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Warum ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

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Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit

Sind Sie als Beamter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage Ihrem Beruf nachzugehen, können Sie sich durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen einer solchen Arbeitsunfähigkeit schützen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Beamten und Beamtenanwärtern eine umfassendere und maßgeschneiderte Absicherung als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da bei Beamten im Fall der Fälle keine „Berufsunfähigkeit“, sondern eine „Dienstunfähigkeit“ vorliegt. Dies ist der entscheidende Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen.

Eine Dienstunfähigkeit kann Folge einer Krankheit oder eines Unfalles sein. Dazu zählen natürlich auch psychische Erkrankungen. Soweit die rechtlichen Grundlagen erfüllt sind, erhalten Staatsdiener beim Eintritt einer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, welches jedoch gegenüber Ihrer Besoldung mit deutlichen Abzügen verbunden ist. Durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist es möglich die daraus resultierende Versorgungslücke zu schließen.

Grundlagen zur Dienstunfähigkeit

m Bundesbeamtengesetz unter dem Paragraphen 44 finden Sie die Grundlagen zur Dienstunfähigkeit. Vertritt der Dienstherr die Ansicht, dass der Beamte nicht mehr in der Lage ist seinen Dienst auszuüben, wird dieser in den Ruhestand versetzt und die finanziellen Ansprüche auf ein Ruhegehalt geprüft.

Die Grundlage für dieses Ruhegehalt bildet nicht die bisherige Besoldung, sondern die geleisteten Dienstjahre. Wichtig: In den ersten fünf Jahren des Dienstes steht Ihnen kein Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit zu. Kommt es in dieser Zeit zu einer Dienstunfähigkeit wird der Beamte aus dem Dienst entlassen und durch den Dienstherrn lediglich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend ab dem Verbeamtungszeitpunkt eingezahlt. Die sich daraus ergebende Absicherung ist kaum nennenswert, sodass gerade für Beamte und Beamtenanwärter in den ersten Jahren eine private Dienstunfähigkeitsabsicherung von enormer Bedeutung ist.

Von daher ist es sehr bedeutend, dass die Dienstunfähigkeitsklausel des privaten Versicherungsvertrages nicht nur bei der Versetzung in den Ruhestand, sondern auch bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe im Falle der Entlassung aufgrund einer Dienstunfähigkeit greift.

Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?

Daran können Sie erkennen, dass eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oftmals nicht ausreichend ist. Im Falle einer durch den Dienstherrn assistierten Dienstunfähigkeit (DU) müssen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht zwangsläufig erfüllt sein. Dies führt dazu, dass trotz einer anerkannten Dienstunfähigkeit keine Ansprüche gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen können.

Deshalb sollte die private Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung eine spezielle Klausel enthalten. Durch diese sog. Dienstunfähigkeitsklausel erkennt der Versicherer die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit grundsätzlich an, wenn der Beamte aufgrund der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Inzwischen bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer echten DU-Klausel an.

Fazit zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Deshalb gilt es besonders auf die Formulierung der DU-Klausel zu achten. Eine eingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel bietet keinesfalls die optimale Absicherung. Deshalb ist es so wichtig genau auf die Details zu achten, die auch die jeweilige Berufsgruppe betreffen. Hier wird natürlich unterschieden zwischen beispielsweise Beamte bei der Polizei oder Feuerwehr, Lehrer oder Lehramtsanwärter und Richter.

Durch einen neutralen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen können Sie sich ein Bild der verschiedenen Vertragsbedingungen der Versicherer machen, damit Sie den individuell passenden Versicherungsschutz für sich finden.

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