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Wie ermittle ich meinen Beihilfesatz?

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Wie ermittle ich meinen Beihilfesatz?

Glückliche Mutter mit Baby im Arm

Berechnung Beihilfesatz

Beamte, Beamtenanwärter und Referendare haben einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe wird durch Ihr jeweiliges Bundesland bzw. den Bund gewährt. Der Beihilfesatz beläuft sich auf mindestens 50 Prozent. Dieser kann allerdings auch höher ausfallen.

50 Prozent Beihilfe werden gewährt, wenn Sie ledig oder verheiratet mit bis zu einem Kind sind. Es gibt allerdings auch Ausnahmen in den Bundesländern Hessen und Bremen. Hier erhöht sich der Beihilfesatz schon ab dem ersten Kind.

Gehen wir davon aus, dass Sie einen 50-prozentigen Beihilfeanspruch haben. Was bedeutet dies?

Beispiel:
Sie gehen mit einer Grippe zum Arzt und erhalten daraufhin eine Rechnung über 80 Euro.

Die Beihilfe zahlt in diesem Fall 40 Euro (also 50 Prozent) der Rechnung und die von Ihnen gewählte private Krankenversicherung die verbleibenden 50 Prozent (40 Euro). Somit werden Ihnen die ganzen 80 Euro erstattet und Sie sind entsprechend zufrieden.

Der Beihilfesatz steigert sich in den meisten Bundesländern auf 70 Prozent, sobald Ihr zweites Kind zur Welt kommt und im Pensionsalter. Ausnahmen bilden in diesem Fall die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg.

Wird Ihnen ein Beihilfesatz von 70 Prozent gewährt, sinken natürlich die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung, da Sie nur noch die 30-prozentigen Restkosten absichern müssen.

Führen wir das Beispiel des grippalen Infektes fort und gehen diesmal von einem 70-prozentigen Beihilfesatz aus. Der Rechnungsbetrag lautet erneut 80 Euro.

Jetzt zahlt die Beihilfe natürlich 70 Prozent der Kosten, als 56 Euro und die private Krankenversicherung für Beamte übernimmt die Restkosten von 24 Euro (30 Prozent).

Für Familien mit zwei oder mehr Kindern gilt immer der Bezug des Kindergeldes und damit der Kinderzulage als entscheidend zur Gewährung des Beihilfesatzes von 70 Prozent. D.h., erhalten Sie für mindestens 2 Kinder als Beamter den Kinderzuschlag steht Ihnen auch der erhöhte Beihilfesatz zu.

Anders sieht es in Baden-Württemberg aus. Für Beamte, die nach dem 31.12.2012 verbeamtet wurden, wird generell nur ein Beihilfesatz von 50 Prozent gewährt (unabhängig von der Anzahl der Kinder und auch im Pensionsalter).

In Hessen und Bremen erhalten Sie einen um 5 Prozent erhöhten Beihilfesatz pro Kind. Beziehen Sie beispielsweise für 2 Kinder Kindergeld und erhalten damit auch als Beamter den Kinderzuschlag, steht Ihnen in Hessen und Bremen ein Beihilfesatz von 60 Prozent zu. In diesem Fall wäre eine private Restkostenversicherung in Höhe von 40 Prozent nötig.

Der maximale Beihilfesatz liegt in Hessen und Bremen bei 70 Prozent.

Durch unseren unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte ermitteln wir auch für Sie Ihren Beihilfesatz und senden Ihnen einen unverbindlichen Vergleich der besten privaten Krankenversicherungen für Beamte.

Sven Bruns
Sven Bruns

Als Experte für Versicherungen für Beamte, teile ich mein Wissen, um Ihnen bei wichtigen Entscheidungen zu helfen.

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