattung zugeführt.
Der Rechnungszins in der PKV ist seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gesenkt worden. Damit bewiesen die Krankenversicherer eine höhere Stabilität als die Lebensversicherer, deren Garantiezins zuletzt von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt worden war.

Gesetzlicher Zuschlag

Für Neukunden in der privaten Krankenversicherung wird seit Januar 2000 ein sogenannter 10-Prozent-Zuschlag berechnet. Dieser gilt vom 22. bis zum 61. Lebensjahr.
Der § 12a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) besagt:

„Die Zinserträge der Unternehmen, die über den jeweils geltenden Rechnungszins (überwiegend 3,5 Prozent) hinausgehen, kommen zu 90 Prozent den Versicherten zugute. Hiervon ist ein Teil für die über 65-jährigen Versicherten bestimmt. Dieses Geld wird innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung verwendet.“

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/private-krankenversicherung-wer-zu-wenig-zinsen-erwirtschaftet/7754958-2.html

Alle genannten Maßnahmen der Beitragsanpassungen dienen der solidarischen Stabilität der privaten Krankenversicherung. Es geht um die Wirtschaftlichkeit und das medizinische Wohl der Versicherten, welches sich kontinuierlich dem Fortschritt anpasst. Dennoch ist es gut zu wissen, wie solche Veränderungen entstehen und welcher Versorgungsgedanke dahinter steht. Mit meinem Artikel habe ich Ihnen hoffentlich ein ganzes Stück Klarheit verschafft.

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Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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