Stark steigende Beiträge, die im Alter kaum noch bezahlbar sind: Über die PKV lässt sich in der Presse einiges lesen. Dies schreckt auch manchen Beamten ab.
Doch sind die PKV-Tarife für Angestellte und Selbständige überhaupt mit der privaten Krankenversicherung für Beamte vergleichbar?
Auf diese hochinteressante Thematik möchte ich heute für Sie eingehen.
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe
Vorab gleich die entscheidende Feststellung: Die PKV-Tarife für Angestellte und Selbständige sind überhaupt nicht mit der Privatversicherung für Beamte vergleichbar.
Während der Versicherungsschutz für Selbständige und Angestellte sich auf 100 Prozent erstreckt handelt es sich bei der PKV für Beamte lediglich um Restkostentarife.
Beispiel:
Ein Angestellter zahlt für seine Privatversicherung 600 Euro im Monat. Sein Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent der Kosten für die PKV (300 Euro). Der Selbständige müsste die 600 Euro sogar komplett aus eigener Tasche tragen.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten statt des Arbeitgeberanteils eine sog. Beihilfe durch den Dienstherrn. Dies ist kein Zuschuss zur Krankenversicherung (wie bei einem Arbeitnehmer), sondern eine unmittelbare Beteiligung an den Vorsorge- und Krankheitskosten.
Bei Arbeitnehmern wird der hälftige Arbeitgeberzuschuss unabhängig davon bezahlt, ob der Angestellte gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Genau in diesem Punkt liegt der entscheidende Unterschied zum Beamten. Den mindestens 50-prozentigen Beihilfeanteil an den real anfallenden Kosten erhalten Sie nur, wenn Sie eine private Krankenversicherung wählen.
Entscheiden Sie sich als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar für eine gesetzliche Krankenkasse, wird kein Zuschuss durch den Dienstherrn gewährt. Dies führt natürlich häufig zu sehr hohen GKV-Beiträgen für Beamte.
Ganz anders in einer Privatversicherung. Als Beamter umfasst der Versicherungsschutz maximal 50 Prozent, da der andere Teil durch die Beihilfe geleistet wird.
In zahlreichen Bundesländern und bei Bundesbeamten erhöht sich dieser Beihilfeanspruch ab dem zweiten Kind sogar noch auf 70 Prozent. Dementsprechend brauchen Sie in diesem Fall nur noch einen Beamtentarif über 30 Prozent abschließen.
Dies gilt auch für das Pensionsalter. In den meisten Ländern und im Bund gilt dann unabhängig von der Anzahl der Kinder ein Beihilfesatz von 70 Prozent. Auch in diesem Fall sind nur noch 30 Prozent über die PKV abzusichern.
Die privaten Restkostentarife sind gemessen an der Vollversicherung für Angestellte und Selbständige dadurch gerade auch im Alter oftmals günstiger und vor allem stellen diese für Beamte häufig eine sehr deutliche Ersparnis gegenüber dem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse dar.
Oftmals bessere Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Beamte
Doch nicht nur den finanziellen Aspekt gilt es zu beachten. Die meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte bieten bessere Leistungen im Gegensatz zu den PKV-Tarifen für Angestellte und Selbständige.
Eine Selbstbeteiligung ist bei den Beamtentarifen beispielsweise äußerst unüblich. Lediglich eine Handvoll Versicherer bieten diese an, während bei den Privatversicherungen für Angestellte und Selbständige ein Selbstgehalt üblich ist.
Ein Großteil der Tarife für Beamte und Beamtenanwärter deckt die Lücke bei Zahnersatz komplett ab – bei Angestellten und Selbständigen liegen die Leistungen in der Regel zwischen 60-90 Prozent.
Auch benötigen Beamte keine Krankentagegeldversicherung, da auch nach 6 Wochen die Besoldung weiter ohne Abstriche ausgezahlt wird. Bis zu einer Dienstunfähigkeit erhalten Beamte Ihr Einkommen immer zu 100 Prozent ausgezahlt.
Fazit
Die Privatversicherungen für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sind überhaupt nicht mit der PKV für Angestellte und Selbständige vergleichbar.
Da Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der komplette Beitrag zur GKV aus der eigenen Tasche entrichtet werden. Nur bei der Entscheidung für eine Privatversicherung übernimmt die Beihilfe mindestens 50 Prozent der Vorsorge- und Krankheitskosten. Dieser Satz steigt in den meisten Bundesländer und für Bundesbeamte sogar auf 70 Prozent ab der Geburt des zweiten Kindes.
Lediglich die verbleibenden Restkosten von 50 Prozent bzw. 30 Prozent müssen über einen Beamtentarif der privaten Krankenversicherungen abgedeckt werden. Diese sind in den meisten Fällen deutlich günstiger als der Vollbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Vorteil gilt ebenso im Pensionsalter!
Angestellte und Selbständige profitieren von einem solchen Vorteil in der privaten Krankenversicherung nicht. Lediglich Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Doch auch die Tarife selbst unterscheiden sich maßgeblich. Selbstgehalte sind bei den Privatversicherungen für Beamte äußerst selten. Ebenso ist die Absicherung im Zahnbereich zumeist hervorragend.
Natürlich gibt es auch zwischen den verschiedenen PKV-Tarifen für Beamte deutliche Preis- Leistungsunterschiede. Deshalb gilt es vor der Entscheidung für eine private Krankenversicherung sehr genau zu vergleichen und zu entscheiden, welche Privatversicherung am besten zu Ihnen passt.